Überzahltes Wohngeld

Hallo ,
wir beziehen als Eigenheimbesitzer schon ca. 10 Jahre Lastenzuschuss und haben dafür auch öffentliche Darlehen von der Landesbodenkreditanstalt bekommen.
Bei der alljährlichen Wiederbeantragung wurden nur selten Nachweise gefordert, die ganzen Unterlagen lagen ja auch im zuständigen Landratsamt, wo auch der Lastenzuschuss bearbeitet wird. Nach einer Erbschaft haben wir im Februar 2006 eins der Darlehen voll abbezahlt, aber nicht daran gedacht, dies der Wohngeldbehörde zu melden. Nur die bei der Sparkasse aufgenommenen Darlehen wurden regelmässig belegt. Ich war eigentlich der Meinung, die von der Labo stehen mit dieser Behörde in Verbindung. Kurz und bündig: Bei der Berechnung des Wohngeldes wurde das Darlehen immer noch berücksichtigt, was ich nicht wusste. So genau hatte ich mir den Bescheid nämlich nie angeschaut.
Ich habe den Fehler jetzt erst bemerkt. Erst ab Jan 2008 wirkte sich dieser Umstand nicht mehr rechnerisch aus, da wir ab da keine Eigenheimzulage mehr bekamen und die tatsächliche Belastung weit über der Höchstbelastung war. Es entstand somit von März 2006 bis Dezember 2007 insgesamt eine Überzahlung von 1300 Euro. Beim jetzigen Antrag wollen sie nun auch einen Nachweis über die Labozahlungen, weswegen ich überhaupt auf den Fehler aufmerksam wurde. Ich habe dann auch mitgeteilt, dass das eine Darlehen gelöscht wurde. Nun wollen sie natürlich wissen, ab wann dies geschehen ist. Kann man mich jetzt dafür belangen ? Die zuständige Abteilung hat ja auch Fehler gemacht, indem sie die Nachweise nicht schon eher gefordert hat. Wahrscheinlich muss ich den Betrag zurückzahlen, oder ? Was muss ich noch befürchten, ich hab gelesen dass es Straften bis 2000 € geben kann. Doch gibt es hier auch eine Verjährungsfrist ? Ist ja schon über drei Jahre her !
Vielen Dank, liebe Experten für Eure Antwort !

hallo ,die behörden stehen zwar alle im kontakt zu einander im rahmen der amtshilfe !dennoch müssen bei der wohngeldstelle immer alle geforderten unterlagen und nachweise vorgelegt werden !

und das du versehentlich vergessen hast den abgelösten kredit anzugeben kann passieren …da man bei den folgeanträgen meistens nur ja oder nein ankreuzen muss !

dennoch hättest du direkt mit ablösung des kredites ,die wohngeldstelle in kenntnis setzten müssen !

das die strafen bis zu 2000€ teuer werden können das stimmt …aber auch nur wenn man einen absichtlichen "leistungsmissbrauch "nachweisen kann und in eurem fall ist es wohl kaum absicht !

ich glaube auch nicht das die behörde gegen euch eine strafanzeige stellen wird …das verfahren ist nämlich teuer und langwierig und das sparen sich die ämter lieber

es kann sein das ihr die 1300€ zuviel gezahlten lastenzuschuss zurück zahlen müsst --allerdings akzeptieren sie auch kleine ratenzahlungen !

an deiner stelle würde ich mir einen termin bei der wohngeldstelle machen und die sache persönlich mit dem sachbearbeiter besprechen und klären und da die wohngeldstellen in der regel recht kulant und umgänglich sind werdet ihr bestimmt eine gute lösung für beide seiten finden !

alles gute und viel glück …gruss nancy

Hallo,
das Labo-Darlehen habt ihr sicherlich nur fürs Eigenheim bekommen und nicht fürs Wohngeld. In der Regel wird bei Antragstellung v. Lastenzuschuss ein Tilgungsplan angefordert (den kann man sich auch v. Labo-Darlehen erbitten v. der Labo).
Es steht in jedem Wohngeldbescheid, dass Veränderungen (finanzielle Voraussetzungen, Personenanzehl, geänderte Kosten fürs Haus usw.) sofort mitzuteilen sind. Und normalerweise ist die Verjährungsfrist 4 Jahre. Fragt aber sicherheitshalber nach bei der Wohngeldstelle.
Da werdet ihr wohl nicht drumherum kommen, die Überzahlung zurück zu bezahlen. Tipp: Vereinbart kleine Raten von ca. 50,-- € pro Monat, damit es künftig nicht so weh tut mit dem Zurückzahlen. In der Regel wird auf solche Bitten eingegangen, weil sie so eher das Geld zurückbekommen, als in einer Summe.
Und denkt für die Zukunft halt dran: Veränderungen
i m m e r mitteilen, damit es hinterher keine Probleme gibt.