Überzahlung einer Forderung

Auf Grund einer Forderung, die ich gegen einen Auftraggeber aus Erbringung einer Dienstleistung erwarb (im Juli 08) zahlte dieser anfangs August 2008, jedoch etwa 200 Euro zuviel. Da ich mit meiner Buchhhaltung als Ein-Mann-Betrieb für 2008 immer noch im Rückstand bin, bemerkte ich dies nicht. Gestern, also nach 8 Monaten, machte man mich auf das Versehen in der dortigen Firma aufmerksam. Ich erhielt in dieser Zwischenzeit weder Hinweise, noch Bitten um Rückzahlung oder Mahnungen. Auf Grund der momentan schlechten Wirtschaftslage, sehe ich mich gegenwärtig ausserstande, den Betrag sofort zurückzuzahlen, könnte jedoch Dienstleistungen im gleichen Wert ohne Zahlung erbringen, d. h. in Höhe einer von mir zu erstellenden Gutschrift. Wie fest ist aber der Rechtsbestand einer solchen Forderung nach 8 Monaten ohne jede Erinnerung? Trotz allen guten Willens meinerseits würde mich das interessieren.

hallo,

rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter bereicherung unterliegt der dreijährigen verjährung.

lg dev

Hallo auch,

Natürlich ist die Rückforderung des zuviel gezahlten Betrags rechtens, zumindest innerhalb des Verjährungszeitraums. Freue Dich an dem Zinsgewinn während der letzen 8 Monate :smile:
Nur weil DU Deine Buchhaltung nicht im Griff hast und die Wirtschaft schlecht läuft kannst Du jetzt allerdings nicht die Rückzahlung verweigern. Im übrigen wird wahrscheinlich nun jemand bei Deinem „Kunden“ schauen, dass die Rückzahlung fristgerecht (nehme mal an es war mit Fristsetzung) erfolgt, ansonsten könnte es Dir passieren dass noch Mahngebühren entstünden.

Gruß
Oliver

Hallo!

Ich bein kein Jurist, habe aber mal von einem gehört, dass es auch den Sachverhalt der „Entreicherung“ gibt.
Wenn man von irgendwem zu viel Geld bekommt und nicht weiß, dass es einem nicht zusteht, es dann in gutem Gewissen ausgibt, weil man davon ausgeht, dass alles rechtens war, muss man es nicht zurückzahlen, da man ja mittlerweile „entreichert“ ist.
Damit hat mal ein Kumpel von mir (Jurist) gegen eine Bank gewonnen, die ihm zu viel Geld gutgeschrieben hat…

Viele Grüße,

-Sebastian