Überwiegende Steuerklasse für das Elterngeld

Hallo,

ich habe Oktober 2012 geheiratet und auch meine Steuerklasse. Aufgrund der Hochzeit wurde meine Steuerklasse rückwirkend für das ganze Jahr geändert. Das war auch deutlich in der Steuerrückzahlung bemerkbar.

Beim Elterngeldantrag habe ich nun aber Probleme. Das Jugendamt möchte meine neue Steuerklasse nicht als Grundlage für die Berechnung meines Elterngeldes berechnen weil diese angeblich nicht die überwiegende sei. Ich habe ja erst im Oktober gewechselt.

Wie kann das sein das das Finanzamt meine Stuerklasse für das ganze Jahr rückwirkend berechnet, das Jugendamt jedoch nicht? Oder kann es sein das sich die Sachbearbeiterin geirrt hat?

Vielen Dank im voraus,
Yelve

Das ist nach den Elterngeldrichtlinien korrekt so, dass sie nicht zählt!

Hallo Yelve,
sowohl Finanzamt als auch Jugendamt haben richtig gearbeitet. Das FA kann rückwirkend die St.kl. ändern und die Elterngeldstelle muss die St.kl. nehmen, die in den letzten 12 Monaten überwog. Die Unterschiede ergeben sich, weil FA und EG-Stelle auf Grundlage versch. Gesetze und dann auch Verordnungen arbeiten. Im einen Fall das Steuergesetz und im anderen Fall das Elterngeldgesetz. Schönen Gruß, SAM

Tut mir leid, keine Ahnung.

Hallo Yelve Yakut,
das Finanzamt rechnet anders als die L-Bank. Leider!
Alles Gute
Gruß Lore

Hallo,

sorry für die Verspätung, aber in Sachen Steuern bin ich auch nicht so firm. Bin zwar auch verheiratet, aber das weiß ich beim besten Willen nicht, ist aber trotzdem sehr interessant mal zu wissen.

Ich drücke die Daumen

Gruß Andreas