ich habe am 18.03.2007 eine Rechnung aus der Schweiz bekommen.
Diese Rechnung habe ich noch am 18.03.07 per Onlinebanking überwiesen.
Jetzt habe ich eine Mahnung bekommen.
In der Rechnung standen auch die folgenden Angaben: Iban oder Bic oder sowas. Das habe ich nicht beachtet, habe noch nie was ins Ausland überwiesen, habe gedacht das ist unwichtig.
Kommt das Geld jetzt überhaupt nicht an wenn man diese Nummern in der Überweisung nicht angibt? Oder dauert es nur länger? Wo ist denn das Geld jetzt? Vom meinem Konto ist es abgebucht, aber nicht in der SChweiz angekommen.
ich habe am 18.03.2007 eine Rechnung aus der Schweiz bekommen.
Diese Rechnung habe ich noch am 18.03.07 per Onlinebanking
überwiesen.
Jetzt habe ich eine Mahnung bekommen.
Kein Wunder… per Onlinebanking kann man nur in EU-Länder überweisen, und dazu gehört die Schweiz nicht.
In der Rechnung standen auch die folgenden Angaben: Iban oder
Bic oder sowas. Das habe ich nicht beachtet, habe noch nie was
ins Ausland überwiesen, habe gedacht das ist unwichtig.
Welche Angaben hast du denn dann eingegeben??? Wenn du sowas noch nicht gemacht hast, hättest du lieber kurz bei deiner Bank angerufen. Du brauchst von deiner Bank ein sogenanntes Z1- Formular.
Kommt das Geld jetzt überhaupt nicht an wenn man diese Nummern
in der Überweisung nicht angibt? Oder dauert es nur länger? Wo
ist denn das Geld jetzt? Vom meinem Konto ist es abgebucht,
aber nicht in der SChweiz angekommen.
Wie gesagt, ich weiß ja nicht, was für Angaben du gemacht hast… wenn das Geld nicht zugeordnet werden kann, kommt es normalerweise wieder zurück. Da es ins Ausland ging, kann es sein, dass sich das verzögert. Ich denke, da bleibt dir der Gang in deine Bank nicht erspart. Die können nachforschen, wo das Geld geblieben ist. Das ist zwar mit Gebühren verbunden (weils ja dein Verschulden war), aber nur so bekommst du die Sicherheit, wo das Geld geblieben ist.
Welche Angaben hast du denn dann eingegeben??? Wenn du sowas
noch nicht gemacht hast, hättest du lieber kurz bei deiner
Bank angerufen. Du brauchst von deiner Bank ein sogenanntes
Z1- Formular.
Ich habe einfach die Kontonummer und die Bankverbindung angegeben, die in der Rechnung stand, auf einer normalen Überweisung. Warum kommt denn das nicht an?
auf der Rechnung von der Firma aus der Schweiz steht:
Wir bitten Sie, den Betrag in Höhe von 50,00 € unter Angabe der Rechnungsnummer Quiz-… innerhalb von 7 Tagen an die von uns beauftragte deutsche Clearingstelle für Zahlungen zu überweisen.
Und dann ist da alles angegeben, BAnk: SEB Bank, BLZ = 500 10111 u.s.w. und auch IBAN und SWIFT-BIC.
Also ist das dann doch ein deutsches Bankkonto oder wie??
Das hört sich ja gleich anders an…
die SEB Bank ist in Deutschland. Das heißt hier geht eine ganz normale Überweisung. Dass der Inhaber des Kontos in der Schweiz seinen Sitz hat, spielt hier keine Rolle. Eine Überweisung kann, wenn alle Daten richtig sind, bis zu 3 Bankarbeitstage dauern. Vergleich am besten nochmal die Daten mit der Rechnung, stimmen die überein, und ist das Geld immer noch nicht wieder gutgeschrieben worden, würd ich da einfach anrufen und sagen, dass du alles ordnungsgemäß überwiesen hast, und dass du den Kontoauszug auch gerne schicken kannst.
