Üble Nachrede

Frau X sieht nach einigen Jahren eine ehemalige Kioskbesitzerin Frau K des ehemaligen Wohnviertels wieder. Man unterhält sich und Frau K. erzählt, sie habe seit einiger Zeit einen Erotikmassageclub in einer benachbarten Stadt eröffnet.
Frau X erzählt dies einem Bekannten Herrn F., der Frau K. auch von damals kennt. Er bemerkte, dass Frau K. schon damals „Puffmutter“ war. Er könne sich vorstellen, wo der Club sei und er wolle da mal vorbei schauen…, Frau K. sei eigentlich für eine Selbstständikeit viel zu blöd…Zur Irritation von Frau X bedankt sich der Bekannte: „Du hast mir einen großen Gefallen getan!“

Soweit alles noch in Ordnung. Doch kurze Zeit darauf, muss Frau X. vernehmen, dass sie angeblich in dem Massagesalon arbeiten würde. Dieses Gerücht kann nur von Herrn F in die Welt gesetzt werden. Kein anderer weiß sonst davon und die Frau K. wohnt in einer anderen Stadt und hat nichts mit dem Umfeld der Frau X. ´zu tun.

Doch wenn Frau X bei anderen nachfragt, warum sie merkkwürdige Bemerkungen machen, sie anzüglich ansprechen oder anschauen, gibt keiner nähere Auskünfte.
Ihr fehlen also Zeugen. Jedoch ist sie psychich inzwischen fertig und fürchtet um ihren Ruf, sodass dringend Handlungsbedarf angezeigt ist.

Was ist ratsam?

Hallo

Dieses Gerücht kann nur von Herrn F in die Welt gesetzt werden. Kein anderer weiß sonst davon und die Frau K. wohnt in einer anderen Stadt und hat nichts mit dem Umfeld der Frau X. zu tun.

Nein, es reicht doch, wenn Herr F die Geschichte von dem Massagesalon weitererzählt. Es ist ja auch sehr wahrscheinlich, dass er das getan hat, oder wurde ihm das unter dem Siegel der Verschwiegenheit berichtet?

Die anderen Erfindungen können ohne Problem von anderen Leuten dazugekommen sein.

Ich halte es für ratsam, den Herrn F darauf anzusprechen und zu befragen, falls das möglich ist. Und außerdem sollte eine Lehre daraus gezogen werden, nämlich dass man solche delikaten Sachen nicht irgend jemandem weitererzählt, wenn man sie erzählt bekommt. Der Herr F hat doch daraufhin schon über die Frau K hergezogen. Was erwartet Frau X denn, wie er sich ihr selber gegenüber verhält?

Viele Grüße

Es geht nicht um Moral. Die rechtliche Lage ist relevant.
Dennoch; Frau X wurde erst nach Erzählung klar, wie Herr F eingestellt ist.
Die Betreiberin hat öffentlich keinen Hehl aus ihrem Dienstleistungsgewerbe gemacht.
Was ist also daran schlimm, wenn jemanden davon weiter berichtet?
Oder so:
" Du, haste schon gehört Kumpel M von damals hat einen Nachtclub aufgemacht."
Muss man zwangsläufig damit rechnen, dass man selber dann dazu eingeordnet wird?

Vielleicht hat Herr F. von der Frau K. auch eine satte Abfuhr erhalten und ist in seinem Ego arg verletzt, sodass er auf seine Weise reagiert bzw. aggiert.

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Hallo

Es geht nicht um Moral. Die rechtliche Lage ist relevant.

Ok, es sollte aber weniger eine Moralpredigt sein als eine Aufforderung, sich vorsichtig zu verhalten mit solchen Themen, weil es einfach so ist, dass da leicht irgendwas draus gestrickt wird.

Vielleicht hat Herr F. von der Frau K. auch eine satte Abfuhr erhalten
und ist in seinem Ego arg verletzt, sodass er auf seine Weise reagiert bzw. aggiert.

Aber dennoch bestehe ich darauf, dass es für mich zwar klar ist, dass Herr F diese Sache von Frau K weitererzählt haben muss (sofern es wirklich ausgeschlossen ist, dass Frau K selber anderen Leuten im Viertel darüber berichtet hat), und dann wohl auch irgendwie Frau X dabei erwähnt haben muss, dass es aber keineswegs so sein muss, dass die Geschichte, dass Frau X bei Frau K im Gewerbe tätig sei, von ihm stammen muss. Zumindestens ist es nicht einwandfrei bewiesen.

Und das ist doch vermutlich rechtlich relevant?
Und deswegen würde ich Frau X empfehlen, Herrn F nach Möglichkeit darauf anzusprechen und zu fragen, was er denn da rumerzählt. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, wüsste ich nicht, wie man da jemanden zu packen kriegt. Dass die Polizei da irgendwie großartig tätig würde, das darf ja bezweifelt werden.

Viele Grüße

Die Büchse der Pandora
Hallöchen,

Soweit alles noch in Ordnung. Doch kurze Zeit darauf, muss Frau X. vernehmen, dass sie angeblich in dem Massagesalon arbeiten würde. Dieses Gerücht kann nur von Herrn F in die Welt gesetzt werden.

Möglicherweise hat tatsächlich F die Geschichte über K falsch wiedergegeben im Gespräch mit Dritten, möglicherweise hat er sie aber auch korrekt wiedergegeben als „Ich habe von Frau X über Frau K gehört…“ und es ist von irgendwelchen Zuhörern falsch verstanden worden. Allerdings verbreiten sich „Dorfklatsch“ sehr schnell über Dutzende Leute weiter - und jeder Zuhörer fügt seine eigene Interpretation hinzu, als wäre sie Fakt: Irgendwann ist dann derjenige, der etwas über einen Massagesalon gehört hat, sogar führendes Yakuza-Mitglied :wink:

Es dürfte juristisch unmöglich sein, zu beweisen, was falsch kommuniziert und was böse Absicht war. Schlussendlich würde es beim Straftatbestand der Üblen Nachrede jedoch einen plausiblen, beweisbaren Vorsatz erfordern.

Ansonsten ist das Thema „Gerüchte“ eine Büchse der Pandora, erst man geöffnet kriegt man quasi unmöglich einen Deckel drauf. Sogar wenn man einen Gerichtsbeschluss erwirken würde(!) - in den Köpfen der Leute wäre das Thema nach wie vor.
Ganz unjuristisch lohnt es sich deswegen, resilient zu werden und damit umzugehen lernen.

Gruß,
Michael

Danke für die Antworten!
Den Herrn bei passender Gelegenheit darauf vorsichtig anzusprechen, ist eine gute Option.
Ansonsten zu versuchen, das Gequatsche zu ignorieren bzw. resilient zu sein, wird schwierig aber erstrebenswert.