Servus
Es sei in einem Unternehmen ein WLAN-Zugang gegeben, welcher über (mehr oder weniger) geeignete technische Maßnahmen an einen bestimmten Ort (z. B. die Unternehmenskantine) gebunden ist.
Nun seien einige Mitarbeiter der Ansicht, ihnen stehe ein freier Internetzugang auch direkt an ihrem Arbeitsplatz zu. Daher peilten sie das Netz aus und fänden einen Ort, an dem sie ausserhalb der Kantine einen WLAN-Repeater aufstellen können. Auf diese Weise könnten sie das Kantinen-WLAN an beliebigen Orten im Unternehmen nutzen.
Der zuständige Administrator würde das bei einer Routinekontrolle jedoch schnell bemerken und beschließen, dieses Netz von selbigem zu nehmen. Allerdings kenne er den physischen Aufstellungsort des Geräts nicht.
Nehmen wir mal an, er käme daher auf die Idee, sich Webzugang zu dem Gerät zu verschaffen und das bis dahin ungeänderte Standardpasswort sowie die Zugangsdaten zum WLAN abzuändern. Selbstverständlich in der Annahme, dass dieses Gerät zum Firmennetz gehöre und es daher zu seinen, des Admins Pflichten gehöre, das Gerät sicher und angemessen zu konfigurieren. Sollte diese Annahme jedoch falsch sein, wäre der Repeater (vorbehaltlich eines Factory Resets) für den tatsächlichen Eigentümer nichts weiter mehr als unbrauchbarer Schrott.
Nun könnte ein Richter evtl. geneigt sein, die Annahme des Admins für eine Schutzbehauptung zu halten. Könnte dem Admin in diesem Fall eine Straftat nach § 202a StGB oder nach anderen Rechtsnormen vorgeworfen werden?
Gruß
So als Jurist in der IT und früher oft im Projektgeschäft kennt man ja seine Pappenheimer.