Hallo liebe Experten!
Kann mir jemand erläutern, ob im folgenden Fall auch von übler Nachrede gesprochen werden kann?
Über einen Berufsschullehrer wird behauptet, er hätte Schülergelder von einer (stornierten) klassenfahrt nicht zurückgezahlt. Diese Behauptung hat ein Innungsobermeister gegenüber dem Vorgesetzten des Lehrers geäußert.
Meine Fragen: Diese Behauptung wurde ja nicht ‚in der Öffentlichkeit‘ geäußert, aber immerhin vor dem Vorgesetzten und ist insofern ja genaus geeignet, den Ruf des Lehrers zu schädigen. Oder ist der Vorgesetzte nicht ‚Öffentlichkeit‘ genug?
Und kann der Lehrer sich hiergegen wehren, v.a. wenn es ähnliche Anschuldigungen schon seit Jahren immer wieder gibt?
Ich wäre seeehr dankbar für konkrete Antworte (bitte keine Links).
Liebe Grüße
von der
Flaschenpost
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet ODER verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen ODER in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also ich würde sagen, dass der geschilderte Sachverhalt alle Tatbestandsmerkmale der üblen nachrede erfüllt. Weil es die guten alten ODER-Merkmale gibt. Also isses egal, ob er es öffentlich macht oder nicht… Die Äusserungen müssen, so lese ICH es, lediglich dazu geeignet sein, im Fall der Fälle den beschuldigten in der Öffentlichkeit nicht wahrheitsgemäß darstehen zu lassen.
LG
Sasi
Hallo, die Abrechnungen offen legen und dem Innungsmeister zur
Prüfung vorlegen. Gruß
Hi Jackson!
Hallo, die Abrechnungen offen legen und dem Innungsmeister zur
Prüfung vorlegen. Gruß
Der Beruffsschullehrer hat die Klassenfahrt nicht finanziell abgewickelt, sondern das lief über den Förderverein.
Ich bin der Meinung, dass es nicht angeht, dass sich dieser Lehrer ständig rechtfertigen sollte. Von ca. 12 Vorwürfen, die in der Vergangenheit erhoben wurden, hat sich nicht ein einziger als haltbar erwiesen. Was jedoch bleibt, ist der Eindruck, dass dieser Lehrer ständig Grund zur Beschwerde liefert.
Meine Frage also: Gibt es einen juristischen Weg, sich gegen solcherlei Anschudligungen, die doch ganz klar rufschädigend sind, zu wehren?
Über fachlich fundierte Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG Flaschenpost
Hallo …,
wer regelmäßig dieses Forum und vielleicht auch noch ein anderes Forum liest, dem kommt die geschilderte Problematik sehr bekannt vor. Willst du wirklich einen ernstgemeinten Rat hören? Mit juristischen Mitteln wirst du nichts erreichen. Im Gegenteil, du machst es eher noch schlimmer.
Gruß
Ultra
Hi,
Meine Frage also: Gibt es einen juristischen Weg, sich gegen
solcherlei Anschudligungen, die doch ganz klar rufschädigend
sind, zu wehren?
In diesem Falle wäre es mir das Geld wert, zu einem Anwalt zu gehen und mich über die Möglichkeiten beraten zu lassen. Wenn sowas schon des Öfteren vorgekommen ist, wäre es mir ein Anliegen, dem Verleumder mal ordentlich einen Schuß vor den Bug zu verpassen.
Gruß S
Hallo, also hat der Lehrer kein Geld für irgendwelche Abwicklungen
in die Hand bekommen? Dann schlägt´s allerdings m.E. Dreizehn.
Ich kenne allerdings Fälle, bei denen Lehrer durchaus geldliche
Transaktionen durchführen. Könnte es in diesem Falle sein, daß eine
Person im Förderverein dem Innungsmeister etwas gesteckt hat? Gruß