Guten Abend
wann ist denn der Strafbestand der üblen Nachrede erfüllt?
Angenommen eine Nachbarin verbreitet Unwahrheiten (Zeugen für die Aussagen vorhanden) über eine Person (Sachbestand ist nachweislich nicht so und wird negativ dargestellt).
Was würde eine Klage bringen.
Herzliche Grüße
Carina Stephan
Hallo,
wann ist denn der Strafbestand der üblen Nachrede erfüllt?
Nun, dann schlagen wir das StGB auf:
_§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft._
Angenommen eine Nachbarin verbreitet Unwahrheiten (Zeugen für
die Aussagen vorhanden) über eine Person (Sachbestand ist
nachweislich nicht so und wird negativ dargestellt).
Machen dich diese Aussagen „verächtlich“? Also erzählt er zB, dass du deine Kinder verprügelst oder ähnlich gravierende Sachen?
LG Timi
Hi Timi
es geht um verbreitete Unwahrheiten, die die Gegenpartei in einem schlechten Licht darstehen lassen. Es hat aber nichts mit Gewaltanwendung oder ähnlichem zu tun.
Auf „Gut Deutsch“ - Dummes Dorfgetratsche.
Liebe Grüße
Carina
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Hi,
es geht um verbreitete Unwahrheiten, die die Gegenpartei in
einem schlechten Licht darstehen lassen. Es hat aber nichts
mit Gewaltanwendung oder ähnlichem zu tun.
nun, im Allgemeinen sind Anzeigen wegen Übler Nachrede wohl eher die Dinge, die im Sande verlaufen, da meist kein öffentliches Interesse besteht.
Eine Anzeige kann zwar gemacht werden (das kostet nichts) aber ich würde mir keine Hoffnungen machen, dass da viel bei raus kommt. Selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte wird maximal eine geringfügige Geldstrafe verhängt werden.
Der zivilrechtliche Weg wäre da u. U. der sinnvollere (Schadensersatz, Unterlassung, Widerruf etc.).
Auf „Gut Deutsch“ - Dummes Dorfgetratsche.
Dann sollte man es auch als genau das nehmen. Imho ist es sinnvoller sich die betroffenen Personen (also den Verbreiter der Unwahrheiten, diejenigen, denen es erzählt wurde, die Person über die geredet wurde und die Personen die das Gegenteil der Aussagen „beweisen können“) zusammen zu trommeln und den „Lügner“ zu konfrontieren.
Ggf eben immer, wenn man von den Lügen hört das bei den entsprechenden Leuten klar stellen.
Ich sag es jetzt mal aus meiner persönlichen Sicht: Wer die Lügen glaubt ohne ggf noch mal bei der Person um die es geht nachzufragen ist die Aufregung nicht wert.
Liebe Grüße
Timi
Hi,
wie verhält es sich wenn A an B eine eMail schreibt, in der A B unterstellt Firmengelder zu veruntreuen. Die Mail ging nur an B.
Die Unterstellung entspricht nicht den Tatsachen.
Gruß
Andreas
Hallo,
das ist keine üble Nachrede, da der Vorwurf ja an die betroffene Person gerichtet wurde.
Außerdem sind E-Mails nicht fälschungssicher, jeder mit ein bisschen KnowHow kann unter einem fremden Absender E-Mails verschicken.
LG Timi