Meine Freundin hat TÜV um 5 Monate überzogen und bei der TÜV-Untersuchung dann einen Mängelbericht erhalten, Mängel aber auch nach Ablauf der Frist von einem Monat nicht beseitigt. Wurde dann „erwischt“, hat Geldstrafe und Bußgeldverfahren angedroht bekommen. Hatte eine Woche Zeit, um Mängel zu beseitigen oder Auto stillegen zu lassen. Am Tag der fälligen Stillegung hat sie nochmalige TÜV-Untersuchung woanders machen lassen, nur um eine weitere Fristverlängerung von einem Monat zu erhalten, weil sie das Auto weiterhin dringend zum Fahren brauchte. Ist das denn in Ordnung (zweite Vorstellung des Wagens trotz Ablauf aller Fristsetzungen)?
Das glaub ich nicht! …
Aber erstmal Nabend, …
habt ihr (deine Freundin oder Du) ungefähr eine Ahnung was ihr da treibt ??? Ohne das Auto zu kennen behaupte ich mal, dass in der Mängelliste wohl kaum drinnen steht:
- Schmikspiegel innen verschmutzt,
- Aschenbecher zu voll,
- Handschuhfach nicht aufgeräumt,
- Schrammen am Türgriff wegen zu langer Fingernägel,
- …
Da wird sicher ganz anders geredet. Wie z.B.:
- Bremsen Verschleißgrenze erreicht,
- Profiltiefe zu gering,
- Beleuchtung nicht intakt,
- Lenkung zu viel Spiel,
- …
Das alles sind SICHERHEITSRELEVANTE TEILE !!!
Ist ja nicht so, dass nur das Auto (sofern man davon noch reden kann) gefährdet ist, sonder deine Freundin und Du!!! Was aber noch viel, viel schlimmer ist sind die vielen anderen unschuldigen Verkehrsteilnehmer !!!
Wenn sie so weiter macht, würde sie am sparen der Bußgelder nen Großteil der Reparatur bezahlen können !!! Oder wenigstens die Stilllegungskosten !!!
Kopfschüttelnd,
Thomas
Hallo,
Euch sollte man Anzeigen und den Lappen abnehmen, dann dürft Ihr bei mir in den Bus einsteigen.
Aber vorne, damit ich sehe ob Ihr Karte habt oder ich kassiere gleich Fahrkarte ab.
Aber machbar ist das, was Ihr da treibt. Leider.
In Plötzensee gibt es immer noch die Wandhaken für derlei Gesindel…
MfG
Hi
es ist zwar möglich zu einem anderen Tüv zu fahren um ein weiteres Gutachten , oder eine Verlängerung zu bekommen , man sieht ja das es geht .
Wenn man technich versiert ist und entscheiden kann ob nun der beanstandete Mangel Verkehrsgefährdend ist , z.B. defekte Lenkung , defekte Stossdämpfer , defekte Bremsen , oder es sich um Lapalien handelt , z.B. Blinkerglas defekt oder Auspuff lärmt und man gerade nicht flüssig ist oder Termine hat , dann kann man so Dinger drehen , wenn es nur Kleinkram ist .
So habe ich in meiner Lehrlingszeit auch einmal 2 Monate den Tüv überzogen , der Wagen hatte mal auf einem Feldweg aufgesetzt gehabt und hatte erhebliche Schrammen am Bodenblech und der Tüv verlangte eine Fahrwerksvermessung
.
Ich stand 2 Monate vor meiner Gesellenprüfung hatte weder Zeit noch Geld , sprühte einfach Unterbodenschutz drüber und bin damit bis nach meiner Prüfung gefahren .
dann zu einem anderen Tüv , der von dieser Geschichte nichts wusste und ich kam mängelfrei drüber .
Aber hier ging es um Kratzer und um nichts relevantes .
Bei Relevaten Dinge , frage ich mich soeben ob Ihr beide Lebensmüde seit !
Toni
N’abend,
was ich davon halte, wurde schon in anderen Beiträgen erwähnt.
Als Deine Freundin „erwischt“ wurde und eine Woche Zeit bekam, da ist sie doch mit ihrem Auto aktenkundig geworden, oder? Sie wird doch aufgefordert worden sein, nach Ablauf dieser Woche einen gültigen TÜV-Bericht vorzulegen (mit Zuteilung der Plakette)oder das Auto abzumelden. Das vergessen die (Polizei? Ordnungsamt?)nicht.
