Überweisung zahlendreher beim eigener kontonummer

Hallo

Ich habe heute eine überweisung geschrieben an den richtigen empfänger usw nur habe ich durch eine unaufmerksamkeit in meine eigene kontonummer einen zahlendreher eingebaut, nun würde ich gern wissen ob das fremdes konto, falls dieses existiert blastet wird oder ob die überweisung anuliert wird. da name und unterschrift nicht übereinstimmen.

es geht um einen betrag von 60 euro

vielen dank im vorraus für die mühe

Hallo,

die Frage kann Dir nur Deine Bank beantworten. Einfach mal nachfragen bzw. mal auf die Kontoauszüge gucken, ob das Geld vllt. schon abgebucht ist.

LG
B.

Hallo,
das hängt etwas vom Kreditinstitut ab.
Die meisten Banken haben in der Kontonummer eine Prüfziffernlogik eingebaut, so dass reine Zahlendreher zu unzulässigen Kontonummern führen und damit die Überweisung abgewiesen wird.

Auf den Seiten der Bundesbank sind diese Prüflogiken auch je Institut hinterlegt und einsehbar.

D.h., wenn es ein manuell ausgefüllter Überweisungsträger war, dann kann es sein, dass dieser Fehler beim Einscannen festgestellt wurde und ggf. die Mitarbeiterin die Daten direkt korrigiert hat, oder Du den Überweisungsträger per Post zurückgesendet bekommst, oder überhaupt nichts passiert.
Also morgen mal nachschauen, ob die Abbuchung auf dem Auszug ist. Wenn nicht, nachfragen.

Am Rande die Frage, ob Deine Überweisungsvordrucke nicht unten in der untersten Zeile (wo z. B. die 51h steht), nicht auch schon Deine Kontonummer eingedruckt haben? Wenn ja, ist eh egal, was Du oben noch hinschreibst, dann wird die Kontonummer von unten eingelesen und die ist ja dann korrekt.

Gruß
Ulrich

Moin!

das hängt etwas vom Kreditinstitut ab.

Das tut es immer :smile:

Die meisten Banken haben in der Kontonummer eine
Prüfziffernlogik eingebaut, so dass reine Zahlendreher zu
unzulässigen Kontonummern führen und damit die Überweisung
abgewiesen wird.

Das mit den Prüfziffern stimmt, für jede Bank ist eine andere Prüfziffernrechnung hinterlegt, es gibt jedoch auch eine, die immer richtig ist, wo es also quasi keine Prüfziffer gibt.

Dass ein Zahlrendreher immer zu einem unzulässigen Konto führt, ist so nicht richtig, es kann auch ein anderes gültiges dabei rauskommen.

Allerdings hat auch jede Bank einen Bestand ihrer Kunden und wird diesen ziemlich sicher auch mit der Überweisung abgleichen. Wenn das Konto gültig ist, aber nicht existiert, dann sollte der Beleg auch „hängen bleiben“, d.h. jemand muss ihn manuell bearbeiten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Beleg wirklich ohne Prüfung ausgeführt wird, ist gering. Bei 60 EUR wird aber wahrscheinlich auch noch keine Unterschriftenprüfung durchgeführt. Wahrscheinlich ist aber, dass der Bearbeiter der Überweisung erkennt, dass es nur ein Zahlendreher ist (Abgleich mit dem Kundenbestande) und die Kontonummer korrigiert. Aber nur, wenn der Auftraggebername richtig angegeben wurde.

Am Rande die Frage, ob Deine Überweisungsvordrucke nicht
unten in der untersten Zeile (wo z. B. die 51h steht), nicht
auch schon Deine Kontonummer eingedruckt haben? Wenn ja, ist
eh egal, was Du oben noch hinschreibst, dann wird die
Kontonummer von unten eingelesen und die ist ja dann korrekt.

Das muss nicht sein. Es kommt darauf an, ob die Codierzeile (von der Du wohl sprichst) überhaupt gelesen wird. Bei unserem Zahlungsverkehrssystem ist das bei Überweisungen z.B. nie der Fall, sondern nur bei Schecks. Bei Überweisungen erfolgt immer eine Vollerkennung des Belegs (ohne Codierzeile).

