Üble Nachrede

Nehmen wir einmal an, ein Freund hat auf seiner Homepage eine spezielle Lästerseite. Nehmen wir weiter an, der Freund habe erfahren, dass seine frühere Ex-Verlobte über ihn schlecht redet.
Nun will dieser Freund sich rächen und lässt sich auf seiner Lästerseite sehr böse über sie und ihre Familie aus…Desweiteren stellen wir nun in den Raum, die Polizei stünde eines Abends vor der Tür, trifft aber nur die neue Lebensgefährtin an. Der Freund wird aber angewiesen, sich bei der Polizei zu melden, da die frühere Ex-Verlobte Anzeige wegen Übler Nachrede erstattet hat.

Frage… Muss dieser Freund nun zwangsläufig mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Oder liesse sich diese mit einer Geldstrafe abwenden.

Der Freund fragt übrigens auch, ab wann überhaupt mit einer solchen Gefängnisstrafe, in solchen Fällen, zu rechnen ist.

Der Freund wird aber angewiesen, sich bei
der Polizei zu melden, da die frühere Ex-Verlobte Anzeige
wegen Übler Nachrede erstattet hat.

Das kann die Polizei gar nicht „anweisen“.

Frage… Muss dieser Freund nun zwangsläufig mit einer
Gefängnisstrafe rechnen. Oder liesse sich diese mit einer
Geldstrafe abwenden.

Der Freund fragt übrigens auch, ab wann überhaupt mit einer
solchen Gefängnisstrafe, in solchen Fällen, zu rechnen ist.

Eine Gefängnisstrafe ist nahezu ausgeschlossen. Selbst eine Geldstrafe ist nur mäßig wahrscheinlich. Hier kommt eine Einstellung des Verfahrens in Betracht - womöglich ohne Auflage.

Levay