Üble Nachrede bzw. Verleumdung

Liebe Experten!

Angenommen, ein Arbeitnehmer (Beamter) wird immer wieder damit konfrontiert, dass Beschwerden über ihn bei seinem Arbeitgeber vorgetragen werden, ausgehend von einer Institution, mit der sporadisch zusammengearbeitet wird. Dies geht über einen Zeitraum von Jahren, nie ist auch nur eine Beschwerde dabei gewesen, die irgendwie gestimmt hat oder Bestand gehabt hätte.

Der Vorgesetzte hält nun dem Arbeitnehmer immer häufiger vor, dass sich ja ständig über ihn beschwert werde.

Kann der o.g. Arbeitnehmer gegen diejenigen, die ständig mit Beschwerden ankommen, etwas unternehmen, bspw. sie wegen übler Nachrede oder Verleumdung anzeigen? Immerhin wird dadurch der Ruf dieses Arbeitnehmers zumindest bei seinem Vorgesetzten geschädigt (was sicher genau der Absicht der jenigen entspricht, die sich da ständig beschweren).

Wieviel Aussicht auf Erfolg haben solche Anzeigen?

Welche Bedingungen müssten erfüllt sein? Zeugen?

Oder ist das per se Glatteis und der Arbeitnehmer sollte sich was anderes überlegen, um sich dagegen zu wehren?

Für hilfreiche, fachliche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Gruß, tunefish

Hallo,

um eine Verleumdung oder üble Nachrtede zu bejahen, müssen sehr viel mehr Fakten vorliegen.
Aber prüfe doch selbst:
Hat der Beschwerdeführer

  • unwahre Behauptungen aufgestellt und
  • sind diese Behauptungen geeignet, ihn verächtlich zu machen.
    dann könnte man schon in die Nähe von strafbaren Verhalten kommen.

Gruss

Iru

Sollten die Beschwerden wirklich ohne Grund erfolgen dann sieht das hier stark nach „Mobbing am Arbeitsplatz“ aus.

Mobbing ist ein ernstes Thema und es wird oft unterschätzt welchen Schaden es anrichten kann. Meistens merkt man erst nach Jahren welchen psychischen Angriffen man die ganze Zeit ausgesetzt war. Man muss möglichst früh aktiv werden und sich wehren. Es gibt viele Hilfestellen, am besten mal bei der Berufsgenossenschaft nachfragen die werden dem AN weiterhelfen und sind auch dazu verpflichtet.

Es fällt nämlich unter Arbeitsschutz, denn der AN muss am Arbeitsplatz vor allen Gefahren, auch von psychischen Belastungen, geschützt sein. Der Arbeitgeber ist eigentlich als erstes verpflichtet dafür zu sorgen dass sowas nicht passiert. Also ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann auch weiter helfen wenn man ihm auch klar macht dass es sich um Mobbing handelt. Er kann dann selbst überprüfen ob die Beschwerden begründet sind oder nicht.
Am besten auch notieren dass man ein Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht hat. Denn sollte sich daraus tatsächlich, wie das oft leider der Fall ist, ein psychischer Schaden entwickeln dann bekommt auch der Arbeitgeber ärger mit der Berufsgenossenschaft wegen Vernachlässigung des Arbeitsschutzes.

Man kann es nicht glauben, aber es gibt tatsächlich viele AG sowie AN die über dieses Thema nicht Bescheid wissen.

gruß