Überweisung nach Geschäftsführerwechsel durch alten GF

Am 16.12.19 wurde ich notariell zum Geschäftsführer eine GmbH bestellt. Das entsprechende Schreiben ging am 17.12.19 and das Amtsgericht und der Eintrag erfolgte am 02.01.2020. Die Bestellung zum GF erfolgte, weil die Beiräte Unregelmässigkeiten zwischen altem GF und dem Steuerberater vermuteten, Am 21.12.19 habe ich den GF Wechsel per Einschreiben/Rückschein der Bank mitgeteilt und gleichzeitig gebeten, das Konto bis zur Umschreibung vorläufig zu sperren. GF und Steuerberater wurden schriftlich am 27.12.19 informiert. Am 30.12.20 wurde - ich drücke es mal etwas hart aus - mit einer Online Überweisung auf Null gesetzt (Betrag € 4.200,00) Meine Frage: War diese Überweisung noch zulässig ? Hat die Bank sie trotz Aufforderung zur Sperrrung noch durchführen dürfen ? Vielen Dank für Ihre Antworten

Servus,

Wie hat denn die Bank zu der Sache Stellung bezogen?

Nach dem bisher dargestellten entsteht der Eindruck, es gäbe bei dieser GmbH seit dem 16.12.2019 zwei jeweils allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer. In so einer Lage gibt es für die Bank keinen Anlass, Weisungen des einen GF zu befolgen, sie möge die Verfügungsberechtigung des anderen einschränken.

Wenn der bisherige Geschäftsführer (a) nicht abberufen worden war und (b) seine Verfügungs- oder Zeichnungsberechtigung nicht explizit gegenüber der Bank widerrufen worden war, gab es wohl keinen Anlass, das Konto für Online-Verfügungen zu sperren.

Schöne Grüße

MM

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Die Bank wurde zu diesem Thema noch nicht befragt. Der Umstand wurde heute erst nach Erhalt der Kontoauszüge entdeckt.
Mit der Anmeldung zum Eintrag im Handelsregister, wurde dem Registergericht gleichzeitig mitgeteilt, dass der alte GF nicht mehr Geschäftsführer ist.

Bitte, bitte keine Schnitzeljagd.

Hat die Gesellschafterversammlung nach den Vorgaben ihrer Satzung ordnungsgemäß die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers beschlossen? Ja oder nein?

Schöne Grüße

MM

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Ja die Abberufung erfolgte durch den Beirat

Servus,

welche Funktion hat der

dieser GmbH laut Satzung? Wie unterscheidet er sich von der Gesellschafterversammlung? Wurden alle Frist- und Formerfordernisse gemäß Satzung eingehalten?

Gibt es eine bestimmte Form, die die Bank für die wirksame Mitteilung einer Verfügungs- und/oder Zeichnungsberechtigung verlangt? Z.B. ein „Unterschriftsblatt“? Wurde diese Form (a) für den neuen GF eingehalten und (b) für den Widerruf der Verfügungs- oder Zeichnungsberechtigung des bisherigen GF?

Woher konnte der Empfänger Deines Schreibens bei der Bank wissen, dass Du Geschäftsführer bist (mal abgesehen davon, dass Du schriebst, es sei so)?

Schöne Grüße

MM

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Der Beirat ist im Grunde die Vertretung der Gesellschafter. Lt, Gesellschaftervertrag entscheidet der Beirat.

Na dann…

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Das ist eine vage Antwort auf gerade einmal eine einzige der vielen Fragen.
Beantworte doch bitte alles.

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Fristen usw. wurden eingehalten. Ein bestimmtes Formular bei der Bank gibt es nicht.
Natürlich war das Schreiben an die Bank kein Beweis für den GF Wechsel ausser vielleicht, daß die Mitteilung mit einem Briefbogen er der Gesellschaft erfolgte (was natürlich auch nicht unbedingt ein Beweis ist. In dem Schreiben wurde die Bank jedoch dringend um einen Termin gebeten, zwecks Umschreibung des Kontos und die Bank sollte bis dahin keine Transaktionen von dem Konto vornehmen.

Hallo,

es ist gar nichts. Aus Sicht des Kreditinstitutes handelt es sich dabei um eine Schreiben einer nicht legitimierten, unbekannten Person, deren Unterschrift und Berechtigung zur Geschäftsführung weder bekannt noch nachgewiesen ist.

Das Schreiben hätte insofern von jeder beliebigen Person kommen können, die jemals Zugriff auf Geschäftspapier des Unternehmens hatte. Das Risiko, auf ein solches Schreiben hin das Konto eines Unternehmens einzufrieren und sich damit u.U. schaadensersatzpflichtig zu machen, würde kein Mitarbeiter eines KI eingehen.

Warum man nicht Rücksprache mit dem Unternehmen genommen hat, weiß ich nicht, mag aber den Feiertagen und der zum Jahresende üblichen dünnen Besetzung geschuldet sein: Ausgang des Schreibens 21.12., Eingang beim KI 23.12. Weitere Arbeitstage: 27.12., 30.12.

Warum wurde denn dem KI nicht eine Abschrift/Kopie des Beiratsbeschlusses vorgelegt? Warum wurde das KI nicht unmittelbar nach Beschluß, sondern erst eine Woche später informiert? Warum ist der neue GF nicht persönlich beim KI aufgelaufen, um dort seinen Personalausweis vorzulegen und seine Unterschrift zu hinterlegen? Es muß doch einem GF eigentlich klar sein, daß ein KI das Konto eines Unternehmens nicht auf bloßen Zuruf einer Person schließt, von der nicht einmal eine Unterschriftsprobe, geschweige denn ein Nachweis vorliegt, im Namen des Unternehmens handeln zu dürfen.

Mit anderen Worten: die Antwort auf Deine Frage lautet, daß das KI a) den Auftrag ausführen mußte und b) auf das Schreiben des neuen GF hin das Konto nicht hätte schließen dürfen. Ich für meinen Teil hätte unmittelbar nach Eingang des Schreibens versucht, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen und bis zur Klärung des Sachverhaltes eine Kontosperrung in der Form veranlaßt, daß Zahlungen nur im Einzelfall und mit separater Kontrolle ausgeführt werden, aber so muß nicht jeder handeln.

Einzige Ursache der Misere ist insofern das zögerliche und der Sachlage nicht angemessene Verhaltens des Unternehmens bzw. des neuen Geschäftsführers, der hätte a) entweder persönlich vorstellig werden müssen bzw. b) dem Schreiben zumindest eine Kopie des Gesellschafterbeschlusses beilegen müssen, damit das KI überhaupt erkennen kann, daß der Autor des Briefes gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist.

Gruß
C.

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