Überziehungszinsen von 6,9 auf 12,9%

Hallo,

meine Bank hat von heute auf morgen die Überziehungszinsen von 6,9% auf 12,9 % erhöht. Grund: Veränderung am Geld und Kapitalmarkt…
Ist das zulässig ?

Gruss Jochen

Hallo,
gesetzlich: warum sollte nicht?
Grundsätzlich: Was steht denn in den AGB der Bank?

Gruß
HaWeThie

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Hallo,

meine Bank hat von heute auf morgen die Überziehungszinsen von
6,9% auf 12,9 % erhöht. Grund: Veränderung am Geld und
Kapitalmarkt…
Ist das zulässig ?

warum nicht? Unsere Normalkondition für Privatkredite beträgt 13 %. Da hat sich noch keiner beschwert. Entweder zahlt der Neukunde in vollem Bewußtsein (nur würden wir ihm dann keinen Kerdit geben) oder sucht sich doch lieber eine andere Bank oder wir bieten ihm von uns aus eine Sonderkonditionsvereinbarung an.

Will sagen: In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Man kann - unter Berücksichtung der guten Sitten - vertraglich alles vereinbaren. Da es in Deutschland rd. 3000 Kreditinsitute gibt, kann man hier auch nicht von einer Knebelung sprechen.

Allenfalls über die fristlose Erhöhung könnte man diskutieren. Aber: Du hast auch keinen Anspruch auf Überziehung Deiner Kreditlinie. Insofern ist jeder Euro über die Kreditlinie hinaus eine Nettigkeit der Bank und sowas muß man halt bezahlen.

@Hawethie: In den AGB findet sich nichts zu dem Thema; derartige Informationen finden sich im Preisaushang.

Gruß,
Christian

Hallo exc

@Hawethie: In den AGB findet sich nichts zu dem Thema;
derartige Informationen finden sich im Preisaushang.

Ich meinte ja nicht die Höhe, sondern die Art und Weise - so etwa „Die Bank ist berechtigt die Zinssätze jederzeit nach billigem Ermessen an die Marktsituation anzupassen“.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

@Hawethie: In den AGB findet sich nichts zu dem Thema;
derartige Informationen finden sich im Preisaushang.

Ich meinte ja nicht die Höhe, sondern die Art und Weise - so
etwa „Die Bank ist berechtigt die Zinssätze jederzeit nach
billigem Ermessen an die Marktsituation anzupassen“.

Ziffer 12 (1) AGB: Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem „Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis".

Gruß,
Christian