Überweisung ohne Zustimmung?

Hallo!
Bin vor ca. 2 Monaten 18 geworden und lebe seit ungefähr 7 Jahren bei
meinen Großeltern (Vater nie kennengelernt).
Da ich jetzt 18 bin wurde mir von der Jugendwohlfahrt mitgeteilt,
dass die Unterhaltszahlungen meines Vaters nun auf mein Konto gehen
werden. (-früher natürlich auf das meine Oma).

Habe bei der Volksbank ein Girokonto. Gestern habe ich die
Zahlung über 280€ von meinem Vater bekommen. Gleich
oberhalb war aber auf dem Kontoauszug eine Überweisung von -280€ auf
das Konto meiner Großmutter - geschah am selben Tag, wahrscheinlich
automatisch so eingestellt.
Das heißt, das Geld wurde zuerst auf mein Konto
eingezahlt, jedoch gleich daraufhin wieder abgebucht und auf das
Konto meiner Großmutter überwiesen.
Ich wusste von all dem nichts, also meine Großmutter hat mir nicht
mitgeteilt, dass so eine Abbuchung vereinbart wäre und daher hab mich erst
mal gewundert.

Dürfte das Geld nun ohne
jeglichen Grund und vor allem ohne meine Zustimmung überwiesen werden?

Meine Großmutter versteht sich ziemlich gut mit den Mitarbeitern bzw.
den Betreuern in unserer Volksbank-Filiale. Meiner Meinung nach
könnte das ein Grund gewesen sein, warum die das Geld ohne meine
Zustimmung überwiesen haben - die werden sich wohl nichts weiter
gedacht haben, wie meine Oma bei denen war.

Danke und liebe Grüße,
Darki

Hallo,

Dürfte das Geld nun ohne
jeglichen Grund und vor allem
ohne meine Zustimmung
überwiesen
werden?

Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Vielleicht gibt
es ja aber einen noch laufenden
Dauerauftrag von Deinem Konto
auf das Konto Deiner Oma (über
genau die 280 Euro pro Monat).

Ich würde als erstes mal mit
Deiner Oma reden. Ansonsten kannst Du natürlich auch mit
der Bank reden. Da es Dein
Konto ist und Du 18 bist,
kannst Du natürlich entscheiden,
was mit dem Geld auf Deinem
Konto passiert.

Viele Grüße

Hallo Darki,

ich würde mir doch von den Mitarbeitern der Volksbank den Beleg über die Überweisungsbelastung vorlegen lassen. Wer hat diesen Beleg unterzeichnet? Hast Du denn Deiner Oma Kontovollmacht erteilt?
Wurden denn an Deinem Volljährigkeitsdatum die Kontounterlagen erneuert?

MFG

Hi

Wenn deine Oma noch eine Vollmacht hat, so kann sie auf dem koto buchen, bis du ir die Vollmacht entziehst.

Wenn es sich um eine bedingte Dauerüberweisung handelt (alles, was Betrag x überschreitet auf das Konto ABC) gilt das selbe.

Grüße

Uwe

Kurze Antwort, nein dürfen sie nicht, ich vermute, dass dies so geschehen ist, weil deine Oma die Mitarbeiter kennt.
Dennoch gehe dort hin und frag einmal nach, wer denn die Überweisung veranlasst habe und du möchtest den Überweisungsauftrag mit der Unterschrift sehen, da werden die Mitarbeiter in Bedrängnis kommen und sie müssen dir das Geld wertstellungsgerecht wieder zurück überweisen, egal ob sie es von der Oma wieder bekommen oder nicht, denn in diesem Fall haftet die Bank.

hallo. hier wäre zu klären, ob evtl. doch eine verfügungsberechtigung für deine oma besteht. sollte sie eine solche haben (von dir unterschrieben), kann sie alle üblichen geschäfte machen. sollte keine zeichnungsberechtigung vorliegen und der dauerauftrag war auch vor deinem 18. geburtstag noch nicht eingerichtet, ist das ganze komisch. würd aber einfach zur bank gehen und mir den sachverhalt erklären lassen. schadet nicht und du weisst 100%ig bescheid. viele grüße!

