Überweisung vom Augenarzt in Uniklinik (Augenheilkunde) noch gültig

Hallo,

kurze Frage, ich habe am 23.11.2023 eine Überweisung von meinem niedergelassenen Augenarzt eine Überweisung in die hiesige Uniklinik erhalten, der Termin findet nächste Woche statt, ist die Überweisung noch gültig oder bedarf es einer neuen?

Danke.

MfG :slight_smile:

Hallo,
grundsätzlich gilt das hier - https://www.sbk.org/beratung-leistungen/gesundheit-behandlung/behandlung-arzt-und-klinik/aerztliche-behandlung/
allerdings kann es schon passieren, dass die Klinik eine neue Überweisung haben möchte für das Quartal, in dem die Behandlung beginnt. Wann wurde denn der Termin mit der Klinik ausgemacht - noch im letzten Quartal, dann dürfte das in Ordnung gehen, sonst hätte die Klinik sicher wegen der Überweisung einen Hinweis gegeben. Mein Rat, die Klinik fragen.
Gruss
Czauderna

2 Like

Hi,

ich habe mit einer Laborüberweisung, die auf dem Postweg verloren gegangen ist (was ich erst nach Monaten Wartezeit erfuhr), das Problem gehabt, dass das Labor meinte, eine erneut ausgestellte Überweisung mit dem Originaldatum sei nicht zu gebrauchen, es müsste eine aktuelle sein.
Deswegen: es frisst kein Brot, hol dir vom Augenarzt eine aktuelle Überweisung, damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Anstatt Freitag Abend im Forum zu fragen, hättest du auch Freitag Vormittag in der Uni-Klinik nachfragen können, aber nun ja, dafür ist es zu spät.

Gruß
Christa

Hallo Günter,

vielen Dank für deine Antwort, der Termin in der Uniklinik wurde Ende November ´23 vereinbart.
Ich werde die Uniklinik am Montag nochmals telefonisch kontaktieren.

Danke.

Hi Christa,

auch dir vielen Dank für deine Antwort, mit dem telefonischen nachfragen ist mir natürlich erst in den Sinn gekommen, wo man niemanden mehr telefonisch hätte erreichen können - man kennts. Nichtsdestotrotz versuche ich es am Montag nochmal.

Danke und ein schönes Wochenende. :slight_smile:

2 Like

Hey Marc, hast du Neuigkeiten? Würde mich mal interessieren :slight_smile:

Hi Steffi,

ja hab ich - die haben meine Überweisung aus dem Vorjahr ohne Murren akzeptiert. Grundsätzlich gilt, dass eine Überweisung immer im aktuellen Quartal und auch im Folgequartal Gültigkeit hat. :slight_smile:

Gruß Marc