Überweisung zwischen gleichen Ärzten

Hallo,

was muss ich tun (und geht es überhaupt?) um vom Allgemeinmediziner eine Überweisung zum Allgemeinmediziner zu bekommen?
Ein Arzt hat es irgendwann mal einfach gemacht, ein anderer meinte jetzt, das ginge nur, wenn er einen bestimmten anderen Arzt als offizielle Vertretung benennen würde, zu der er mich dann überweisen könne, und die Krankenkasse sagte, es ginge gar nicht.
Hat jemand eine richtige Ahnung (am besten mit Verweis auf irgendeinen offiziellen Text?)
Analog interessiert mich auch Facharzt zu Facharzt gleicher Richtung. Geht das wirklich nicht?

Danke
Sonja

Hallo,

und die Krankenkasse sagte, es ginge
gar nicht.

Im Endeffekt ist das, was DEINE KH dir mitteilt, gültig.
Aber wenn du der Auskunft nicht traust, würde ich bei „Versicherungen“ nachfragen, da es sich hier nicht um ein medizinisches Problem handelt.

Gruß
Elke

das mit der Überweisung geht in der tat nicht, weil gleiche Fachrichtung.
Du kannst aber auch einfach so zu einem anderen Arzt der gleichen Fachrichtung gehen, kostet dich dann allerdings wieder die Berühmten 10€ :o(

Genau das tue ich bisher, aber mittelfristig gesehen geht es halt ziemlich ins Geld :smile:

Hallo,

Im Endeffekt ist das, was DEINE KH dir mitteilt, gültig.

kann da wirklich jede Krankenhasse ihre eigenen Ideen verwirklichen? Ich dachte, das System wäre einheitlich - sonst müssten die Ärzte doch immer erst eine Liste konsultieren, welche Überweisungen sie bei welchem Versicherten herausgeben dürfen. Das kann ich mir kaum vorstellen.
Von der Kasse habe ich auch schon zwei verschiedene Aussagen („geht nicht“ und „geht erstmal nicht, aber Sie können sich die Praxisgebühr am Jahresende erstatten lassen“); mindestens einer davon traue ich also tatsächlich nicht.

Zum Löschen ist es zu spät; vielleicht verschiebt es jemand tatsächlich in „Versicherungen“? Der Gedanke kam mir gar nicht :smile:

Nein das geht wirklich nicht,

den genau aus diesem Grund des Ärztehoppings wurde die Kassengebühr ( ja ich nenne sie bewusst so, den dem Arzt bleibt da nichts von) eingeführt.

Dein Hausarzt kann dich zu keinem anderem Hausarzt überweisen, tut er es doch und die Überweisung wird der Kasse eingereicht und überprüft, bekommst du eine Rechnung von der Kasse ( und das ist einheitlich bei egal was für einer GKV du bist).

Listen muss er nicht überprüfen, er weiß das er dich überall hin, zu anderen Fachrichtungen (außer Zahnarzt) überweisen kann. Nur nicht zu einem gleichen Hausarzt. Was dein Arzt mit der Vertretung meinte, nun wenn er im Urlaub ist oder Krank ist hat er eine Vertretung, für diese ist dann die Praxisgebühr gültig denn es gilt sozusagen als Notdienst.

Wenn dir das zu viel wird mit der Zahlerrei, dann frag ich dich warum wechselst du so oft die Ärzte einer Fachrichtung?
Und wenn du es doch nicht lassen kannst, dann sammle die Quittungen reiche Sie bei deiner Kasse ein, dann siehst ob du was erstattet bekommst… Vorkasse musst du dank Frau Ulla selber leisten.

Gruß

Hallo Lucia,

den genau aus diesem Grund des Ärztehoppings

Wenn dir das zu viel wird mit der Zahlerrei, dann frag ich
dich warum wechselst du so oft die Ärzte einer Fachrichtung?
Und wenn du es doch nicht lassen kannst

nein, ich kann es nicht lassen, aus dem einfachen Grund, weil ich zwei Wohnsitze habe, die eine beträchtliche Entfernung auseinanderliegen. Ich wechsle die Ärzte nicht oft, sondern habe halt zwei Hausärzte, zwei Gynäkologen und zwei Ärzte anderer Fachrichtungen; jeweils einen pro Wohnort.

