Hallo,
ich habe von einem Fall gehört wo ein Haus zwangsversteigert wurde. Bei dieser Versteigerung soll der Schuldner wohl einige Dinge geäußert haben die gegen den direkten Nachbarn gehen. Diese Behauptungen haben einige Leute sehr schockiert, da sie nicht mal im entferntesten zutreffen. Auf diese Behauptungen angesprochen versucht sich der Schuldner herauszureden das so etwas niemals behauptet wurde und man würde sich doch schon so viele Jahre kennen… Es wurde dann vom Schulder auch auf die Versteigerung Einspruch eingelegt so das man zur Zeit gar nicht weiß was mit dem Haus geschieht- bleibt man Nachbarn oder bekommt man neue Nachbarn.
Mich würde nun einfach mal interessieren ob bei so einer Zwangsversteigerung ein Protokoll geführt wird in dem man eventuell nachlesen kann ob diese Dinge nun geäußert wurden oder eben nicht. Es geht nicht darum irgendjemanden wegen übler Nachrede zu belangen sondern man möchte nur wissen welche Aussage den nun stimmt.
Danke