Hallo,
ein Hautarzt hat 1400 EUR von mir kassiert, die Versicherung hat nur 400 EUR mit der Begründung erstattet, dass der Arzt nicht notwenige Leistungen erbracht hat, nicht nach der Gebührenordnung abgerechnet hat usw.
Wer kann mir einen auf solche Probleme spezialisierten Rechtsanwalt (er müsste z. B. sich in der GOÄ auskennen)mit Sitz im Raum München nennen.
Gruß Fritz
Hallo,
bevor du gleich mit Kanonen auf den Arzt losgehst:
hast du den schon mal selbst angeschrieben und ihm eine Kopie der Mitteilung der KV geschickt? Dabei dann um Erstattung gebeten?
Du kannst dir den Rechtsanwalt ja in dem Schreiben vorbehalten.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
mir fehlen ne Menge Angaben, um einigermaßen sinnvoll zu antworten.
Privat-versichert, Privat zusatzversichert oder normal gesetzlich?
Hat Ihr Arzt Sie über die Höhe der Kosten aufgeklärt?
Haben Sie etwas unterschrieben?
Welcher Satz ist angewand worden? (Einfach, 2,3 oder was?)
Ich würde in jedem Fall das Gespräch mit dem Arzt suchen. Oft lassen die mit sich reden, wenn es um private Abrechnungen geht.
Und reden Sie nochmal mit Ihrer Kasse.
Wenn alles nicht hilft haben die Ärztekammern Schlichtungsstellen, da kann man sich auch hinwenden.
Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff
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Hallo,
vielen Dank für Euere Hinweise, dazu folgendes:
Natürlich habe ich mich an den Arzt gewandt, aber er reagierte nicht bzw. wurde ausfällig.
Natürlich habe ich mich an die zuständige Ärztekammer gewandt, aber der Arzt hat die Kompetenz der Ärztekammer angezweifelt. Nun liegt die Ärztekammer mit ihm im Clinch.
An die Abrechungsfaktoren hat er sich gehalten, eine Honorarvereinbarung wurde nicht unterschrieben.
Mir bleibt nur der Gang zum Kadi, aber welchen spezialisierten Rechtsanwalt gibt es im Münchner Raum?
Gruß Fritz
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Hallo Fritz,
probier’s mal damit : http://www.anwaltssuche.de/
Da solltest du fündig werden !
Gruß
Heidi