ich habe in den letzten 2 tagen Überweisungen auf mein Konto erhalten, mit denen ich nichts anfangen kann, d.h. die nicht für mich gedacht sind. Der Betrag ist noch mega-hoch, aber nicht unerheblich. Was soll ich jetzt machen? Bin ich verpflichtete, das Geld sofort zurück zu überweisen? Darf de Bank des Überweisers das Geld ohne mit Bescheid zu sagen wieder zurückbuchen?
ich habe in den letzten 2 tagen Überweisungen auf mein Konto
erhalten, mit denen ich nichts anfangen kann, d.h. die nicht
für mich gedacht sind. Der Betrag ist noch mega-hoch, aber
nicht unerheblich. Was soll ich jetzt machen? Bin ich
verpflichtete, das Geld sofort zurück zu überweisen? Darf de
Bank des Überweisers das Geld ohne mit Bescheid zu sagen
wieder zurückbuchen?
Hallo
Auf eingegangenen Überweisungen steht immer der Absender und meistens ein Verwendungszweck.
Die überweisende Bank kann es aber nicht zurückbuchen, sondern nur die Empfänger-Bank bitten das Geld wieder zu überweisen, dazu braucht sie das Einverständnis des Kontoinhabers.
Sind wohl die ersten Auswirkungen der neuen Banken AGB`s für Überweisungen, nach denen das Empfängerkonto nicht mehr auf Namen-kontonummer überprüft werden muss.
verpflichtete, das Geld sofort zurück zu überweisen? Darf de
Bank des Überweisers das Geld ohne mit Bescheid zu sagen
wieder zurückbuchen?
wenn das Geld nicht für Dich gedacht ist, hat der Auftraggeber einen Herausgabeanspruch (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html). Ist noch kein Rechnungsabschluß erfolgt, kann das Kreditinstitut die Buchung auch ohne Einverständnis des Kunden korrigieren (vgl. AGB Ziffer 8). Nach Rechnungsabschluß kann der Kunde einer entsprechenden Korrekturbuchung widersprechen, allerdings wird die Sache dann zivilrechtlich weterverfolgt und da hat der Kunde schlechte Karten (s.o.).
Daher ist es am vernünftigsten, wenn man sich an sein Kreditinstitut wendet und auf den Fehler hinweist.
Die überweisende Bank kann es aber nicht zurückbuchen, sondern
nur die Empfänger-Bank bitten das Geld wieder zu überweisen,
dazu braucht sie das Einverständnis des Kontoinhabers.
Sind wohl die ersten Auswirkungen der neuen Banken AGB`s für
Überweisungen, nach denen das Empfängerkonto nicht mehr auf
Namen-kontonummer überprüft werden muss.
Schöner Schlamassel!!!
Der Überweiser bekommt trotz vermeintlich beglichener Rechnung Mahnungen…
Ein unehrlicher Empfänger kann sich bereichern…
Hoffentlich gibt es mehr ehrliche Falschempfänger als unehrliche!
seit dem 01.11.2009 gelten neue Regeln im Zahlungsverkehr. Deine Bank ist nicht mehr verpflichtet. eingehende Zahlungen auf Richtigkeit (Kontonummer passt zum angegebenen Empfänger) zu prüfen. Dennoch ist dieses Geld selbstverständlich nicht automatisch deins.
Wenn Du Deiner Bank eine entsprechnde Info gibst wird sie den Auftrag (kostenlos) stornieren und das Geld zurück an den Auftraggeber buchen. Du ersparst Dir damit Scherereien, die unweigerlich in (unmittelbarer) Zukunft auf Dich zukommen würde.