Übestundenbezahlung - aber nicht für alle

Kann ein AG (rein mündlich) festlegen, dass nur bestimmte Mirarbeiter plötzlich Überstunden bezahlt kriegen und andere Mitarbeiter nicht, obwohl all diese Mitarbeiter die selbe Tätigkeit ausüben?
(Alle Mitarbeiter haben die selben Verträge, in denen es heißt das Überstunden innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze abzuleisten sind. (Unbezahlt und ohne Freizeitausgleich.))

Hallo,
haben denn alle AN die selbe Std Zahl?
In vielen Firmen werden nur bei denen die Std ausgezahlt bei denen sicher ist das diese niemals abgebummelt werden können. Eine geringe Anzahl wird dabei meist stehen gelassen. Die die dabei weniger als andere gearbeitet haben gingen in diesen fällen leer aus da die Möglichkeit der geringen Stdanzahl Abzubummeln immer noch gegeben sein könnte.
Was soll den der Chef auch anderes machen wenn er sicher ist das ein Mitarbeiter der 100 Std auf der Uhr hat diese aber nicht als Auszeit nehmen kann? Soll er sie verfallen lassen ?
Gruß SUnny

Hallo,

nein, die Ü-Stunden fallen bei jedem AN unterschiedlich aus. Es ist aber nicht so das der AN, der seine Ü-Stunden bezahlt bekommt, derjenige ist, der auch die meißten hat. Der AN liegt mit seinen Ü-Stunden eventuell sogar noch ganz gut im Grenzbereich der unentgletlichen Mehrarbeit. Es gibt AN die wesentlich mehr Ü-Stunden machen.
Ü-Stunden wurden bisher weder ausgezahlt noch jemals in Freizeit ausgeglichen.

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Hallo,

Überstunden müssen! in vertretbarem Maße geleistet werden. Überstunden müssen aber in der Regel vom Chef, Abteilungsleiter, Geschäftsführung etc. angeordnet werden. Das kann auch für einzelne Personen geschehen! Besteht keine Möglichkeit die angeordneten Überstunden abzufeiern müssen diese finanziell ausgeglichen werden.
Das kann auch mit dem regulären Gehalt abgegolten sein. Allerdings sollte der Arbeitsvertrag hier eine konkrete Regelung enthalten wieviele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

So kann es vorkommen, das ein Arbeiter freiwillig, oder weil es im Unternehmen so üblich ist, oder er seine Arbeit sonst gar nicht schaffen würde, jeden Tag zwei Stunden länger arbeitet, dafür aber keine Entschädigung erhält.
Ein anderer Arbeiter aber genauso zwei Stunden auf Anordnung des Chefs länger arbeitet und dafür eine Entschädigung erhält.

Grüße
vom
Linksabbieger

PS. Arbeiten wir zufällig im gleichen Unternehmen ;-|?

Guten Tag Linksabbieger,

die Erklärung ist zwar nicht schlecht, passt aber trotzdem nicht ganz zu meiner Frage bzw. der Situationsschilderung. :smile:
Es ist so, dass alle Ü-Stunden, jedes AN, auf Anweisung geschehen bzw. geleistet werden müssen, da die normale Arbeitszeit nicht ausreicht um die anstehenden Arbeiten zu leisten.
Es geht hier nicht um Ü-Stunden die vom AN freiwillig geleistet werden, zB. durch verkürzte Mittagspausen, ein paar Minuten früherer Arbeitsbeginn oder ein paar Minuten späteres Arbeitsende.

Trotzdem wird aber nur dieser eine bestimmte AN dafür bezahlt. Aus Sympatie? Aus Mitleid? Vielleicht hatte er sich mal beschwert. Man weiß es nicht.

Die Frage ist einfach, kann ein AG so etwas überhaupt einfach machen, bei gleicher Arbeit und angeortneten Ü-Stunden? Und mit welcher Begründung?

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Hallo nochmal,

zunächst sieht der Fall wie ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus.
Meine Vermutung geht dahin - weil’s heute so üblich ist, dass die Arbeitsverträge eine Klausel enthalten, wonach die geleisteten Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Das könnte aber im vorligenden Fall, bei dem einzelnen, überstundenbezahlten Mitarbeiter anders sein. Im Rahmen der freien ArbeitsVertragsgestaltung ist das zulässig.
Selbst bei Einheitsarbeitsverträgen wäre mit der Überstundenbezahlung eines einzelnen Mitarbeiters keine Schlechterstellung der übrigen Mitarbeiter gegeben, eher eine Besserstellung des einzelnen Mitarbeiters. Warum der Chef das macht bleibt sein Geheimnis.
Nach Gleichbehandlungsgrundsatz ist das zumindest nichts unerlaubtes.

Hilft also objektiv nur zum Chef gehen und Überstundenbezahlung fordern.

Grüße
Linksabbieger