Überweisung zurückholen

Hallo zusammen!

Weiß jemand, ob es möglich ist, eine ins Ausland manuell getätigte
Überweisung zurückzuholen?

Es war zwar keine online-ÜB, aber dieses Forum schien mir doch am adäquatesten für die Anfrage.

Vielen Dank und Gruß

Erik

Hallo,

Weiß jemand, ob es möglich ist, eine ins Ausland manuell
getätigte
Überweisung zurückzuholen?

theoretisch ist das möglich. In der Praxis hängt der Erfolg davon ab, ob das Geld schon bei der Bank des Empfängers angekommen ist. Erste Anlaufstelle für das Problem ist Dein Kreditinstitut.

Bei der Antwort gehe ich davon aus, daß der Zahlungsempfänger nicht kooperieren wird. Falls das doch der Fall ist, solltest Du ihn bitten, das Geld nach Eingang zurückzuüberweisen, weil das der einfachere und im Zweifel günstigere Weg ist.

Gruß,
Christian

Hi Erik,

wenn Du die Überweisung am Bankschalter am Vormittag ausfüllen hast lassen und am gleichen Tag vor Mittag anrufst, geht das wohl noch.
Wenn Du die Überweisung am Bankschalter am Nachmittag ausfüllen hast lassen und am gleichen Tag vor Geschäftsschluß anrufst, geht das wahrscheinlich auch noch.
Wenn Du die Überweisung in den Briefkasten der Bank Abends eingeworfen hast und am nächsten Tag Vormittags anrufst, geht das wohl gerade noch .

Sonst nada.

Gruß
WB

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Es ist nunmehr drei Wochen her, dass ich die Überweisung vorgenommen habe.

Ich befürchte fast, da ist nichts mehr zu wollen oder?

Schont mich nicht mit eurer Antwort :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Sonst nada.

das gilt für Zahlungen im Inland. Bei Auslandszahlungen hat man u.U. noch etwas mehr Zeit.

Gruß,
Christian

Hallo,

Es ist nunmehr drei Wochen her, dass ich die Überweisung
vorgenommen habe.

nach drei Wochen dürfte die Zahlung sogar schon in Burkina Faso dem Konto des Empfängers gutgeschrieben worden sein.

Ich befürchte fast, da ist nichts mehr zu wollen oder?

Stimmt.

Schont mich nicht mit eurer Antwort :wink:

Recht so? :wink:

Gruß,
Christian

Hi,

Bei Auslandszahlungen hat man u.U. noch etwas mehr Zeit.

Oder gar keine.
In den FAQs vieler Banken steht: „Ein Überweisungsrückruf ist nur für Inlandsüberweisungen möglich.“ Man muß Glück haben, dass die Überweisung noch gar nicht freigegeben wurde, aber das ist ja technisch kein Rückruf sondern einfach nur eine Auftragsstornierung.
Und: „Nachdem Zahlungen nahezu in Realtime-Verarbeitung ausgeführt werden, ist ein Rückruf nach erfolgtem SWIFT-Auslauf nur noch mit Zustimmung der Empfängerbank möglich. Und diese wird in der Praxis vorab Rücksprache mit dem Endbegünstigten halten, so dass eine Rückgabe in der Regel immer nur mit Zustimmung des Empfängers erfolgen wird. Deshalb empfehlen wir, irrtümlich beauftragte und ausgeführte Aufträge vom Begünstigten direkt zurückzufordern.“

Wir hatten kürzlich einen Phishing-Fall und konnten die Gutschrift auf dem skandinavischen Empfängerkonto trotz Hinweis auf den Verdacht einer Straftat nicht stoppen. Mag ein Einzelfall mit unglücklichem Verlauf sein, aber mir ist bisher kein erfolgreicher Rückruf bekannt, außer einem einzigen, wo aber das Empfängerkonto bei einer ausländischen Tochter geführt wurde.

