… Guten Abend :o)
Angenommen:
Frau S., alleinerziehend, musste auf „Wunsch“ des JC einen höheren Unterhalt vom Vater einfordern oder U-Vorschuss beantragen.
Der Vater erklärte sich dazu bereit, höheren Unterhalt zu zahlen.
Frau S. schrieb innerhalb der angegeben Frist ans JC, dass sich der Unterhalt ab 01.08.2008 um 50 Euro erhöht, bittet um Neuberechnung des Alg II, da er ja als Einkommen angerechnet wird und sich somit das Alg II verringert.
Bis heute hat Frau S. keine neue Berechnung bekommen und wird somit schon zum zweiten Mal um 50 Euro überzahlt.
Kann Frau S. abwarten, bis sich das JC meldet und die Differenz zurückfordert?
Oder sollte Frau S. die Überzahlung melden – darauf hinweisen?
Zurückzahlen müsste sie es auf alle Fälle, oder?
Vielen lieben Dank im Voraus!
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht
Hallo
als Einkommen angerechnet wird und sich somit das Alg II verringert.
Bis heute hat Frau S. keine neue Berechnung bekommen und wird somit schon zum zweiten Mal um 50 Euro überzahlt.
Kann Frau S. abwarten, bis sich das JC meldet und die Differenz zurückfordert?
Oder sollte Frau S. die Überzahlung melden – darauf hinweisen?
keine Sorge, die melden sich schon, allerdings sind die mit Rückforderungen immer schneller als mit Nachzahlungen
ist ja auch Urlaubszeit
Zurückzahlen müsste sie es auf alle Fälle, oder?
na klar
Vielen lieben Dank im Voraus!
Der Mikesch
Hallo
Angenommen, das Kind von Frau S. hätte - mit dem Unterhalt des Vater und dem Kindergeld - genug oder annähernd genug Geld, um sich selbst zu ernähren und seine Miete zu zahlen, könnte es auch aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Dann könnte es (bzw. in Vertretung die Mutter) auch Wohngeld beantragen.
Es ist allerdings so, dass Kindergeld, das das Kind nicht zum eigenen Lebensunterhalt benötigt, der Mutter zugesprochen (und also vom ALG II abgezogen) wird.
Wenn das Kind nicht zur Bedarfgemeinschaft gehört, müssten eventuelle Geld-Geschenke (an das Kind! Kind sollte dann ein eigenes Konto haben, damit man es auseinanderhalten kann) usw. nicht als Einkommen angegeben werden. Regelmäßiges Einkommen müsste allerdings der Wohngeldstelle mitgeteilt werden und würde dort das Wohngeld verringern.
Ich denke allerdings, dass solche Sachen wie Klassenfahrten (die ja aber nur sehr selten vorkommen) dann nicht mehr von der Arge übernommen würden.
Oder sollte Frau S. die Überzahlung melden – darauf hinweisen?
Zurückzahlen müsste sie es auf alle Fälle, oder?
Da bin ich der gleichen Meinung wie Mikesch, das Geld also aufbewahren und nicht ausgeben.
Übrigens hat sie doch schon darauf hingewiesen, dass sie jetzt mehr Geld kriegt.
Viele Grüße
Simsy