Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,
wenn ein fluechtig Bekannter eine Person X waehrend dessen Renovierungszeit zu Hause unangekuendigt besucht, und dieser dann oeffentlich verbreitet, dass der dort wohnende Hund nicht artgerecht gehalten wird (er hat waehrend des Besuches aus Angst vor dem Besuch auch noch auf den Boden gepieselt, was ja durchaus mal vorkommen kann), kann man denjenigen dann wegen uebler Nachrede anzeigen?
Es wurden in dem oeffentlichen Dokument (internetforum) auch Aussagen gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechen und den Hundehalter schlecht dastehen lassen. Das kann man ja wohl kaum auf sich sitzen lassen.
Der Versuch eines persoenlichen Gespraeches und die zuruecknahme des gesagten ist leider vergeblich verlaufen. Ausserdem wurde der Name der Person X auch oeffentlich genannt.
Vielen Dank im vorraus fuer Eure Tips.
Gruss
Hallo Tata,
ja wenn er den Namen im Forum gepostet hat,hast du es ja „Schwarz auf Weiß“.
Anwalt übergeben,der macht das…
(ist nämlich auch ein Zivilrechtlicher Fall (Schmerzensgeld))
mfg
Frank
Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,
wenn ein fluechtig Bekannter eine Person X waehrend dessen
Renovierungszeit zu Hause unangekuendigt besucht, und dieser
dann oeffentlich verbreitet, dass der dort wohnende Hund nicht
artgerecht gehalten wird (er hat waehrend des Besuches aus
Angst vor dem Besuch auch noch auf den Boden gepieselt, was ja
durchaus mal vorkommen kann), kann man denjenigen dann wegen
uebler Nachrede anzeigen?
Nein weil es keine ist.
allenfalls Verleumdung wäre wenn…
Es wurden in dem oeffentlichen Dokument (internetforum) auch
Aussagen gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechen und den
Hundehalter schlecht dastehen lassen. Das kann man ja wohl
kaum auf sich sitzen lassen.
Trag es gelassen, solange keine personenbezogenen Daten von dem, gegen dein Willen preisgegeben werden, es sei denn Du bist einverstanden damit.
Der Versuch eines persoenlichen Gespraeches und die
zuruecknahme des gesagten ist leider vergeblich verlaufen.
Ausserdem wurde der Name der Person X auch oeffentlich
genannt.
Genauer ???
Alles in allem unergiebig
Wenn der Vorgänge, die man so oder so verstehen kann wiedergibt - trage es mit Fassung
Jakob
Vielen Dank im vorraus fuer Eure Tips.
Gruss
Hallo!
…Aussagen gemacht, die :nicht der Wahrheit :entsprechen und den
Hundehalter schlecht dastehen :lassen.
Du kannst zum Anwalt laufen, der wird dann tätig, was sich insbesondere dadurch äußert, daß Du eine Rechnung im Briefkasten findest. Du mußt die Musik bezahlen, die Du bestellst.
Der Mensch, der aus Deiner Sicht Unwahres behauptet, wird die Vorkommnisse ganz anders darstellen. Am Ende wird außer Spesen (Deine Spesen!) nichts gewesen sein. Durch Nichtbeachtung verschwindet solches Zeug ganz ohne Anwälte und ohne Kosten von alleine im Vergessen.
Gruß
Wolfgang
Trag es gelassen, solange keine personenbezogenen Daten von
dem, gegen dein Willen preisgegeben werden, es sei denn Du
bist einverstanden damit.
Es wurden ja personenbezogene Daten gegen den Willen preisgegeben (den Namen)… Er weigert sich, den Namen wieder zu entfernen.
Alles in allem unergiebig
Wenn der Vorgänge, die man so oder so verstehen kann
wiedergibt - trage es mit Fassung
Jakob
Derjenige droht mit dem Tierschutzbund! Keine Ahnung, inwiefern der hier etwas tun kann oder taetig wird. Wer kann es dann mit Fassung tragen, wenn es um den eigenen Hund geht???
Hallo Tata,
ich würde das ganze einem Anwalt übergeben…
das Posten des Namens ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes,von daher muss dann dein Kontrahent ohnehin die Anwaltskosten später bezahlen (Du must erst mal vorleisten).
mfg
Frank
Hallo Tata,
was soll denn eine Anzeige eigentlich bringen? Es geht ja nicht so sehr um
Rufmord, so wie ich das verstehe, sondern darum, dass der Hund in Gefahr ist, vom
Tierschutz geholt zu werden. Und das kann ich mir kaum vorstellen, wenn gar kein
Anlass dazu besteht, wie Du selbst sagst. Es sind schon reichlich Tiere in Heimen
untergebracht, wegen Lapalien werden die wohl kaum noch ein weiteres Tier
dazuholen.
Ich wuerde einfach diesem Bekannten den Ruecken kehren, und es auf sich beruhen
lassen. Derlei Dinge passieren doch leider sehr oft im Leben, und wenn es um
keinen direkten Gewinn geht, wie zum Beispiel schuldiges Geld einzutreiben o.ae.,
wuerde ich nicht gleich zum Anwalt gehen. Dessen Kosten werden uebrigens nicht
automatisch von der Gegenpartei uebernommen, wie oft behauptet wird.
Noch eine Bemerkung: Wie wichtig ist eigentlich die Anerkennung in dieser
Internetgemeinde zu bewerten? Sind das nicht letztendlich bloss Fremde, wie hier
in diesem Forum, die sich letztendlich bloss bis su einem gewissen Grad
ueberhaupt fuer anderer Leute Sorgen interessieren?