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Kein Wunder… per Onlinebanking kann man nur in EU-Länder
überweisen, und dazu gehört die Schweiz nicht.
Das stimmt nicht! Nur weil das vielleicht bei einer „regionalen Bank“ nicht geht, heisst das nicht, dass es generell nicht geht.
Ich habe Konten bei 3 Banken, bei jeder dieser 3 kann ich online in die ganze Welt überweisen, entweder mit IBAN/BIC , oder aber auch nur mit Kontonummer und Bank-Code
Du brauchst von deiner Bank ein sogenanntes
Z1- Formular.
Aber nur wenn der zu überweisende Betrag 12.500 Euro übersteigt, darunter tuts auch der normale Auslands-Überweisungsträger oder eben das Onlinebanking.
Ich habe Konten bei 3 Banken, bei jeder dieser 3 kann ich
online in die ganze Welt überweisen, entweder mit IBAN/BIC ,
oder aber auch nur mit Kontonummer und Bank-Code
gut mag sein.
Du brauchst von deiner Bank ein sogenanntes
Z1- Formular.
Aber nur wenn der zu überweisende Betrag 12.500 Euro
übersteigt, darunter tuts auch der normale
Auslands-Überweisungsträger oder eben das Onlinebanking.
seit wann hat das z1 was mit dem betrag zu tun??? du willst mir also sagen, dass ich mithilfe einer eu-standardüberweisung (das verstehe ich unter einer „normalen Auslandsüberweisung“) nach amerika überweisen kann? das will ich mal sehen!
seit wann hat das z1 was mit dem betrag zu tun??? du willst
mir also sagen, dass ich mithilfe einer eu-standardüberweisung
(das verstehe ich unter einer „normalen Auslandsüberweisung“)
nach amerika überweisen kann? das will ich mal sehen!
Eine EU-Standardüberweisung ist was anderes als eine Auslandsüberweisung.
Sieht aber so aus wie eine EUSTD. Nur unterliegt die dann nicht den Bestimmungen für die EUSTD.
Aber nächstes Jahr wird alles wieder einfacher (komplizierter?), denn dann gibts SEPA für die Überweisung/Lastschrift innerhalb von Europa mit IBAN/BIC und die auch für innerdeutsche Überweisungen.
EU-Standardüberweisung, Z1- und Z4-Formularen
hallo,
Aber nur wenn der zu überweisende Betrag 12.500 Euro
übersteigt, darunter tuts auch der normale
Auslands-Überweisungsträger oder eben das Onlinebanking.
seit wann hat das z1 was mit dem betrag zu tun??? du willst
mir also sagen, dass ich mithilfe einer eu-standardüberweisung
(das verstehe ich unter einer „normalen Auslandsüberweisung“)
nach amerika überweisen kann? das will ich mal sehen!
nur mal ein paar Worte zur Historie: Das Standardformular für jede Auslandsüberweisung war früher das Z1-Formular, das u.a. auch gleich die Meldung nach der AWV an die Bundesbank darstellte. Ab 2002 gab es die EU-Standardüberweisung bei Beträgen von bis zu 12.500 Euro; dieser Betrag ist bis heute die Untergrenze, ab der Zahlungen im Rahmen der statistischen Erfassung an die Bundesbank zu melden sind. Insofern gab es also ab 2002 die Möglichkeit, vereinfachte Formulare für EU-Standardüberweisungen zu verwenden. Für alle anderen Zahlungen war weiterhin das Z1-Formular zu verwenden.
Seit Anfang 2006 ist die Sachlage wieder etwas anders: Die Grenze für die EU-Standardüberweisungen wurde auf 50.000 Euro erhöht, während die Meldegrenze unverändert bei 12.500 Euro liegt. Wer also einen Betrag zwischen 12.500 und 50.000 innerhalb des Euroraums überweisen will, muß dafür das Standardformular verwenden, zusätzlich aber noch ein Z4-Meldeformular ausfüllen und an die Bundesbank weiterleiten.