Liebe Grüße,
-Efchen

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Hallo,

Die meisten Banken haben in der Kontonummer eine
Prüfziffernlogik eingebaut, so dass reine Zahlendreher zu
unzulässigen Kontonummern führen

nicht zwangsläufig.

Am Rande die Frage, ob Deine Überweisungsvordrucke nicht
unten in der untersten Zeile (wo z. B. die 51h steht), nicht
auch schon Deine Kontonummer eingedruckt haben?

Bei Privatpersonen steht und stand das wohl nicht zur Debatte. Allerdings ist die Codierzeile bei Überweisungen ohnehin schon seit ewigen Zeiten überflüssig (~ 10 Jahren) und irgendwann auch ganz weggefallen. Die weggefallene Codierzeile auf nicht existenten Vordrucken ist also keine Hilfe.

Gruß
Christian

richtig! MfG

richtig. MfG

Danke.

SCNR,
-Efchen

Hallo und danke für die ergänzenden Hinweise,
mir ist schon bewußt, dass die Prüfziffernrechnung nur für definierte Kontonummernkreise existiert, aber für die konkret vorliegende Frage einer Privatperson sollte das keine Rolle spielen, da die Privatgirokonten wohl bei allen Banken innerhalb der Range liegen, die mit Prüfziffernlogik arbeitet, da er keine Bank war, keine Hilforganisation und keine sonstige gesonderte Kundengruppe und ich bin - ohne Nachfrage - auch davon ausgegangen, dass die Überweisung in EUR innerhalb von Deutschland ausgeführt wurde.
Insofern habe ich versucht auf die konkrete Fragestellung zu antworten. Natürlich gibt es davon bei anders gelagerten Fragen deutliche Abweichungen.

Das es auch bei Kontonummern-Drehern möglich ist eine weiterhin zulässige Kontonummer zu erzeugen ist auch klar, aber das näher zu erläutern, hätte auch erfordert, die verschiedenen Prüfziffernlogiken aufzuzeigen, die bei einigen Instituten sogar für innerhalb eines Institutes für definierte Kontonummernkreise abweichend sind. Insofern wäre natürlich die konkrete Rückfrage notwendig bei welcher Bank er sein Konto hat und wie die korrekte Kontonummer lautet und wie die tatsächlich aufgeschriebene lautet. Dann hätte man ihm sagen können, ob dies bei einer automatischen Prüfung auffällt oder eben nicht und erst bei der Kontoexistenzprüfung (2 Millisekunden später in der Verarbeitung) hochkommt.
Aber auch das sind bezogen auf die konkrete Fragestellung wahrscheinlich Detaillierungen, die man in einem speziellen ZV-Forum diskutieren würde, nicht aber bei jemandem, der einfach nur einen Beleg falsch ausgefüllt hat und sich jetzt fragt, ob das Geld ankommt und ob er sich aktiv bei der Bank melden muss oder ggf. Glück hat und seine Überweisung hat jemand anderes für ihn bezahlt.

Aber Ihr habt natürlich Recht mit dem was Ihr schreibt.

Die wesentlichere Aussage dürfte also die sein, dass man ohne konkrete Kenntnis der Bank, der beiden betroffenen Kontonummern, der Kenntnis ob die zweite Kontonummer beim Institut bereits vergeben ist und des Scann-Systems für die Belegscan-Verarbeitung überhaupt keine Aussage treffen kann.
Sicher dürfte aber sein, dass bei ca. 60 EUR keine manuelle Belegprüfung erfolgt, sondern dieser Beleg - sofern er formal korrekt ist - an keiner Stelle mehr manuell geprüft oder korrigiert wird. Der Beleg selbst wird sowieso nicht weiter physisch aufbewahrt, sondern nach dem Scan vernichtet. Je nach Institut ist das Scan-Image aber noch einige Zeit verfügbar und elektronisch für die Bankmitarbeiter einsehbar, aber auch hier gibt es Unterschiede.
Diese manuellen Kontrollgrenzen liegen je Bank in unterschiedlichen Bereichen, ich kenne sie bei 1.000 - 2.000 EUR wo die Prüfung beginnt.

Das mit der Codierzeile stimmt natürlich, habe ich verdrängt.

