Hi,
Hallo, Uwe, was Du vorträgst war mir bisher nicht be-
kannt. Allerdings hat ist ein selbst ausgestellter und
übersandter OS m.E. ein „Muster ohne Wert“, da eine
Deckung nicht gewährleistet ist.
Klar, der Orderscheck dient ja auch nicht dazu, eine Zahluung zu garantieren, sondern nur dazu sicherzustellen, dass der Scheck, wenn er gestohlen wird oder auf dem Postweg verloren geht, nicht einfach vom Finder eingelöst werden kann, da ja nur die Person an deren Order der Scheck ausgestellt ist (bzw. der Indossatar) dazu berechtigt ist, diesen einzulösen.
Denn Überbringerscheck kann nun einmal jeder einlösen, der ihn in den Fingern hat (auch wenn er gekreuzt ist, einreichen kann ihn auch jeder)
dann kann ich auch
einen Normalscheck nehmen und sende ihn als Einschreiben
Das mindert das Postversandrisiko zwar, aber der Scheck kann immer noch verloren gehen, bzw. beim Epfänger abhanden kommen.
Vielleicht sollte man nur Normalschecks nehmen und die
Worte „…oder Überbringer“ streichen. Aus bestimmten
Gründen weigert sich die Bankenwirtschaft, dieses
Verfahren anzuerkennen.
Ein normaler Scheck ist im rechtlichen Sinne eigentlich ein Orderscheck, der Überbringerscheck ist rechtlich die Ausnahme, praktisch aber die Regel.
Orderschecks werden deswegen von Banken nicht gerne gesehen, weil der Prüfungsaufwand extrem hoch sein kann (eine Indossamentkette kann ja durchaus sehr lang sein).
Die Bank muss ja dann die Unterschriften der Berechtigten, sowie die Indossamentkette prüfen.
Wasserdicht, was die Sicherheit des Einlösers angeht, ist lediglich der Rektascheck, aber den akzeptieren die wenigsten banken, weil der Prüfungsaufwand und das Haftungsrisiko zu hoch sind.
Grüße
Uwe