Hallo,

normalerweise dürfen nur Personen, welchen du eine Vollmacht erteilt hast über dein Konto verfügen. Es kann sein, dass die Vollmacht deiner Oma übernommen wurde, wenn sie schon vor deinem 18. Geburtstag bestanden hat. Da müsstet du dich einmal bei der Bank erkundigen und die Vollmachten ggf. neu regeln. Dies solltest du natürlich (wenn es möglich ist) auch noch mal mit deiner Oma besprechen, dass sie nicht erst in der Bank mitgeteilt bekommt, dass sie nicht nehr über das Konto verfügen darf.
Viele Grüße
Sandra

Hallo,
die Bank überweist nicht ohne Weisung. Die Weisung muß also von Jemanden erfolgt sein. Es kann sein, das Ihre Oma eine Vollmacht auf Ihrem Konto besitzt, d.h. sie kann alle Transaktionen rund um IHr KOnto anweisen. Oder es existiert ein Dauerauftrag, der aber auch von Jemanden beauftragt worden ist. Da SIe Volljährig sind und KOntoinhaber, können SIe sich ja die Auskünfte bei Ihrer Bank diesbezüglich einholen. Sie können sowohl Vollmachten als auch Daueraufträge einrichten und löschen …
MfG
F. Schubert

Eine Umbuchung, Abbuchung oder Überweisung ist nur zulässig, wenn der Kontoinhaber dem zustimmt oder dies veranlasst hat.

Hat die Oma aber evtl. Vollmacht auf dem Konto? Dann kann sie es natürlich auch veranlassen.

Wenn das nicht der Fall ist, kannst Du Rückbuchung verlangen.
MfG
gerd

Hallo,

also i.d.R gilt nur der Kontoinhaber darf Geld vom Konto überweisen, umbuchen oder abheben.
Eine Überweisung kann oftmals wenn der Mitarbeiter den Kunden kennt auch telefonisch also ohne Unterschrift getätigt werden.
Es ist aber möglich das eine Vollmacht für das Konto vereinbart ist, das kann man bei der Bank Nachfragen, der Bevollmächtigte darf dann ebenfalls überweisen, abheben oder Geld umbuchen.
Im Zweifelsfall kann man sich auch den Beleg für die Überweisung bei der Bank zeigen lassen, darauf ist dann zu sehen wer diese getätigt hat, also wessen Unterschrift darauf ist. Denn jeder Vorfall (Überweisung, EInzahlung, Abhebung etc.) wird bei der Bank beleghaft archiviert.

Viele Grüße und schöne Weihnachten

Hallo Darki,

da du jetzt volljährig bist, kannst du jederzeit der Bank den Auftrag erteilen, ob und was mit dem Geld auf deinem Konto geschehen soll. Wenn du keine Umbuchung an deine Oma möchtest, dann brauchst du der Bank das nur mitzuteilen (schriftlich). Ohne deine Zustimmung darf unter normalen Umständen nichts umgebucht oder überwiesen werden. Ich gehe davon aus, dass du nicht unter Vormundschaft etc. stehst…

Frag mal die Bank, ob der Auftrag für die Umbuchung vor deinem 18. Geburtstag von der Oma erteilt wurde, was ich vermute.

Viele Grüße
BoNo

Sehr geehrte Fragende,

solange Sie minderjährig, d.h. im Sinne des Gesetzes noch nicht volljährig=18 Jahre sind, waren wahrscheinlch Ihre Großeltern die Erziehungsberechtigten und erhleiten deshalb auch das Geld vom Amt.
Da Sie jetzt 18 und damit Volljährig sind, obliegt ab diesem Zeitpunkt an, selbst für sich eigenverantwortlich zu sorgen.
Falls noch nicht erfolgt, sollte Sie einen Termin bei Ihrem Kreditinstitut vereinbaren und hierbei das Konto auf sich umstellen lassen. Damiterhalten Sie alleinig die Vollmacht über ihr Konto.
Desweiteren glaube ich nicht unbeidngt, dass aufgrund eines möglicherweise „guten“ Verhältnisses Ihrer Oma zum jeweiligen Personal die Überweisung/Abbuchung erfolgte-eher glaube ich, dass die og. Umstellung nicht erfolgte.

