Keine Frage, sondern ein Hinweis, da das Thema in der Vergangenheit immer wieder mal aufkam: ab 9. Oktober 2025 wird der Empfängerabgleich innerhalb des SEPA-Raums (also vereinfacht: Euroland) Pflicht, d.h. bei der Eingabe im Online-Banking oder Selbstbedienungsterminal wird geprüft, ob IBAN und der angegebene Name zusammenpassen. Es wird dann Übereinstimmung, Nahezu Übereinstimmung oder Keine Übereinstimmung zurückgemeldet.
Bei Sammelüberweisungen darf die Prüfung ausgesetzt werden! Da wird die Krankenkasse immer noch nicht merken, dass sie seit Monaten das Geld an den falschen Empfänger überweist (wie gerade bei unserem Verein der Fall)…
wie lange ist das nochmal her, dass der obligatorische Abgleich der angegebenen Kontonummer mit dem angegebenen Namen des Empfängers mit schmetternden Fanfaren, dass jetzt alles viel besser und einfacher würde, aufgehoben wurde? Wohl mehr als fünf, aber noch keine zehn Jahre, wenn ich mich nicht täusche?
Aber es lohnt sich, die Hintergründe zu betrachten. Zum Einen war es in der Praxis eh schon lange nicht mehr so, dass Name und Kontonummer abgeglichen wurden. Aufgrund der damit verbundenen, erheblichen Kosten, hat man das Risiko einer Schadensersatzpflicht billigend in Kauf genommen.
Der Gedanke, die Pflicht auch gesetzlich abzuschaffen, war der Idee geschuldet, Zahlungsvorgänge zu automatisieren, zu beschleunigen und billiger zu machen und das auch noch im gesamtem SEPA-Raum.
Die Idee der neuen Regelung ist - nachdem die Beschleunigung und Verbilligung erreicht ist - nun stattdessen, die Sicherheit der Zahlungsvorgänge zu erhöhen. Der Abgleich ist nun natürlich auch möglich, weil sich an der Infrastruktur technisch sehr viel getan hat.
Man hat damals argumentiert, dass der Aufwand der Überprüfung den möglichen Schaden nicht rechtfertige. Schaden vom Privatkunden abzuwenden war kein Thema. Die Deutsche Bank und andere Banken sagten damals offen, dass sie Privatkunden loswerden wollten.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass so argumentiert wurde - von wem auch?
Das ist Folklore. Und selbst wenn Kreditinstitute diese Schiene verfolgt haben sollten (was nicht der Fall war): warum sollte die EU beim Entwurf des SEPA-Raums, der eindeutig pro-Kunde ausgerichtet war, eine solche Strategie einzelner Kreditinstitute (die es nie gegeben hat) berücksichtigen?
Ich erinnere mich jedenfalls gut daran, dass die Deutsche Bank ihre Privatkunden am liebsten loswerden wollte und ihre Ausrichtung auf das Investment Banking fokussiert hatte.
Naja, da drehen wir uns nun ein bisschen im Kreis.
Erstens ist das nie passiert und zweitens gibt es keinen vernünftigen Grund, warum die EU eine Vorschrift erlassen sollte, die der Deutschen Bank angeblich dabei helfen könnte, eine Strategie, die sie nie verfolgte, zu verfolgen, und die der Strategie der EU widerspricht.
Ja, daran dachte ich auch schon. Aber dabei ging es ja nicht darum, die Privatkunden loszuwerden, sondern darum, sie in einer „schlagkräftigen“, konkurrenzfähigen, modernen Einheit im gleichen Konzern zu bündeln. Nur war halt die DB24 schon 2002 wieder Geschichte, während die diskutierte Rechtsänderung erst 14 Jahr später in Kraft trat (und halt mit einer ganz anderen Zielsetzung).
Ich fürchte, die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit(*) und vor allem bei den privaten Kunden war eine andere, verstärkt auch durch die Kommentare in den Medien.
(*) Zumindest bei den Privatpersonen, die ich seinerzeit als Kunden der DB kannte.
Aber das ist eine abseitige Diskussion, die mit dem eigentlichen Thema nur im Schatten der Vergangenheit eine Winzigkeit zu tun hat.
Das macht bei uns nicht der Vorstand, sondern der Kassier. Was mich viel mehr wundert: Dass die Krankenkasse Geld überweist; ich kenne das nur in der anderen Richtung.
Vielleicht wäre das ganz generell ein Fall für eine separate Frage? Wie im übrigen auch diese Privatkunden-Sage:
Zuschuss für Rehasport oder Fahrtkosten in dem Kontext. Und wenn das mit der Vereinsgeschichte nichts zu tun hat: Pflegegeld. Pflegetagegeld, Erstattung für selbst bezahlte Leistungen…
Hat „sonst noch jemand“ eine Frage zum ursprünglich aufgeworfenen Thema?
Also aus der ersten Praxis kann ich jetzt sagen, dass ein abweichender Empfänger leider überhaupt nicht angezeigt wird, so dass man den Namen überprüfen könnte. Insbesondere, wenn man an eine Firma oder Organisation überweist, ist das sehr ärgerlich. Es betrifft allerdings auch meine Eltern, die gemeinsame Konten führen und wo ein einzelner Kontoinhaber offenbar nicht ausreichend ist für eine erfolgreiche Überrprüfung.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es unter dem Aspekt der Sicherheit nicht ganz glücklich wäre, wenn jeder mit ein bisschen Rumprobieren problemlos beliebige „Name + Kunde“-Pärchen herausfinden könnte.
Nach meiner bisherigen Erfahrung werden die beiden Namen hintereinander vollständig (also Vor- und Nachname) angegeben, mit Schrägstrich dazwischen, unabhängig davon, wie es z. B. auf Kontoauszügen steht (bei uns mit „und“).
Das Problem ist, dass die Rufnamen von meinen Eltern abweichen von dem, was im Pass steht. Außerdem hat mein Vater einen Doktortitel. Das ist bei den verschiedenen Banken leider höchst unterschiedlich geregelt.
@C_Punkt diesbezüglich erhält man übrigens keinerlei Hinweise, was die Übereinstimmung angeht! Das musste ich letzte Woche erfahren, als ich einen Dauerauftrag ändern wollte mit Star Money…
In Bezug auf was? Das Maß der Übereinstimmung? Die Rückmeldung ist vorgeschrieben, aber Du hast ja Star Money verwendet. Ob das die Rückmeldung weitergibt/weitergeben kann, würde ich mal als erstes prüfen. Vielleicht gibt’s ja ein Update.