Überwiegende Zustimmung des Hausverwalters

Im Grundbuch ist bei Wohnungsverkauf die „überwiegende Zustimmung“ des Hausverwalters festgeschrieben.
Was umfasst diese „überwiegende Zustimmung“

leider kann ich die Frage nicht beantworten. ich würde einfach mal bei der Hausverwaltung anrufen und nachfragen.