Überwemmung nach Verstopfung

Hallo,

mich würde interessieren ob es sich in folgendem Fall um einen Haftpflicht- oder eine Hausratschaden handeln könnte:
Falls in einem Mehrfamilienhaus in der Erdgeschoßwohnung Wasser aus der Toilette sprudelt und Hausrat beschädigt. Das komplette Haus wird von Mietern bewohnt. Vermutliche haben höher wohnende Parteien die Leitungen verstopft (Binden oder ähnliches).
Hat der Erdgeschoßbewohner Chancen seinen Schaden (am Hausrat) erstetzt zu bekommen?

  1. durch seine Hausratversicherung? nur wenn er einen entsprechende Klausel bzgl. Verstopfung vereinbart hat?
  2. durch die Privathaftpflicht der (oberen) Mieter? Nur wenn man diesen nachweisen könnte, dass sie schuld an der Verstopfung haben?
  3. durch den Vermieter?
  4. oder hat man in so einem Fall Pech gehabt?

Vielen Dank vorab!!!

  1. durch seine Hausratversicherung? nur wenn er einen

Ja, denn es handelt sich eindeutig um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser.

entsprechende Klausel bzgl. Verstopfung vereinbart hat?

Nicht nötig.

  1. durch die Privathaftpflicht der (oberen) Mieter? Nur wenn
    man diesen nachweisen könnte, dass sie schuld an der Verstopfung haben?

Das auch, aber ich würde der hausrat den Vorzug geben, weil diese Neuwert ersetzt, die Haftpflicht nur Zeitwert.

  1. durch den Vermieter?

Nein.

  1. oder hat man in so einem Fall Pech gehabt?

Das auch, den unnötige Arbeit macht so ein Schaden allemal.