Überziehungszinsen berechtigt

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin Mitglied in einem Einkaufsverband;

Es gibt ein Regulierungskonto über welches die Zahlungen an die Lieferindustrie abgewickelt werden, bei einer großen deutschen Bank.

Dieses Konto wird ab und zu ‚überzogen‘.
Es gibt keine Kreditvereinbarung mit der kontoführenden Großbank. Diese ‚toleriert‘ die Inanspruchnahmen aller Mitgliedshäuser, aufgrund der Abprache mit der Verbandszentrale des Einkaufsverbandes.

Dieser Verband haftet mittels BÜ für sämtliche Konto-Inanspruchnahmen seiner Mitgliedshäuser bei dieser Großbank.
Nun kommt es zum Dissenz über die Berechnung von ÜBERZIEHUNGSZINSEN auf diesen Verrechnungskonten.

Fakt ist: es gibt jeweils Ausfallbürgschaften als vollwertige Sicherheit - die Großbank als reine Verrechnungsstelle, ist immer abgesichert; sie hat kein Risiko !

Darf bei diesem Hintergrund ein ‚Risikoaufschlag‘ in Form des ‚‚Überziehungszinsen‘‘ durch die Großbank überhaupt berechtigt erfolgen ?

Fakt ist die Sicherheit ist vollwertig und sogar teilweise in BAR (Bonusgelder der Mitglieder sind als Festgeld bei derselben Großbank) hinterlegt.

Danke für eine Bewertung als Profi

COFIBA

Hallo COFIBA,

leider hab ich schlechte Nachrichten, Überziehungszinsen sind durchaus legitim! Sie zahlen diese Zinsen, weil das Konto außerhalb des vereinbarten Limits geführt wird, die Bank ihnen also mehr Geld leiht, als ursprünglich vereinbart war. Dabei ist es unerheblich, ob der Betrag besichert ist oder nicht!

Vorschlag: Reden Sie mit der Bank und vereinbaren Sie ein Limit, dann sparen Sie sich die ÜZ.

Ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen,

schöne Grüße Sabine

Hallo Sabine,

Vielen Dank für die Antwort.

Frage: sind denn Überziehungszinsen nicht
verhandlungsfähig? Ich habe gehört, die seien quasi ein Risikoaufschlag, den die Banken berechtigt seien zu erheben, wenn die Besicherung unklar oder eben nicht ausreichend sei.

Ich hatte die BÜ d.d.Verbandszentrale erst garnicht verstanden und nun im Nachhinein wahrlich Probleme die ÜZ in dieser Höhe zu akzeptieren, zumal und das scheint evident zu sein: gab und gibt es eben vollwertige Sicherheiten für sämtliche Inanspruchnahmen der Mitgliedshäuser.

Kann es sein, dass es spezielle Vereinbarung hierzu gebe könnte (zw.Bank + Verband) die eingesehen werden müssen, um mehr Klarheit zu erhalten?

Denn eine Linie, mit oder ohne Besicherung stellt doch in der Risikiobetrachtung für die Bank einen völlig unterschiedlichen Sachverhalt dar?

Motto:

Ohne Sicherheiten teuer - mit Sicherheiten günstig.

Danke für Ihre Einschätzung.

Gruß

COFIBA

Hallo,

also ich denke, es kommt auf die Kreditvereinbarungen mit der großen deutschen Bank an - falls es keine gibt, so ist eine Inanspruchnahme entgegen der Vereinbarungen und vermutlich lassen die AGB´s die Verrechnung von Überziehungszinsen zu.

ABER:
Als guter Kunde sollte dies verhandelbar sein und als wirklich guter Kunde hat man vermutlich entsprechende Alternativen…
lg