Hallole, ich hab da mal wieder was
Frau B beschuldigt Frau A in einem persönlichen Gespräch, ihren Sohn im Internet „schlecht“ gemacht zu haben. Frau A weiß, daß sich Frau B´s Sohn von geschriebenen Gästebucheinträgen der Frau A, ohne jegliche Namensnennung, betroffen fühlt.
Eine Aufforderung, die Einträge vorzulegen, wird ignoriert.
Was kann Frau A tun, um die unwahren Behauptungen zu unterbinden?
Falls sie schriftlich an Frau B herantreten soll, wie ist so ein Schriftstück zu formulieren?
Hat jemand einen guten Rat für Frau A?
Sie würde sich über Hilfe freuen!
Und ich auch
LG Sanne