Überwindung von Zugangssicherung

Servus

Es sei in einem Unternehmen ein WLAN-Zugang gegeben, welcher über (mehr oder weniger) geeignete technische Maßnahmen an einen bestimmten Ort (z. B. die Unternehmenskantine) gebunden ist.

Nun seien einige Mitarbeiter der Ansicht, ihnen stehe ein freier Internetzugang auch direkt an ihrem Arbeitsplatz zu. Daher peilten sie das Netz aus und fänden einen Ort, an dem sie ausserhalb der Kantine einen WLAN-Repeater aufstellen können. Auf diese Weise könnten sie das Kantinen-WLAN an beliebigen Orten im Unternehmen nutzen.

Der zuständige Administrator würde das bei einer Routinekontrolle jedoch schnell bemerken und beschließen, dieses Netz von selbigem zu nehmen. Allerdings kenne er den physischen Aufstellungsort des Geräts nicht.

Nehmen wir mal an, er käme daher auf die Idee, sich Webzugang zu dem Gerät zu verschaffen und das bis dahin ungeänderte Standardpasswort sowie die Zugangsdaten zum WLAN abzuändern. Selbstverständlich in der Annahme, dass dieses Gerät zum Firmennetz gehöre und es daher zu seinen, des Admins Pflichten gehöre, das Gerät sicher und angemessen zu konfigurieren. Sollte diese Annahme jedoch falsch sein, wäre der Repeater (vorbehaltlich eines Factory Resets) für den tatsächlichen Eigentümer nichts weiter mehr als unbrauchbarer Schrott.

Nun könnte ein Richter evtl. geneigt sein, die Annahme des Admins für eine Schutzbehauptung zu halten. Könnte dem Admin in diesem Fall eine Straftat nach § 202a StGB oder nach anderen Rechtsnormen vorgeworfen werden?

Gruß

Hallo,

nein, der Router stellt einen rechtswidrigen Eingriff da, den der Admin natürlich abwehren kann. Wenn ihm dies nur so möglich ist, ist es auch verhältnis mässig.

hth

Hallo,

mal ganz unjuristich: Wenn der Admin nicht als Kameradenschwein künftig im Hause von diversen Kollegen gemieden werden will (von denen er ja vielleicht auch mal wieder was will), sollte es ihm gelingen eine Lösung für das Problem zu finden, bei der es den Übeltätern ermöglicht wird, sich unerkannt aus der Affäre zu ziehen.

Also vielleicht mal die Gedanken kreisen lassen, wem gegenüber man erwähnen sollte, dass so ein Repeater aufgefallen ist, und dass man sich dem Thema in den nächsten Tagen „leider“ ganz offiziell mit allen bösen Konsequenzen für die Betroffenen widmen muss, (wenn es bis dahin nicht verschwunden ist).

Gruß vom Wiz

Also vielleicht mal die Gedanken kreisen lassen, wem gegenüber
man erwähnen sollte, dass so ein Repeater aufgefallen ist, und
dass man sich dem Thema in den nächsten Tagen „leider“ ganz
offiziell mit allen bösen Konsequenzen für die Betroffenen
widmen muss, (wenn es bis dahin nicht verschwunden ist).

So eine Gefährderansprache scheint selbst in völlig fiktiven Fällen, wie dem hier geschilderten, zu schnellen Reaktionen zu führen:wink:

Gruß

Na das ist dann doch eine schöne vorweihnachtliche Lösung :smile: So als Jurist in der IT und früher oft im Projektgeschäft kennt man ja seine Pappenheimer.

Gruß vom Wiz