Überweisung Transaktion

Ist eine nachweislich, richtig erstellte und dem Konto belastete Überweisung vor fast 3 Jahren noch anfechtbar, wenn heute festgestellt wird, dass das Geld beim Empfänger nie ankam? Kann der Empfänger bzw. Absender heute noch Forderungen stellen?

Ist eine nachweislich, richtig erstellte und dem Konto
belastete Überweisung vor fast 3 Jahren noch anfechtbar,

Wieso sollte man eine Überweisung anfechten?

wenn
heute festgestellt wird, dass das Geld beim Empfänger nie
ankam? Kann der Empfänger bzw. Absender heute noch Forderungen
stellen?

Forderungen kann man immer und unbegrenzt lange stellen. Ansonsten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutsc…

Hi,

die allgemeine Verjährungsfrist für Forderungen beträgt lt. BGB drei Jahre. Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Hast du also vor ungefähr drei Jahren den Kaufvertrag abgeschlossen, angenommen am 18.09.2011, beginnt die Verjährung am 31.12.2011. Somit besteht die Forderung bis zum 31.12.2014. Die Verjährung tritt am 01.05.2015 ein. Wenn die Forderung also noch in diese Frist fällt, kann der Gläubiger (Empfänger) noch Forderungen stellen.

Gruß Andi

Hallo,

Ist eine nachweislich, richtig erstellte und dem Konto belastete Überweisung vor fast 3
Jahren noch anfechtbar, wenn heute festgestellt wird, dass das Geld beim Empfänger nie
ankam? Kann der Empfänger bzw. Absender heute noch Forderungen stellen?

Nur bei einer Lastschrift wäre das richtig…bei einer Überweisung ist der Geldeingang auf dem Konto des Zahlungsempfängers maßgebend.

Der iegene Kontoauszug wäre da nur ein Indiz das man die Überweisung am XX.ten getätigt hat…aber nicht der Beweis des Geldeinganges auf dem Konto des Zahlungsempfängers.

Auf der anderen Seite stände aber die Frage,warum sich der Zahlungsempfänger erst nach 3 Jahren meldet…