Ich denke eben, dass man bei der Detailtiefe der Antworten sich ungefähr dem Detaillierungsgrad der Anfrage anpassen sollte, sonst kann der Anfragende mit der Antwort letztlich auch nichts anfangen. Insofern habe ich einiges an Details unterschlagen.

Gruß
Ulrich

Hallo,

mir ist schon bewußt, dass die Prüfziffernrechnung nur für
definierte Kontonummernkreise existiert

Nein, ganz so ist das nicht. Im bundesweiten BLZ-Bestand ist für jede Bank eine von derzeit 135 Prüfziffernrechnungen eingetragen. Jede Prüfziffernrechnung hat ihren eigenen Algorithmus. Es gibt welche, bei denen jede Kontonummer als richtig erkannt wird und es gibt welche, bei denen tatsächlich nur bestimmte Konten überhaupt einer Prüfung unterzogen werden. Aber bei den meisten gilt die Prüfziffernrechnung für alle Konten.

verschiedenen Prüfziffernlogiken aufzuzeigen, die bei einigen
Instituten sogar für innerhalb eines Institutes für definierte
Kontonummernkreise abweichend sind.

Jede Bank hat nur eine einzige Prüfziffernrechnung.
Tatsächlich ist es aber so - insbesondere aufgrund von Fusionen in den letzten Jahren - dass verschiedene ältere Prüfziffernrechnungen zu einer neuen zusammengefasst wurden, oftmals für bestimmte Kontonummernkreise.

Aber auch das sind bezogen auf die konkrete Fragestellung
wahrscheinlich Detaillierungen, die man in einem speziellen
ZV-Forum diskutieren würde

Ich dachte, das sei hier ein spezielles Forum, wo Experten antworten, also Leute ihr Wissen mit anderen teilen. Es gibt auch immer wieder interessierte Leser, die gar nicht posten. Irgendjemand wird die Infos sicherlic interessant finden.

nicht aber bei jemandem, der
einfach nur einen Beleg falsch ausgefüllt hat und sich jetzt
fragt…

Naja, der hat ja seine Informationen auch bekommen.
Alle sind glücklich und zufrieden.

Die wesentlichere Aussage dürfte also die sein, dass man […]
überhaupt keine Aussage treffen kann.

Richtig, denn möglicherweise ist auch noch ein Mensch in dem Prozess eingebunden, und Menschen machen Fehler :smile:

Sicher dürfte aber sein, dass bei ca. 60 EUR keine manuelle
Belegprüfung erfolgt, sondern dieser Beleg - sofern er formal
korrekt ist - an keiner Stelle mehr manuell geprüft oder
korrigiert wird.

Sicher ist das keinesfalls. In unserem ZV-System gibt es eine Stichproben-Kontrolle, bei der Belege zufällig angezeigt werden. Bei dem Betrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Prüfung ausgelöst, aber durch bloßen Zufall kann es durchaus dazu kommen.

Der Beleg selbst wird sowieso nicht weiter
physisch aufbewahrt, sondern nach dem Scan vernichtet. Je nach
Institut ist das Scan-Image aber noch einige Zeit verfügbar
und elektronisch für die Bankmitarbeiter einsehbar, aber auch
hier gibt es Unterschiede.

Was aber für alle Banken gleich ist, ist die 10-jährige Aufbewahrungspflicht. Selbst wenn heutzutage die wenigsten Belege noch beghaft aufbewahrt werden, so sind sie doch alle zumindest in einem Archivsystem gespeichert und für 10 Jahre voll einsehbar.

Ich denke eben, dass man bei der Detailtiefe der Antworten
sich ungefähr dem Detaillierungsgrad der Anfrage anpassen
sollte, sonst kann der Anfragende mit der Antwort letztlich
auch nichts anfangen. Insofern habe ich einiges an Details
unterschlagen.

Und ich denke, dass es nie schadet, mehr Wissen zu teilen, weil immer viele mitlesen, die das interessieren könnte. Und wenn der OP von zu vielen Infos erschlagen wurde, spricht ja nichts dagegen, dass er nochmal nachfragt. Natürlich kenne ich solche, die dann ausfallend werden und mit wüsten Beschimpfungen auf die Antwortenden einspringen, aber nun ja…solche Leute gibts halt leider auch. :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen