Hallo,
wie lange ist eine Überweisung an einen Facharzt (z. B. Radiologe) „gültig“?
Anmerkung: Es handelt sich um einen Privatpatienten.
Hallo,
wie lange ist eine Überweisung an einen Facharzt (z. B. Radiologe) „gültig“?
Anmerkung: Es handelt sich um einen Privatpatienten.
Hi Michael,
soweit ich weiß, macht es bei der Überweisungsgültigkeit keinen Unterschied, ob man Kassen- oder Privatpatient ist.
Von daher beträgt die Dauer 3 Monate.
LG, Bomba
Hallo,
Von daher beträgt die Dauer 3 Monate.
Sollte das nicht „maximal 3 Monate“ heißen, weil die Überweisung nur in dem Quartal gilt, in dem sie ausgestellt wurde?
Gruß
eklastic
Hallo Michael,
wie lange ist eine Überweisung an einen Facharzt (z. B.
Radiologe) „gültig“?
Anmerkung: Es handelt sich um einen Privatpatienten.
eine Überweisung wie sie ein Kassenpatient erhält gibt es für Privatpatienten nicht, oder handelt es sich um einen Beamten, der Zuschüsse/Beihilfe erhält?
Wenn nicht, ist eine Überweisung nur eine Empfehlung an den Patienten, sich an den Facharzt zu wenden. Macht er es nicht, ist das seine Sachen.
Gandalf
Hallo,
eine Überweisung wie sie ein Kassenpatient erhält gibt es für
Privatpatienten nicht, oder handelt es sich um einen Beamten,
der Zuschüsse/Beihilfe erhält?
Ja, handelt es sich. Es kann aber sein, dass die Beihilfe nicht beansprucht wird, weil die Selbstbeteiligung der Beihilfe nicht erreicht wird.
Hi Gandalf,
Wenn nicht, ist eine Überweisung nur eine Empfehlung an den
Patienten, sich an den Facharzt zu wenden. Macht er es nicht,
ist das seine Sachen.
Ist es nicht immer nur eine Empfehlung? Es wird doch niemand gezwungen, diese Überweisung in die Tat umzusetzen.
LG, Bomba
Du hast Recht (owt)
.
Hallo Gandalf,
Laut meiner Ärztin ist die Überweisung für das laufende Quartal gültig.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Stopp, habe erst jetzt gelesen das es um einen Privatpatienten geht.
Haben Sie in Ihrem Tarif das Primärarztprinzip versichert?
Bedeutung: Zuerst zum Hausarzt gehen, dann Überweisung ausstellen lassen und dann zum Facharzt. Ansonsten nur Erstattung der Arztgebühren bis zu 85 - 90%
Oder haben Sie die freie Arztwahl versichert. Dann ist eine Überweisung unnötig
Team: entsprechend der AGB editiert
Hallo,
Auch ein Hallo
wie lange ist eine Überweisung an einen Facharzt (z. B.
Radiologe) „gültig“?
Anmerkung: Es handelt sich um einen Privatpatienten.
Also, ich komme zu folgendem Ergebnis:
Eine Überweisung hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Sie ist Quartalsübergreifend gültig, sprich du erhälst heute (1.Quartal 2008) eine Überweisung zum Facharzt und gehst nächste Woche (2.Quartal 2008) dort hin und legst die Überweisung vor, muß du keine Praxisgebühr entrichten.
Für mich stellt sich nur die Frage, bei welchem Facharzt ich innerhalb von 2 Wochen einen Termin erhalte oder ob das persönliche Einholen eines termines und das Vorlegen der Überweisung als Erfüllung der 14 Tage zählt.
Grüße
Mike
Ich habe 50% PKV, 50% Beihilfe und freie Arztwahl. Im Nachhinein ist mir noch eingefallen, dass ich vor gut einem Jahr auch schon bei einem Facharzt war, direkt und ohne Überweisung. Das gab keine Probleme - ich muss es ja ohnehin erst mal alles privat bezahlen und dann zurückholen. Dem FA dürfte die Überweisung also ziemlich egal sein. In meinem Fall könnte ich ja auch direkt zum Radiologen marschieren und ihm sagen um was es geht und was er machen soll. Ich denke inzischen, dass die „Überweisung“ nur die Angabe enthält, was der FA beachten / untersuchen soll, sie hat wohl keine formale Wirkung oder Gültigkeitsdauer.
Team: Vollzitat gelöscht
Hallo,
Eine Überweisung hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Sie ist
Quartalsübergreifend gültig, sprich du erhälst heute
(1.Quartal 2008) eine Überweisung zum Facharzt und gehst
nächste Woche (2.Quartal 2008) dort hin und legst die
Überweisung vor, muß du keine Praxisgebühr entrichten.
Was denn für eine Praxisgebühr?? Ich muss doch onehin alles privat vorlegen / bezahlen.
Für mich stellt sich nur die Frage, bei welchem Facharzt ich
innerhalb von 2 Wochen einen Termin erhalte oder ob das
persönliche Einholen eines termines und das Vorlegen der
Überweisung als Erfüllung der 14 Tage zählt.
Na so schlimm ist es ja nicht mit den Terminen, beim Zahnarzt bekomme ich z. B. IMMER innerhalb von 5 Tagen einen Termin.
Mit Radiologen kenne ich mich nicht aus.
Hallo,
Eine Überweisung hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Sie ist
Quartalsübergreifend gültig, sprich du erhälst heute
(1.Quartal 2008) eine Überweisung zum Facharzt und gehst
nächste Woche (2.Quartal 2008) dort hin und legst die
Überweisung vor, muß du keine Praxisgebühr entrichten.Was denn für eine Praxisgebühr?? Ich muss doch onehin alles
privat vorlegen / bezahlen.
Klar, hatte ich wieder vergessen. Aber bei den 14 Tagen bleibt es dann wohl trotzdem. Wobei, ich bin auch Privat, aber eine Überweisung habe ich noch nie geholt, aber ei dir scheint das ja anders zu liegen.
Für mich stellt sich nur die Frage, bei welchem Facharzt ich
innerhalb von 2 Wochen einen Termin erhalte oder ob das
persönliche Einholen eines termines und das Vorlegen der
Überweisung als Erfüllung der 14 Tage zählt.Na so schlimm ist es ja nicht mit den Terminen, beim Zahnarzt
bekomme ich z. B. IMMER innerhalb von 5 Tagen einen Termin.
Mit Radiologen kenne ich mich nicht aus.
In meinem Fall
könnte ich ja auch direkt zum Radiologen marschieren und ihm
sagen um was es geht und was er machen soll. Ich denke
inzischen, dass die „Überweisung“ nur die Angabe enthält, was
der FA beachten / untersuchen soll, sie hat wohl keine formale
Wirkung oder Gültigkeitsdauer.
genau so ist es.
Schöne Grüße, Bernhard.