Überweisungen im EWR Ausführungsfristen

Hallo,
ich mache eine Ausbildung zum Bankkaufmann im ersten Lehrjahr. Ich hab in der Schule folgendes gelernt:

Überweisungen innerhalb Deutschlands und andere Staaten des EWRs (europäischer Wirtschaftsraum):
-beleglos in Euro max 3 Geschäftstage
usw.
->beleglos/beleghaft in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)

Jetzt die Frage: Der letzte Punkt gehört zu „Überweisungen innerhalb Deutschlands und andere Staaten des EWRs“ aber dann ist ja die Rede von „Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)“. Sehe ich das richtig das das also ein Land ist im EWR aber eine andere Währung (außerhalb des EWRs) hat? Also zum beispiel US-Dollar? Wenn das so stimmt, welche Länder sind das?

Du mast einen Denkfehler… die Währung des Landes kann genauso Euro sein , der Empfänger kann aber dort ein Fremdwährungskonto z.B. in USD unterhalten.

Effektiv wird das Geld natürlich in den USA bewegt.
Beim Empfänger wird es natürlich auch auf dem entsprechenden USD-Konto verbucht obwohl er dieses im EWR führt.

Beispiel:
Auftraggeber aus Deutschland wünscht Überweisung in USD an Empfänger in UK mit USD Konto.

Der gegenwert der USD wird seinem Eurokonto belastet. Die Bank verschiebt effektiv von der BONY in NY zu Bankers Trust NY wo die Emüfängerbank ihr USD Konto führt. Diese schreib den USD Betrag auf dem Fremdwährungskonto Ihres Kunden gut.

Ein Fall aus meiner ehemaligen Praxis war richtig kurios… es ging um eine Zahlung in USD nach GB mit dem vom Kunden gewünschten Betreff… dem Verantaltungsnamen „Havanna Night“.
Aufgrund des Wortes Havanna hat die US Bank die Zahlung gestoppt und erst mal weitere Angaben verlangt um nicht gegen die Embargobestimmungen zu verstossen :wink:

Gruss HighQ