ich habe Oktober 2012 geheiratet und auch meine Steuerklasse. Aufgrund der Hochzeit wurde meine Steuerklasse rückwirkend für das ganze Jahr geändert. Das war auch deutlich in der Steuerrückzahlung bemerkbar.
Beim Elterngeldantrag habe ich nun aber Probleme. Das Jugendamt möchte meine neue Steuerklasse nicht als Grundlage für die Berechnung meines Elterngeldes berechnen weil diese angeblich nicht die überwiegende sei. Ich habe ja erst im Oktober gewechselt.
Wie kann das sein das das Finanzamt meine Stuerklasse für das ganze Jahr rückwirkend berechnet, das Jugendamt jedoch nicht? Oder kann es sein das sich die Sachbearbeiterin geirrt hat?
Hallo Yelve,
sowohl Finanzamt als auch Jugendamt haben richtig gearbeitet. Das FA kann rückwirkend die St.kl. ändern und die Elterngeldstelle muss die St.kl. nehmen, die in den letzten 12 Monaten überwog. Die Unterschiede ergeben sich, weil FA und EG-Stelle auf Grundlage versch. Gesetze und dann auch Verordnungen arbeiten. Im einen Fall das Steuergesetz und im anderen Fall das Elterngeldgesetz. Schönen Gruß, SAM
sorry für die Verspätung, aber in Sachen Steuern bin ich auch nicht so firm. Bin zwar auch verheiratet, aber das weiß ich beim besten Willen nicht, ist aber trotzdem sehr interessant mal zu wissen.