üble Nachrede?

Hallo, weiss einer von euch, ob der folgende Fall als „üble Nachrede“ angezeigt werden kann, was es für juristische Folgen für Opfer und Täter hätte und wie man in solch einen Fall vorgeht??? …

… also, eine Schülerin ende 20 ist tätig in einer erwachsenen ausbildung, lebt mit ihren lebensgefährten zusammen und ist im 5. monat von ihm schwanger als sie nach langer suche in einem praktikum ging, und zwar bei einem freund des lebensgefährten. eine lehrerin von ihr hat diese schülerin nicht so gerne, aber wusste dass sie schwanger war. die schülerin erledigte sinngemäß ihrer ausbildung bürotätigkeiten, das einzige problem in " zeichen das büro war in der Wohnung des Freundes und zwar im Schlafzimmer. Normalerweise wäre dies ja bei einem unbekannten undenkbar, aber da man befreundet ist sich gut kennt war es für die schülerin kein problem, da sie eh froh war in ihrem zustand was gefunden zu haben. ende des achten monats wurde die ausbildung unterbrochen, die schülerin könnte irgendwann weitermachen…jetzt zur üblen nachrede…die lehrerin behauptet das die schülerin von dem chef, (der gerade glücklich seine langjährigen beziehung geheiratet hat) schwanger ist, weil ja das büro im schlafzimmer ist. sie behauptet das Büro sich auch angeschaut zu haben, was nicht stimmt.
zusätzlich behauptet sie das die schülerin nicht im praktikum gearbeitet hätte, nur weil sie nicht (in der unter der wohnung liegenden praxis )jeder kannte.was ebenfalls eine lüge ist. wie kann diese schülerin jetzt vorgehen.

Zunächst einmal der entsprechende Paragraph aus dem Strafgesetzbuch:
StGB § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die erwähnten Behauptungen dürften schon „geeignet“ sein, das öffentliche Ansehen der zukünftigen Mutter herabzuwürdigen und - da sie die Ausbildung in Abrede stellen - auch die berufliche Zukunft beeinflussen. Die Frage wäre allerdings, wem gegenüber die Lehrerin sich diesbezüglich geäußert hat. Hat sie das der Schülerin nämlich „nur“ ins Gesicht gesagt, könnte höchstens eine Beleidigung unterstellt werden (aber es ist fraglich, ob das durchkäme). Also müssen Außenstehende diese Behauptungen mitbekommen haben.

Zum Vorgehen: Anzeige erstatten.

Zum Vorgehen: Anzeige erstatten.

Möglicherweise geschickter: Zur Rechtschutzversicherung, deckungszusage besorgen, zum Anwalt und Zivilklage einreichen. Bei einer Strafanzeige bezahlt die RSV m.W. nicht und außerdem hat man bei einer Strafanzeige nichts davon, wenn der Täter verurteilt wird - eine Zivilklage kann sich u.U. finanziell auch noch lohnen.

Gruß,
Christian

die lehrerin hat es in 3 klassen vorgetragen - ohne den namen zu nennen, aber da die junge mutter als einzigste schwanger war und die schulung beendete, wußte jeder um wem es geht!