Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ich mich von meinem Frauenarzt zu einem Orthopäden überweisen lassen kann wegen meiner Rückenschmerzen? Dann bräuchte ich den „Umweg“ über den Hausarzt nicht gehen, da der meist sowieso wenig Ahnung von orthopädischen Problemen hat (mal abgesehen davon habe ich hier auch noch keinen gefunden).
Grüße
ColumnGirl
Hallo,
ja, das geht - nur gleiche Fachrichtung geht nicht !
Gruss
Günter Czauderna
Falsch!
Hallo Günter!
Das stimmt nicht! Ein Facharzt kann dich auch zum Kollegen gleicher Fachrichtung überweisen. Findet bei mir zumindest - aufgrund spezieller Untersuchungen - 1x pro Halbjahr so statt.
Gruss, Ines
Hallo,
ja, das geht - nur gleiche Fachrichtung geht nicht !
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Ines,
das ist gut für dich - schlecht für meine Glaubwürdigkeit -
Ich habe mal einen Bekannten bei der KV. und auch einen
Facharzt (Orthopäde) befragt - beide waren meiner Meinung,
aber es gibt nichts, was es nicht gibt - ich bleibe am Ball
und forsche weiter nach.
Gruss
Günter
Also, ich kann zumindest bestätigen, dass von Frauenarzt zum Orthopäden funktioniert. Heute geschehen beim meinem Arzt. Also danke für die Info.
Grüße
ColumnGirl
Moin,
wär doch blöd wenn
Kardiologe -> Kardiologe mit Coronarangiomöglichkeit
HNOt -> HNOt mit Belegbetten
u.ä. nicht ginge, dann müßte man ja die Patienten stationär schicken, das können doch die armen Kassen nicht wirklich wollen?
Grüße
Chris
hallo Ihr,
Ihr habt alle Recht: Überweisungen von FA zum FA geht bei unterschiedlicher Fachrichtung, zur glecihen Fachrichtung geht auch, wenn Dr. A. etwas nicht machen kann, aber Dr. B. (spezielle Untersuchung, spezielle Geräte, Arzt an einem anderen Aufenthaltsort etc.)
Günter: gräm Dich nicht…
Gruß synapse
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Hallo,
alle haben Recht und die Sache ist okay.
Lt. Arzt Ersatzkassenvertrag ist grundsätzlich eine Überweisung nur zu einem Vertragsarzt einer anderen Arztgruppe zulässig.
Eine Überweisung an einen Vertragsarzt der gleichen Arztgruppe ist nur
in folgenden Fällen zulässig.
- Inanspruchnahme besonderer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die vom behandelnden Vertragsarzt nicht erbracht werden können.
- Übernahme der Behandlung durch anderen Vertragsarzt bei Wechsel des
Aufenthaltsortes des Kranken
- Fortsetzung einer abgebrochenen Behandlung.
Gruss
Günter Czauderna