Sie werden schon noch auf sie zukommen.
Gruß,
Susanne
Man fragt sich, warum eigentlich nach einem halben Jahr uneinsichtiger überzieherei noch überhaupt Galgenfristen beim Prüfinstitut vergeben werden.
Eine Nachprüfung kostet derzeit glaube ich 12€. Das dürfte bei weitem weniger sein, als die Reparaturen kosten würden. Schade, schade.
Ein Problem könnte sich bei diesem Vorgehen
- bei der Polizei ergeben: Das Fahrzeug sollte entweder mit behobenen Mängeln vorgeführt, oder aber stillgelegt werden.
- Versicherungen reagieren sehr allergisch auf derartige Fahrzeugführer. Dieser haftet im Zweifelsfall dann voll für entstandene Schäden (grobe Fahrlässigkeit). Daran zahlt man bekanntermaßen dann gerne mal >7 Jahre (Privatinsolvenz).
Da die Mängelarten hier angedeutet wurden:
Wegen geringer Mängel fällt man für gewöhnlich nicht durch die HU. Zum Teil sind sogar ölende Stoßdämpfer nur eine Aktennotiz auf dem Prüfbericht mit freundlichem Hinweis, den Mangel umgehend zu beheben.
Wer jedoch durch die HU fällt hat schwerwiegende Mängel -idR. im Bereich sicherheitsrelevanter Bauteile (Bremsen, Querlenker, Spurstangen, Traggelenke, Radlager etc.). Und solche Defekte mit Zeit-, Stress- oder Geldnotargumenten schönzureden ist wahrlich eine Frechheit. Wenn die Spurstange reißt, wird der/die Fahrerin mit den Opfern der Schussbahn leben müssen, die sich das Auto dann willkürlich aussucht!
Deine Freundin wäre gut beraten, diesen Unfug unverzüglich unterbleiben zu lassen, und sich entweder das Fahrzeug schnell richten lässt, oder aber sich ein anderes Fahrzeug zulegt.
Gruß, Jo
Hallo,
Da die Mängelarten hier angedeutet wurden:
Wegen geringer Mängel fällt man für gewöhnlich nicht durch die
HU. Zum Teil sind sogar ölende Stoßdämpfer nur eine Aktennotiz
auf dem Prüfbericht mit freundlichem Hinweis, den Mangel
umgehend zu beheben.
Wer jedoch durch die HU fällt hat schwerwiegende Mängel -idR.
im Bereich sicherheitsrelevanter Bauteile (Bremsen,
Querlenker, Spurstangen, Traggelenke, Radlager etc.).
Was richtig schwerwiegende Mängel betrifft (Bremsen ect), da sind wir uns alle einig.
Allerdings möchte ich auch anführen, dass heutzutage z.B. auch mal wegen defekter Lichtweitenregulierung keine Plakette vergeben wird! Das ist bei Xenon sicher angebracht, bei einem alten Kastenwagen der nie schwer beladen wird eher schikanös (die hydraulischen Dinger sind eh nach ein paar Monaten wieder undicht).
Also ich hoffe mal es ist was in der Richtung gewesen! Mir hat ein vertrauliches Gespräch mit dem Prüfer geholfen. Der hat ja auch Menschenverstand.
Gruss
M.
Tach,
Allerdings möchte ich auch anführen, dass heutzutage z.B. auch
mal wegen defekter Lichtweitenregulierung keine Plakette
vergeben wird! Das ist bei Xenon sicher angebracht, bei einem
alten Kastenwagen der nie schwer beladen wird eher schikanös
(die hydraulischen Dinger sind eh nach ein paar Monaten wieder
undicht).
mit dem gleichen Argument kann man auch ganz auf Beleuchtung verzichten, da man ja niemals nie gar nicht faehrt wenn’s dunkel ist oder das Wetter schlecht. Halte ich fuer Unsinn, was dran ist, muss funktionieren, spaetestens wenn man mit dem Kastenwagen bei Ikea vorfaehrt und da bissl Kleinmoebel reinschmeisst und dann habe ich das Ding auf der Landstrasse im Gegenverkehr und die eh schon fuer gewoehnlich fahrzeugbauartspezifisch eher hoch gelegenen Scheinwerfer leuchten nicht auf die Fahrbahn sondern mir direkt in die Fresse.
