Hallo Ihr lieben,
ich würde mich freuen, wenn Ihr mir sagen könnt, wie man sich im folgenden Fall verhalten soll:
XY verwaltet als Betreuuer einer alten Dame bei einer großen deutschen Geschäftsbank ein Girokonto.
Bei der Filiale in der das Konto geführt wird, wurde vor einigen Wochen der Briefkasten aufgebrochen und u.a. auch fünf Überweisungsaufträge von XY entwendet.
Nachdem XY nach einigen Wochen eine Mahnung (Finanzamt) erhält, prüft er seine Kontoauszüge und stellt fest, dass die Bank die beleghaft erteilten Überweisungsaufträge nicht ausgeführt hat. Nach einer Beschwerde bei der Bank, erklärt sich der Kundenbetreuer bereit, die entstandenen Mahnkosten zu übernehmen. Zu dem Zeitpunkt war keine Rede davon, dass genau zu dem Zeitpunkt als XY die Überweisungen bei der Bank eingeworfen hat, der Briefkasten aufgebrochen wurde.
XY hat die Sache somit als erledigt angesehen und die Zahlung erneut ausgeführt.
Jetzt, etwa sechs Wochen nach dem Vorfall, wird von dem Konto eine beleghaft erteilte Überweisung i.H.v. 1780 Euro ausgeführt, die Hr. XY nie beauftragt hat. Ebenfalls ist die Empfängerin des Geldes Herrn XY nicht bekannt. Er kann nur sehen, dass die Überweisung an die Postbank gelaufen ist und den unscheinbaren Verwendungszweck „Nachzahlung“ enthält.
Herr XY schickt noch am selben Tag an dem die Buchung valutarisch durchgeführt wurde ein Fax an die Bank, reklamiert die Buchung und verlangt die sofortige Rückbuchung der Summe und erklärt die entstehenden Überziehungszinsen nicht zu übernehmen da der Überweisungsvertrag nicht erteilt wurde und somit nichtig ist.
Doch anstatt dass die Bank sich umgehend bei Herrn XY meldet, geschieht erstmal garnichts obwohl der später Berater einräumt das Fax gleich bei Dienstbeginn in Händen gehabt zu haben.
Erst Herr XY also selber zum Telefon greift, fängt der Berater überhaupt an in der Sache zu handeln. Doch dies wollte er auf die Anforderung des Überweisungsträgers beschränken. Erst nach dem Protest von Herrn XY hat dieser einen Überweisungsrückruf initiert, der jedoch sofort mit 10 Euro berechnet wurde.
Erst in diesem Zusammenhang wurde auch eingeräumt, dass die nicht ausgeführten Überweisungen vor sechs Wochen aus dem Briefkasten entwendet wurden und dass nach diesem Diebstahl bereits viele Betrugsfälle aufgetreten sind.
Die Bank will sich für die Prüfung des Belegs zunächst eine Woche Zeit erbitten und dann über eine Gutschrift entscheiden.
Frage: Verletzt die Bank nicht Ihre Kontroll-und Sorgfaltspflicht, wenn sie die Überweisungen nach einem Diebstahl von Belegen ohne Prüfung der Unterschrift und des Belegs allgemein durchwinkt? (es wurden zu diesem Konto bereits nicht ausgeführte Überweisungen gemeldet)
-
Hat Herr XY wirklich die Arbeitsschritte der Bank abzuwarten, bis das Geld refundiert wird?
Zusatzfrage: Wer hat eigentlich der Bank die Verantwortung übertragen, zu entscheiden ob ein Betrag wieder gutgeschrieben wird oder nicht? In den AGB’s wird im wesentlichen der Giroverkehrt etc. geregelt. Warum also soll lediglich die Bank die Vollmacht haben, zu entscheiden ob sie diese bestrittene Überweisung sofort oder erst (wie in diesem Fall) nach über einer Woche zurückbuchen wird? -
Hätte die Bank nicht sofort handeln müssen, nachdem der Vorfall gemeldet wurde?
-
Ganz gleich ob es sich hierbei um einen Vorfall in Folge des Briefkastenaufbruchs handelt, oder ob die Bank (nicht zum ersten Mal!) die Fehlbuchung zu verschulden hat, hat Herr XY einen Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung? Immerhin hat Herr XY die Kontenbetreuung auch nur ehrenamtlich übernommen und kann somit nicht einsehen seine Zeit auch noch für Fehler und Schlampereien unentgeldlich einsetzen zu müssen.
-
Welchen Zeitrahmen haltet Ihr für angemessen und ab wann sollte man einen Rechtsanwalt einschalten?
Leider sind es viele Fragen, ich hoffe dass jemand die Gedult hat sie zu beantworten…
Viele Grüße und vielen Dank…