üble nachrede, diskreditierung?

Hallo,

gesetzt dem Fall, in einem kleinen Städtchen existieren 2 Bäckereien. beide privat betrieben von zwei Geschäftsleuten, die sich nicht näher stehen als es üblicherweise konkurrenten zu tun pflegen.
Nun wird einer der beiden von der Polizei überführt, seit Jahren Drogen angebaut und verkauft zu haben. Festnahme, großes Tamtam in den kleinen Lokalblättern.
Nun erwähnt eines dieser Lokalblätter, dass der „Geschäftführer einer Bäckerei“ Drogen angebaut und verkauft habe, Festnahme, Staatsanwaltschaft usw. An sich ja den Tatsachen entsprechend.

Der unschuldige Chef der anderen Bäckerei wird nun auf offener Straße fortwährend damit konfrontiert, dass ein Teil seiner Kundschaft nun ihn für den straffällig gewordenen Bäcker hält.

Kann auf Grund der besonderen „kleinstadtsituation“ gegen das erwähnte Lokalblatt in irgeneiner Form vorgegangen werden?

Gruß & Dank :wink:

Rechtlich dürfte da nichts zu machen sein. Die Tageszeitung kommt ihrer Pflicht nach…berichtet über einen Vorgang…und bezeichnet nicht jemanden mit Namen oder Anschrift explizit. Die Zeitung verletzt in keinem Fall Ihre Obliegenheiten.

Ich denke aber mal…der versehentlich Betroffene sollte sich mit der Redaktion in Verbindung setzen und sein persönliches Leid schildern. Da könnte man bestimmt einen Weg finden , der alle Beteiligte zufriedenstellt… z.B. einen Hinweis in einer zeitnahen Ausgabe das das Geschäft des Herrn Sowieso nicht gemeint war…

Dies wäre doch sowohl für die Zeitung wie auch den unschuldig verdächtigten Menschen eine beiderseitige lösung…die man vielleicht in einem gütlichen Gespräch der Redaktion vorschlagen könnte.

z.B. einen Hinweis in einer
zeitnahen Ausgabe das das Geschäft des Herrn Sowieso nicht
gemeint war…

He-he, bei nur zwei Geschäften in einer Ortschaft zu sagen, dass das Geschäft von Herrn Sowieso das nicht ist… da kann man auch gleich schreiben wer das ist, kommt ja eh auf das selbe hinaus…
Gar nicht so einfach das in Kleinstädten… gebe ich zu. Ich finde die Zeitung hat schon einen Fehler gemacht, bei zwei Beckern „darf“ man ja nicht schrieben „ein Becker“, man hätte ja auch „ein Geschäftsmann“ oder so schreiben können. Aber ob rechtlich was zu machen ist… Des Rätsels Lösung würde mich auch interessieren.

Andreas

tja - die Redaktion dieser „kostenlos“-Zeitung sagt, sie hätte „lediglich den Polizeibericht abgedruckt“ und sieht sich völlig Schuld-unbewusst.
Wo die unfähigkeit 3er Leute sinnlos waltet… (wobei man den 2 Damen von der Anzeigenaufnahme sicherlich nichts vorwerfen kann :stuck_out_tongue: )

danke trotzdem für die Antworten - mehr wird wohl nicht kommen :wink: