Überweisungsbetrug

Moin allseits,

beim Überweisungsbetrug (z.B. mit gephishten Kontodaten) wird in der Regel nach Strafanzeige des Geschädigten das Geld von der Bank auf dessen Konto zurückgebucht.

Wer ist nun tatsächlich der Verletzte der Straftat?
Der Geschädigte oder die Bank (bzw. deren Versicherung) die den Vermögensschaden letztlich trägt?

MfG
iok

Hallo iokone,

beim Überweisungsbetrug (z.B. mit gephishten Kontodaten) wird in der Regel nach Strafanzeige des Geschädigten das Geld von der Bank auf dessen Konto zurückgebucht.

von dieser „Regel“ habe ich bisher noch nichts gehört. Kannst du bitte mal einen Link zu entsprechenden Hinweisen geben?

Bisher war ich immer der Meinung dass solche Betrügereien nur möglich sind wenn der Kontoinhaber durch Unachtsamkeit betreffend der Vorsichtsmaßnahmen solche Betrügereien erst möglich gemacht hat. Wenn der Kontoinhaber seinen Computer nicht ausreichen schützt, und (oder) auf gefälschte Emails und Webseiten hereinfällt, wäre es mir neu dass man dafür eine Bank verantwortlich machen kann.

Es wird immer wieder vor phishing gewarnt, wer entsprechende Vorsichtsmaßnahmen trifft und dementsprechend sorgfältig handelt dürfte schwerlich von phishing betroffen sein. Aber wer die Vorsicht und Sorgfalt nicht genügend beachtet soll dann von der Bank den Schaden ersetzt bekommen? Das würde mich schon sehr verwundern. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Deswegen noch mal meine Bitte um einen Link der bestätigt dass es die von dir genannte Regel tatsächlich gibt.

Gruß
N.N

Hallo,

Bisher war ich immer der Meinung dass solche Betrügereien nur
möglich sind wenn der Kontoinhaber durch Unachtsamkeit
betreffend der Vorsichtsmaßnahmen solche Betrügereien erst
möglich gemacht hat. Wenn der Kontoinhaber seinen Computer
nicht ausreichen schützt, und (oder) auf gefälschte Emails und
Webseiten hereinfällt, wäre es mir neu dass man dafür eine
Bank verantwortlich machen kann.

verantwortlich machen kann man sein Kreditinstitut nicht, wohl aber wird es in aller Regel (ist tatsächlich so, aber natürlich gibt es dazu keine Links zu irgendwelchen öffentlichen Verlautbarungen) das Geld zurückerstatten. Aus dem gleichen Grund übrigens, wie man selten auf einem Schaden durch Kreditkartenbetrug sitzen bleibt.

Die Veranstalter wollen schlicht und ergreifend nicht, daß die Kunden das Vertrauen in die Zahlungssysteme verlieren.

Gruß
C.

Hallo,

der Geschädigte ist der Bankkunde, der den Schaden nur deshalb von der Bank erstattet erhält, weil diese eine entsprechende Versicherung haben.

si