Überzahlungen der BFA

Seit 1989 bekomme ich von der BFA eine kleine Witwenrente. Da ich damals nicht arbeitete hat sie auch anteilig Leistungen für die Kranken- bzw. rentenversicherung bezahlt. Nach der Ausbildund Ende 1989 habe ich eine Beschäftigung angefangen und habe dabei übersehen dies die BFA mitzuteilen. Meine damalige Deutschkenntnisse waren damals sehr gering und hatte mich auf die Erziehung meiner zwei Halbweisenkinder und unser Lebensunterhalt konzentriert. 2008 flieg die Sache auf, da ich arbeitslos geworden bin und selbst bei der BFA gefragt habe, wie es für mich mit 58 Jahren weitergehen soll. Seitdem ist der Teufel los. Deren Berechnung zeigt, daß ich zu viel verdient hatte und dadurch meine Witwenrente von etwa 550 DM zu kürzen war. Sie verlangen jetzt über 40.000 €,- Summe, die nicht bezahlen kann. Sind die 1. zehn Jahren nicht verjährt. Bitte helfen Sie mich. Danke!!

Hallo
wenn vom Rententräger ein versäumnis vorliegt
dürfte ihnen meiner Meinung nach keine nachteile dadurch entstehen allerdings haben sie es versäummt sich zu melden. vieleicht kommt es mal zu einer Anhörung .
Überzahlung von Hinterbliebenen-Renten es gibt so genannte Suchläufe bei der RV-Trägern
In letzter Zeit häufen sich Fälle, in den es zu Überzahlungen von Hinterbliebenenrente gekommen ist. Diese sind ja einkommensabhängig. Die Rentenversicherungsträger haben nun einen Daten-Überprüfungslauf vorgenommen. Es wurden wohl Daten zur Höhe des Einkommens aus dem Versicherungskonto der Versichertenrente mit dem Versicherungskonto der Hinterbliebenenrente abgeglichen. Es sollen wohl „haufenweise“ Fälle aufgefallen sein, bei denen ein Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung eben nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wurde. Daraus folgen evtl erhebliche Rückforderungen. Die sind aber nicht immer berechtigt! Oft liegen die Fehler auch beim RV-Träger sodass es sehr oft möglich ist, Rückforderungen abzuwehren.
Ich glaube da hilft vielleicht nun ein Anwalt
LG Mausi123:

Hallo Mausi123,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Was für mich in diesem Fall wichtig ist, ist die Frage, ob in solchen Fällen wie meinem, eine 10-jährige Verjährungsfrist geltend gemacht werden kann. Weiß jemand, auf welche Paragraphen ich mich in meinem Fall beziehen könnte, um mich zu verteidigen? Denn mir wird ja vorgeworfen, mit Vorsatz gehandelt zu haben.
Einen Anwalt werde ich jedenfalls kontaktieren, um weiteren Ratschläge zu erhalten. Mich würden ähnliche Fälle von anderen Menschen interessieren, also ob jemand dieselbe Erfahrung gemacht hat, um mir weitere Tipps zu geben.
Liebe Grüße