Überweisung Rückbuchung?

Hallo, ich habe schon rechaschiert, doch bin leider nur auf behauptungen getroffen…

Kann man eine Überweisung wirklich nicht zurückbuchen??? Oder nur mit erlaubnis des Empfängers???

Was ist, wenn der Zahlende sein Geld zurückbucht, den Empfängernamen falsch schreibt, damit es so aussieht, als wäre es der falsche Empfänger, denn hätte er ja einen Grund für die Rückbuchung, oder auch nur mit Erlaubnis des Empfängers??? Wer weiss wie es tatsächlich ist?

Lieben dank

Eine Überweisung kannst du nur solange „rückgängig“ machen, bis sie auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist - sobald die Gutschrift erfolgt ist, kannst du die Überweisung NICHT mehr zurückholen, geht nicht.

MfG

M.Waizmann

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Hallo,

Hallo, ich habe schon rechaschiert, doch bin leider nur auf
behauptungen getroffen…

http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html vgl. Absatz 4.

Gruß
Christian

Hi

Was ist, wenn der Zahlende sein Geld zurückbucht, den
Empfängernamen falsch schreibt, damit es so aussieht, als wäre
es der falsche Empfänger, denn hätte er ja einen Grund für die
Rückbuchung, oder auch nur mit Erlaubnis des Empfängers??? Wer
weiss wie es tatsächlich ist?

Ansich ist die Bank verpflichtet den Empfängernamen zu prüfen. Wenn Du also den Namen falsch schreibst, dürfte die Überweisung nie auf dem Konto ankommen, sondern müßte rückgebucht werden.

Gruß
Edith

Hallo Sophie,

ich weiss nicht woher diese immer wieder auftauchenden Behauptungen über eine Rückbuchungsmöglichkeit für Überweisungen kommen.
Wunschdenken?

Weiter unten hat dir jemand schon den genauen Gesetzestext verlinkt, aber zum besseren Verständnis ein Vergleich:

Du gibst deinem Nachbarn 100 €, damit der die anlässlich seines Skiurlaubs in Österreich dem Hüttenwirt gibt, weil du dem Hüttenwirt bei deinem letzten Skiurlaub versprochen hast ihm 100 € zu schenken weil es dir da so gut gefallen hat…

In dem Moment, wo dein Nachbar dem Hüttenwirt das Geld gegeben hat, „ist der Ofen aus“ - du kannst es nicht mehr zurückholen.

Gruß
BT

Ich danke euch wirklich sehr!!! Ich habe nämlich schon leicht Panik bekommen, weil ich sehr oft gelesen habe, dass ist bei Onlineauktionen eine bekannte Masche, es wird ein falscher Empfängername angegeben um so wieder an sein Geld zu kommen und die Ware zu behalten. Da ich nun gewarnt worden war, dachte ich eventuell an so einen Käufer geraten zu sein, aber sofern ich es verstanden habe, gibt es absolut kein zurück, sofern das geld sich auf MEINEM Konto befindet!!! Falls es nicht so sein sollte, weißt mich bitte darauf hin. Und vielen vielen dank für alle Antworten an ALLE!!! MfG

Hallo Sophie,

VORSICHT:
Die Sache sieht anders aus, wenn du Zahlungen per Paypal bekommst!
DIE kann PayPal nocht lange nachher von deinem Bankkonto wieder zurückbuchen!

Gruß
BT

Hallo,

VORSICHT:
Die Sache sieht anders aus, wenn du Zahlungen per
Paypal bekommst!
DIE kann PayPal nocht lange nachher von deinem Bankkonto
wieder zurückbuchen!

Warum? Das ist doch eine ganz normale Überweisung von Paypal auf das Bankkonto. Belasten könnte Paypal doch bestenfalls das paypal-„Konto“. Wenn denen aber keine Einzugsermächtigung vorliegt, können sie doch auch nichts holen. Einem Einzug kann ich aber widersprechen.
Oder ist da EU-Recht nicht mit deutschem Recht identisch, da Paypal ja nicht in Deutschland sitzt.
(Sorry, die AGB von Paypal habe ich nicht nachgelesen, falls da was dazu steht.)

Ein verwirrter,
Rene

Hallo René,

die Geschäftsbedingungen von PayPal

https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/Use…

weisen nicht direkt auf ihr Vorgehen in solchen Fällen hin,
es sind aber schon Sachen passiert…

Beispiel:
Jemand will etwas gegen Barzahlung bei Abholung verkaufen, lässt sich aber vom Käufer überreden das Geld vorab per PayPal überwiesen zu bekommen.
Der Käufer lässt die Ware nach Zahlungseingang auf dem Paypal-Konto des Verkäufers abholen.
Der Verkäufer hebt das Geld von seinem PayPal-Konto per Überweisung auf sein Bankkonto ab.
PayPal informiert den Verkäufer, dass die Zahlung durch einen gehackten Account durchgeführt wurde und daher zurückgebucht wird, der Verkäufer möge sein dadurch ins Minus gelangtes PayPal-Konto umgehend durch Einzahlung per Banküberweisung wieder ausgleichen, ein Verkäuferschutz bestehe in diesem Falle nicht, da dieser nur bei Versenden der Ware an die bei PayPal hinterlegte Adresse des Käufers bestanden hätte, aber nicht bei Abholung durch den Käufer.

Gruß
BT

ich weiss nicht woher diese immer wieder auftauchenden
Behauptungen über eine Rückbuchungsmöglichkeit für
Überweisungen kommen.

Vielleicht von einer Verwechslung mit der Rückbuchungsmöglichkeit beim Lastschriftverfahren.

Interessant für den Fragesteller (auch, weil leichter verständlich als der weiter unten verlinkte Gesetzestext) könnte dieser Link sein: http://www.urbs.de/archiv/geld/change.htm?geld135.htm