Überweisung rückgängig machen?

HGallo zusammen,

ist es möglich, eine Überweisung rückgängig zu machen? Wenn ja, welche Kosten sind damit verbunden?

Viele Grüße,
Roland

Hallo Roland,

die Antwort ist leider „nein“.

Ich verweise hier ausserdem auf die FAQ:504

Gruß ivo

Hallo,

nur solange möglich, bis die Überweisung auf dem anderen Konto gutgeschrieben wurde… wenn dies bereits geschehen ist, muss der Kontoeigentümer erst zustimmen.

Kosten sind von der Bank abhängig.

Viele Grüße
Ameria

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Hallo,

nur solange möglich, bis die Überweisung auf dem anderen Konto
gutgeschrieben wurde…

so ist es nämlich gerade nicht. Ivo verweist in zurecht auf die FAQ:504. Seit die Überweisung im BGB geregelt ist, kann eine Zahlung nur solange zurückgerufen werden, wie sie bei der anderen Bank noch nicht eingegangen ist. Da das durchaus einen Unterschied macht, sollte man es nicht durcheinander bringen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

das läuft in der Praxis so ab: man ruft im Auftrag des Kunden bei der anderen Bank an… die kontrolliert ob ein Eingang auf dem Konto erfolgt ist und wenn dies noch nicht der Fall ist, dann wird die Überweisung zurückgeschickt. Bei der anderen Bank eingegangen (über LZB) muss sie ja sein, sonst könnte man sie nicht zurückschicken oder? Nur auf dem Empfängerkonto darf sie nicht eingegangen sein - dann ist die Zustimmung des Kontoinhabers notwendig.

Viele Grüße
Ameria

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Hallöchen,

das läuft in der Praxis so ab: man ruft im Auftrag des Kunden
bei der anderen Bank an… die kontrolliert ob ein Eingang auf
dem Konto erfolgt ist

falsch. Man kontrolliert, ob das Geld bereits in der Bank-EDV ist bzw. mit welchem Kennzeichen es aufgelaufen ist. Ist es bei der Bank bereits fest verbucht, gibt es keine Rückgabe mehr. Ist es jedoch verbal oder per Datei erst avisiert bzw. eben noch nicht gutgeschrieben, kann eine Rückgabe erfolgen. Das ist heute allerdings sehr selten. Das ist aber auch Sinn des Gesetzestextes (bitte nachlesen), denn ein Überweisungsvertrag ist inzwischen genau jenes: Ein Vertrag und Verträge können nicht ohne weiteres einseitig widerrufen werden.

und wenn dies noch nicht der Fall ist,
dann wird die Überweisung zurückgeschickt. Bei der anderen
Bank eingegangen (über LZB) muss sie ja sein, sonst könnte man
sie nicht zurückschicken oder?

Doch, das geht. Im Augenblick sehe ich 6 nicht auf dem Kundenkonto verbuchte Zahlungen im System. Davon sind erst zwei tatsächlich bei uns eingegangen, alle anderen könnten noch zurückgeschickt werden.

Gruß,
Christian

Hallo Ameria,

Christian hat völlig recht.

das läuft in der Praxis so ab: man ruft im Auftrag des Kunden
bei der anderen Bank an… die kontrolliert ob ein Eingang auf
dem Konto erfolgt ist und wenn dies noch nicht der Fall ist,
dann wird die Überweisung zurückgeschickt.

Das war mal so, ist aber nicht mehr so.
Eine folge der Aufnahme der Überweisung in das BGB und des ÜG.

Bei der anderen
Bank eingegangen (über LZB) muss sie ja sein, sonst könnte man
sie nicht zurückschicken oder? Nur auf dem Empfängerkonto darf
sie nicht eingegangen sein - dann ist die Zustimmung des
Kontoinhabers notwendig.

Ja, aber ist sie bereits in den Systemen der Empfängerbank? Das ist die entscheidende Frage.
Nebenbei bemerkt ist es ein Trugschluss zu glauben, dass das Gros der Zahlungen über die LZB läuft.

Gruß Ivo