Hallo,
Frage,
Jemand bekam bis Ende 2011. - Harz4.
Es stellte sich heraus ,dass im Oktober 2010 zweihundert Euro zuviel bezahlt wurden.Was nicht ersichtlich war.
Nun kommt eine Rückforderung ins Haus.
Muß das Geld nach 4 1/2 Jahren zurückgezahlt werden ?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Hallo!
Vermutlich nicht, denn der Rückzahlungsanspruch erlischt (hier ausdrücklich nicht verjährt gemeint) 3 Jahre nach Ende des Jahres aus dem der Anspruch stammt.
Rechnet man ab 0kt 2010 dann hätte bis Jahresende 2013 das überzahlte Geld beansprucht werden müssen.
MfG
duck313
Hallo. Generell ist es richtig, dass das Amt das zuviel gezahlte Geld zurückfordert.
Ob es dafür aber eine Frist gibt und diese weniger als 5 Jahre beträgt, weiß ich nicht.
Hallo
Es stellte sich heraus ,dass im Oktober 2010 zweihundert Euro zuviel bezahlt wurden.Was nicht ersichtlich war.
Wann ungefähr stellte es sich heraus?
Wenn es sich herausstellte, nachdem die zweihundert Euro bereits ausgegeben waren, und man es nicht hätte wissen müssen, dass man zu viel Geld bekommen hat, dann kann man sich ohne weiteres auf § 45 SGB X, insbesondere Absatz (2) berufen.
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html
Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre, dass da vor Jahren bereits diese Forderung gestellt wurde und dadurch, dass man damals nicht widersprochen hat, diese Forderung irgendwie gültig geworden ist; ich glaub nicht, dass es hier in so einem Falle sowas in der Richtung gibt, weiß es aber nicht 100-%-ig.
Viele Grüße
Vielen Dank ,die Antwort ist mir sehr hilfreich .
Danke trotzdem.jede Antwort hilft weiter.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.werde alle Papiere nochmals durchsehen.