Freundliche Grüße

Hallo Darki,

ich denke als erstes solltest Du Deine Oma mal ganz ruhig!!! auf die Sache ansprechen und sie fragen, ob sie dies veranlasst hat und warum sie nicht vorher mit Dir darüber gesprochen hat (schließlich bist Du jetzt volljährig).

Sie kann dies veranlasst haben, wenn sie eine Kontovollmacht für Dein Konto hat, was oft bei Minderjährigen der Fall ist, das ein Erziehungsberechtigter zugriff auf das Konto hat.

Sollte sie es veranlasst haben, frage sie nach Ihren Beweggründen, vielleicht benötigt sie dieses Geld eben für Deinen Unterhalt (Essen, Trinken, Strom, etc.) und versucht eine Lösung dafür zu finden.

Solltet Ihr darüber keine Einigung erzielen, besteht die Möglichkeit diese Vollmacht jederzeit zu widerrufen.

Sollte Deine Oma die Überweisung jedoch nicht veranlasst haben, solltest Du dringend mit einem Mitarbeiter der Bank sprechen, wie dies geschehen konnte und ohne rechtl. Grundlage (off. Vollmacht), müssen sie das ganze rückgängig machen.

Sag mal Bescheid, was dabei raus gekommen ist…

Viele Grüße
Nicole

Hallo Dari!

Entschuldige bitte, dass ich erst heute antworte.
Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten, dafür fehlen ein paar Fakten.
Du bist vor zwei Monaten 18 geworden. Das bedeutet, dass Deine Unterschriftskarte hätte neu gemacht werden müssen.
Sofern das geschehen ist und Deine Großmutter von Dir bevollmächtigt wurde, ist alles rechtens.

Lasse bitte nach den Feiertagen prüfen, wer für Dein Konto unterschriftsberechtigt ist. Sofern Du nur alleine verfügungsberechtigt bist, soll die Bank Dir bitte erklären, wie es zu der von Dir angesprochenen Überweisung gekommen ist.

Falls Du dann noch Fragen hast, wende Dich einfach noch mal an mich.
Ich hoffe, das hilft Dir erst einmal weiter!

Trotzdem noch ein „Schönes Weihnachtsfest“!
Stephan

Lieber Darki,

ich kann mir auch folgende Möglichkeiten vorstellen:

  1. Deine Oma hat vielleicht Vollmacht auf Deinem Konto und kann deshalb Überweisungen vornehmen. Diese Vollmacht kannst Du aber jetzt wo Du 18 geworden bist widerrufen, sodass Sie dann ab diesem Zeitpunkt keine Vollmacht mehr hat.
  2. Die 280,–€ fallen noch in einem Zeitraum wo Du noch keine 18 warst (vielleicht handelt es ich hier immer um monatliche rückwirkende Zahlungen) und die Bank hat diese Zahlung storniert da diese für dieses Monat dann doch noch an Deine Oma bezahlt werden sollte.
    Oder es war wirklich so, dass die Bank gar nicht nachgesehen hat ob Deine Oma wirlich Vollmacht auf Deinem Konto hat und hat auch nicht darauf geachtet, dass Du ja jetzt 18 bist und Deine Oma (die ja wahrscheinlich vorher Deine Erziehungsberechtigte war und deshalb aus diesem Grund auf Dein Konto immer zugreifen konnte) jetzt keine Erziehungsberechtigte mehr ist und auch keine Vorgänge auf Deinem Konto mehr vornehmen kann.
    Ich würde Dir empfehlen mal bei der Bank nachzufragen (also ganz „so nebenbei“) wer den die 280,–€ von Deinem Konto abbuchen hat lassen. Dann kannst Du sagen, dass Du jetzt 18 bist. Und falls Deine Oma Vollmacht hat, dann kannst Du diese ja widerrufen lassen. Wenn dass dann nicht zu einer sehr ungünstigen Stimmung bei Euch zu Hause führt (vielleicht solltest Du aber auch einfach ganz offen mit Deiner Oma darüber reden und erklären, dass Du schon gedacht hattest dass Du die 280,-- € jetzt bekommst - oder vielleicht zumindest einen Teil davon).
    Ich hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen.
    Viele Grüße

