… puh, es ist echt schwierig, einen aussagekräftigen Titel für ein Post zu finden, wenn so wenige Zeichen im Betreff verwendet werden dürfen.
Hallo erstmal,
in den FAQ ist folgende Frage vermerkt:
„Werden bei einer Überweisung die Namen von Zahlungsempfänger und Kontoinhaber abgeglichen?“
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/entry/2814?cont…
Dieser Beitrag stammt aus dem Jahr 2008 und ist meines Wissens veraltet. Mittlerweile wird man als Empfänger immer gewarnt, daß nicht mehr geprüft werden muß. Ist das auch in der Praxis so, oder wird bei größeren Beträgen weiterhin geprüft?
Anders gefragt: Kann man sich als Absender darauf verlassen, daß eine Überweisung nicht wegen falschen Namens zurückkommt?
Viele Grüße
Anders gefragt: Kann man sich als Absender darauf verlassen,
daß eine Überweisung nicht wegen falschen Namens zurückkommt?
Abhängig von der kontoführenden Bank: Ja oder nein.
Hallo,
bei uns in der Bank wird - freiwillig - ab einer Summe von 1.000 Euro die Prüfung durchgeführt. Wie gesagt freiwillig. Nach dem neuen Überweisungsgesetz ist die Bank dazu nicht mehr verpflichtet.
LG
H.
wird man als Empfänger immer
gewarnt, daß nicht mehr geprüft werden muß. Ist das auch in
der Praxis so, oder wird bei größeren Beträgen weiterhin
geprüft?
Es stimmt, es muß nicht mehr geprüft werden.
Bei uns ist es allerdings so, daß Überweisungen deren Empfänger automatisch geprüft werden können, ab einem Betrag von EUR 700,-- geprüft werden.
Bei Überweisungen bei denen keine automatische Prüfung möglich ist (sind meist nicht allzu viele), wird ab EUR 5000,-- geprüft.
Gruß
Edith
Hallo,
Dieser Beitrag stammt aus dem Jahr 2008 und ist meines
Wissens veraltet.
das stimmt. Den Dank für den Hinweis verbinde ich mit der Bitte, derartige Anmerkungen zukünftig bitte direkt an die FAQ-Betreuer zu schicken. Dann ist sichergestellt, daß der Hinweis den Adressaten auch erreicht.
Gruß
Christian