Gruß
Nils

Hallo,

In den FAQs vieler Banken steht: „Ein Überweisungsrückruf ist
nur für Inlandsüberweisungen möglich.“

nun, einerseits entfalten FAQ keine Rechtsbindung, andererseits ist es vor allem bei Inlandszahlungen praktisch unmöglich, eine Überweisung zurückzurufen. FAQ:504

Übrigens sind die FAQ diverser Banken gerade in diesem Punkt falsch.

Bsp. Comdirect:
Hinweis: Nach dem Überweisungsgesetz ist ein Überweisungsrückruf nur erfolgreich, wenn das Geld dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben/verbucht wurde.

Falsch!

Bsp. Dt. Bank:
Dies geht allerdings nur, so lange die Überweisung nicht endgültig ausgeführt ist.

Falsch!

Und: "Nachdem Zahlungen nahezu in Realtime-Verarbeitung
ausgeführt werden, ist ein Rückruf nach erfolgtem
SWIFT-Auslauf nur noch mit Zustimmung der Empfängerbank
möglich. Und diese wird in der Praxis vorab Rücksprache mit
dem Endbegünstigten halten, so dass eine Rückgabe in der Regel
immer nur mit Zustimmung des Empfängers erfolgen wird.

Dies unterstellt, daß die SWIFT-Nachricht (SWIFT ist kein Zahlungssystem, sondern ein Nachrichtensystem) direkt an das Empfängerinstitut geht. Das ist nicht zwangsläufig der Fall.

Deshalb
empfehlen wir, irrtümlich beauftragte und ausgeführte Aufträge
vom Begünstigten direkt zurückzufordern."

Was im Falle eines unwilligen Empfängers eher sinnlos sein dürfte.

Wir hatten kürzlich einen Phishing-Fall und konnten die
Gutschrift auf dem skandinavischen Empfängerkonto trotz
Hinweis auf den Verdacht einer Straftat nicht stoppen. Mag ein
Einzelfall mit unglücklichem Verlauf sein, aber mir ist bisher
kein erfolgreicher Rückruf bekannt, außer einem einzigen, wo
aber das Empfängerkonto bei einer ausländischen Tochter
geführt wurde.

Ob etwas möglich ist oder nicht, ergibt sich nicht daraus, ob es schon einmal erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht.

Gruß,
Christian

Hallo Christian

nach drei Wochen dürfte die Zahlung sogar schon in Burkina
Faso dem Konto des Empfängers gutgeschrieben worden sein.

Aber nicht zwingend in Indien…
wenns mal wieder länger dauert… liegts an der (zwischengeschalteten?) Bank die mit dem Geld arbeitet. So meine traurige Erfahrung. Selbst bei SWIFT Prior 01 Zahlungen dauert es nach Indien deutlich länger.

Abgesehen von Ländern die irgendwelche dämlichen Spezialregeln aufgestellt haben, wie z.B. dass der Empfänger per Brief informiert werden muss und dieser eine Genehmigung der Zentralbank einholen muss, etc. etc. … da hab ich schon einiges erlebt.

Eine Zahlung in USD bei der das Wort Havanna oder Kuba auftaucht könnte eventuell ebenfalls von der zuständigen Bank in den USA angehalten werden. Allerdings erfährt man hier innerhalb weniger Tage, dass man doch bitte das ganze erklären muss und dass das ganze nichts mit Castroland zu tun hat. (Mir so geschehen bei der Bezahlung eines Events namens „Havanna Night“ in USD nach GB)

Ich befürchte fast, da ist nichts mehr zu wollen oder?

Stimmt.

Generell stimme ich zu.
Trotz allem könnte ein Nachforschungsauftrag oder Rückruf helfen, wenn die Summe verschollen ist. (Kostet in der Regel allerdings den Auftraggeber Geld)
Gerade bei Indien wurde dann oft gerade 1-2 Tage vor der Antwort der Begünstigten Bank auf die Anfrage, der Betrag gutgeschrieben… na wer an Zufall glaubt…

Schont mich nicht mit eurer Antwort :wink:

Recht so? :wink:

Ich denke schon.
Insbesondere wenn die Zahlung in Europa, die USA, Japan, Thailand oder nach Kanada ging.

Gruss Ivo