angenommener Fall:
Es handele sich um Vater und Tochter.
Die Tochter (erwachsene Frau!) hat im Internet auf einer Auktionsplattform eingekauft.
Hat für die Bezahlung ein „normales, altmodisches“ Überweisungsformular verwendet, auf welches sie die Kontonummer, des Vaters und dessen Unterschrift gefälscht hat und es auf die Hausbank des Vaters gebracht - vermutlich in den Überweisungsbriefkasten geworfen.
Es liegen keinerlei Vollmachten über das Konto des Vaters vor! - im Gegenteil, die beiden haben seit Jahren keinen Kontakt mehr, außer über den Anwalt, da die Tochter das Erbe der kürzich verstorbenen Mutter einfordert! Was hier nun allerdings Nebensache ist.
Diesen ich nenne es jetzt mal Betrug hat die Tochter dreimal ausgeführt, also 3 Überweisungen auf diese Art und Weise gemacht.
Ebenso eine Lastschriftvereinbarung via Internet mit einer Gebrauchtwarenzeitung für inserierte Artikel gemacht.
Das ist doch sicherlich kriminell, oder?
Als was wird so ein Vorgang betitelt? Ist das Urkundenfälschung, Betrug usw.???
Welche Strafe wird die Tochter erwarten müssen???
lg