Hallo darkiix3,

grundsätzlich hat für einen Geldtransfer die Zustimmung des Kontoinhabers vorzuliegen.
Grundsätzlich bedeutet aber, es gibt (in begrenztem Umfang) Ausnahmen.

Der einfachste und aus meiner Sicht einzig sinnvolle Weg ist eine direkte Vorsprache bei Deiner Hausbank.

Es könnte z.B. sein, dass vor Deinem 18.Geburtstag ein Dauerauftrag von Deinen Erziehungsberechtigten eingerichtet wurde. Dann hat die Bank rechtmäßig gehandelt. Gleichwohl könntest Du einen vorhandenen Dauerauftrag sofort löschen lassen.

Daher sprich bei Deiner Hausbank vor und lass Dir die näheren Hintergründe des Transfers erläutern.

Grüße
Ask

Hallo,

grundsätzlich gilt, ohne eine Genehmigung durch einen Bevollmächtigten oder den Kontoinhaber darf eine Bank keine Überweisung ausführen.

Es bleiben dir in meinen Augen 2 Möglichkeiten.

1.) Frag doch einfach deine Oma warum das geld zu ihr geleitet wurde! Und ob sie das beauftragt hatte.

2.) Gehe zu deiner Bank und frgae nach, wer die Überweisung autorisiert hat. Bzw. aus welcher Grundlage die ausgeführt wurde.

Kann es sein, dass deine Oma eine Vollamcht für dein Konto hat? Hast du bei der Eröffnugn des Kontos alles ganz genau durchgelesen?

Beide Möglichkeiten könnten Stress mit deiner oma bringen, aber deine Bank kann und muss dir auf solche Fragen eine Antwort geben!

Viel Erfolg

R.

Hallo Darki,

als Kind / Jugendlicher haben meistens die Erziehungsberechtigten, also in diesem Fall wohl deine Großeltern eine Verfügungsberechtigung über das Konto. Diese erlischt jedoch in der Regel mit dem 18. Geburtstag (gibt ja keine Erziehungsberechtigten mehr) und man wird dann angeschrieben, dass man die Verfügungsberechtigung neu bestimmen muss, also neue Vollmachten erteilen muss bzw. kann.
Es kann natürlich sein, dass deine Großeltern / Oma noch eine Vollmacht hat, dann darf sie natürlich auch über dein Konto verfügen, also Überweisungen tätigen. Hat sie jedoch keine Vollmacht über dein Konto kannst du die Gutschrift der 280€ auf deinem Konto verlangen, da du ja für die Überweisung keinen Auftrag gegeben ist. Die Überweisung ist dann nicht berechtigt. Egal wie gut sich die Bankangestellten mit deiner Oma verstehen, sowas darf einfach nicht passieren. Ich persönlich würde mir dann sogar überlegen, ob ich nicht die Bank wechsel, denn wer garantiert dir, dass sowas nicht noch einmal passiert?

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG jojo747

Hallo!
Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte.
Eine Überweisung z.L. Ihres Kontos kann nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Es sei denn, Ihre Großmutter ist für das Konto bevollmächtigt. Könnte das evtl. der Fall sein? Am besten, Sie klären den Vorfall direkt mit Ihrem Kundenberater und heben die Vollmacht ggf. wieder auf.
Liebe Grüße!
Tina