Gruss
Paul
Hallo,
danke für deinen Beitrag.
du hast vollkommen recht, aber ich möchte betonen, dass ich sie ja genauso kritisiere, nur sie eben so handelt. Dafür kann ich ja wohl nichts! Ich hab auch schon gefragt, od sie bescheuert ist!
Hey,
sorry, aber schmeiss die Karre weg, oder willst du wissentlich (vorsätzlich) andere ins Unglück stürzen ?
Beileid - Jochen
Hallo,
danke erstmal für deinen Beitrag.
Aber ich finde das ganze genauso untragbar und unverantwortlich auch für andere Verkehrsteilnehmer. Nur kann ich für ihre Handlungsweise nichts, ich hab ja auf sie eingeredet. Wenn dann ist sie lebensmüde und nicht ich!
Ich dachte nur, dass es auffallen müsste, dass die Mängel nicht fristgemäß behoben sind, stattdessen ein neuer Mängelbericht vorliegt (Fristverlängerung), denn eigentlich hätte es ja abgemeldet werden müssen. Wahrscheinlich tauchen in dem 2. Bericht andere Mängel auf.
Auf jeden Fall ist das eine Schweinerei.
Hallo,
danke für deinen Beitrag.
Leider sind es in diesem Fall größere Mängel, aber ich kann nichts dafür, wenn sie mit dem Auto weiter fährt. Sorry
Hallo,
danke für deinen Beitrag.
Du hast vollkommen recht. Nach einer Woche sollte sie entweder Plakette haben oder Auto abmelden. Aber sie hat eben nochmals einen Prüfbericht machen lassen können !?) - vermutlich mit anderen Mängeln? - um nochmals eine Fristverlängerung zu erhaschen. Oder sie hat den ersten Prüfbericht nicht erwähnt? Keine Ahnung!
Schlimm, dass sowas möglich ist, wozu gibt es eigentlich Fristen?
Hallo,
danke erstmal für deinen Beitrag.
ich weiß nicht, ob und inwiefern die Polizei der Sache nachgehen kann, denn es liegt ja ein neuer Prüfbericht vor. Es ist jedenfalls eine Schweinerei, da hast du recht.
Ich hoffe, dass sie jetzt sofort ihre Schäden beseitigen lässt. Aber bis dahin fährt sie ja leider noch durch die Gegend und gefährdet andere.
Hallo,
danke für deinen Beitrag.
Leider sind es hier schwerwiegendere Mängel, die sie hoffentlich jetzt sofort beseitgen lässt, um nicht weiter auch andere zu gefährden.
Hallo,
danke für deinen Beitrag.
Das sehe ich genauso. Ich kann aber nur auf sie einreden. Sie muss die Folgen dafür tragen.
Ich hoffe nur, dass nichts passiert und sie endlich die Schäden beseitigen lässt oder eben anderes Auto, richtig.
Charakter und Verantwortungsbewußtsein…
…zeigen und Ihr die Autoschlüssel und Kennzeichen abnehmen !
MfG
Ugh.
Ist das denn in Ordnung (zweite Vorstellung des Wagens trotz Ablauf
aller Fristsetzungen)?
Nach meinen Erfahrungen lassen sich TÜV-Onkel und -Tanten nicht gerne verarschen. Das erneute Vorführen bei einer anderen Instanz, ohne auch nur einen *PIEP* gemacht zu haben an der Karre, würde mit Sicherheit als vorsätzliches Handeln gewertet. Und wenn man dann jemanden mit schlechter Laune erwischt, kann durchaus auch der Führerschein Verschwindibus machen, weil erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kfz bestehen. Das, was dann ins Haus steht, heißt MPU und ist überhaupt nix billig. Mit was? Mit Recht.
Gleiches gilt für die zu erwartende Strafanzeige (nix mit Verwarnung!) wegen zum Bleistift Straßenverkehrsgefährdung.
Wenn du das Ganze also de-eskalieren willst, nimm die Hauptsicherung raus und/oder den Verteilerfinger - oder am besten, zieh eine zwei Meter hohe Backsteinmauer um die Kiste.
Aga,
CBB