Hallo,
mir ist schon bewußt, dass die Prüfziffernrechnung nur für
definierte Kontonummernkreise existiert
Nein, ganz so ist das nicht. Im bundesweiten BLZ-Bestand ist für jede Bank eine von derzeit 135 Prüfziffernrechnungen eingetragen. Jede Prüfziffernrechnung hat ihren eigenen Algorithmus. Es gibt welche, bei denen jede Kontonummer als richtig erkannt wird und es gibt welche, bei denen tatsächlich nur bestimmte Konten überhaupt einer Prüfung unterzogen werden. Aber bei den meisten gilt die Prüfziffernrechnung für alle Konten.
verschiedenen Prüfziffernlogiken aufzuzeigen, die bei einigen
Instituten sogar für innerhalb eines Institutes für definierte
Kontonummernkreise abweichend sind.
Jede Bank hat nur eine einzige Prüfziffernrechnung.
Tatsächlich ist es aber so - insbesondere aufgrund von Fusionen in den letzten Jahren - dass verschiedene ältere Prüfziffernrechnungen zu einer neuen zusammengefasst wurden, oftmals für bestimmte Kontonummernkreise.
Aber auch das sind bezogen auf die konkrete Fragestellung
wahrscheinlich Detaillierungen, die man in einem speziellen
ZV-Forum diskutieren würde
Ich dachte, das sei hier ein spezielles Forum, wo Experten antworten, also Leute ihr Wissen mit anderen teilen. Es gibt auch immer wieder interessierte Leser, die gar nicht posten. Irgendjemand wird die Infos sicherlic interessant finden.
nicht aber bei jemandem, der
einfach nur einen Beleg falsch ausgefüllt hat und sich jetzt
fragt…
Naja, der hat ja seine Informationen auch bekommen.
Alle sind glücklich und zufrieden.
Die wesentlichere Aussage dürfte also die sein, dass man […]
überhaupt keine Aussage treffen kann.
Richtig, denn möglicherweise ist auch noch ein Mensch in dem Prozess eingebunden, und Menschen machen Fehler 
Sicher dürfte aber sein, dass bei ca. 60 EUR keine manuelle
Belegprüfung erfolgt, sondern dieser Beleg - sofern er formal
korrekt ist - an keiner Stelle mehr manuell geprüft oder
korrigiert wird.
Sicher ist das keinesfalls. In unserem ZV-System gibt es eine Stichproben-Kontrolle, bei der Belege zufällig angezeigt werden. Bei dem Betrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Prüfung ausgelöst, aber durch bloßen Zufall kann es durchaus dazu kommen.
Der Beleg selbst wird sowieso nicht weiter
physisch aufbewahrt, sondern nach dem Scan vernichtet. Je nach
Institut ist das Scan-Image aber noch einige Zeit verfügbar
und elektronisch für die Bankmitarbeiter einsehbar, aber auch
hier gibt es Unterschiede.
Was aber für alle Banken gleich ist, ist die 10-jährige Aufbewahrungspflicht. Selbst wenn heutzutage die wenigsten Belege noch beghaft aufbewahrt werden, so sind sie doch alle zumindest in einem Archivsystem gespeichert und für 10 Jahre voll einsehbar.
Ich denke eben, dass man bei der Detailtiefe der Antworten
sich ungefähr dem Detaillierungsgrad der Anfrage anpassen
sollte, sonst kann der Anfragende mit der Antwort letztlich
auch nichts anfangen. Insofern habe ich einiges an Details
unterschlagen.
Und ich denke, dass es nie schadet, mehr Wissen zu teilen, weil immer viele mitlesen, die das interessieren könnte. Und wenn der OP von zu vielen Infos erschlagen wurde, spricht ja nichts dagegen, dass er nochmal nachfragt. Natürlich kenne ich solche, die dann ausfallend werden und mit wüsten Beschimpfungen auf die Antwortenden einspringen, aber nun ja…solche Leute gibts halt leider auch. 
Liebe Grüße,
-Efchen