Das, was du „Ärztehopping“ nennst, lässt sich beispielsweise dann nicht vermeiden, wenn mir an Ort A mein Arzt ein Medikament verschreibt und sagt, ich solle in einer Woche noch mal irgendetwas kontrollieren lassen - in einer Woche bin ich höchstwahrscheinlich wieder an Ort B und zahle noch einmal zehn Euro, um beim dortigen, anderen Arzt die Kontrolle durchführen zu lassen.
Darüberhinaus muss ich bestimmte Fachärzte regelmäßig aufsuchen und kann es auch da nicht immer so legen, dass ich nur an einem Ort hingehe - zumal es auch ungünstig ist, im Zweifel nur einen 500 Kilometer entfernten Arzt zu haben, der meine Blutwerte, Röntgenbilder etc. kennt.

Ich hätte gehofft, dass solche Fälle auf irgendeine Weise berücksichtigt werden, beispielsweise dadurch, dass es eine Art von Überweisung gibt, die nicht im selben Landkreis, Bundesland, Postleitzahlenbereich etc, eingelöst werden kann, mit der man aber weiter weg zum Arzt derselben Fachrichtung gehen kann. So etwas Exotisches ist ein Zweitwohnsitz ja nicht, hätte ich jedenfalls gedacht.

Grüße
Sonja

Hi,

das einzige was es bei solch *exotischen* Fällen gibt, vor allem wenn man so oft hin muss, alle Quittungen im Jahr sammeln, zur Kasse gehen sich das Rückerstatten lassen und oder aber, eine Befreiung für die Praxisgebühr erwirken, aufgrund der Höhe der Ausgaben ( wie PG an sich, Medikamente etc.) mal bei der Kasse nachfragen was dabei die Grenze ist.

Gruß

Jup, das versuche ich immer, aber die Grenze ist leider ziemlich hoch und wohl eher dafür da, dass einen Gesundheitsausgaben nicht völlig ruinieren, sodass ich sie erst einmal überhaupt überschritten habe. Ich bin ja nicht kurz vor dem Verhungern deshalb, aber ich zahle ohne eigenes Verschulden (im engeren Sinne) das Doppelte von dem, was andere zahlen, obwohl ich ja nicht öfter zum Arzt gehe. Das ist schon irgendwie ärgerlich

Aber sobald man nachfragt, heißt es: „Wir wollen erreichen, dass jeder einen einzigen Arzt als zentralen Ansprechpartner hat.“ Das ist ja nicht dumm, nur leider nicht unbedingt praktikabel.

Grüße
Sonja

Hallo,

für die Versicherten von Ersatzkassen (Z.B. BarmerGEK, DAK, TK etc.) gilt folgende Regelung:
§ 27 Abs. 4 Arzt-Ersatzkassenvertrag:
http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/ekv/ekv.pdf
(4) Überweisungen an einen Vertragsarzt derselben Arztgruppe sind, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesamtvertrag, nur zulässig zur

  1. Inanspruchnahme besonderer Untersuchungs- und Behandlungsmetho-den, die vom behandelnden Vertragsarzt nicht erbracht werden,
  2. Übernahme der Behandlung durch einen anderen Vertragsarzt bei Wech-sel des Aufenthaltsortes des Kranken,
  3. Fortsetzung einer abgebrochenen Behandlung.

Ich würde den Arzt auf Punkt 3 hinweisen. Falls erfolglos, die Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes der Arztpraxis einschalten.
Gruß
RHW

Hallo,

vielen Dank, so etwas hatte ich gesucht. Solange es sich nicht um zwei völlig unterschiedliche Anlässe zum Arztbesuch innerhalb eines Quartals handelt, müsste das doch eigentlich greifen …

Grüße
Sonja