Noch einmal zum Thema Üble Nachrede…
Also stellen wir uns nocheinmal vor, ein Freund habe erfahren, dass seine Ex, mit der er in den neunziger Jahren zusammen war, seit der Trennung (Ende 94) schlecht über ihn redet. Er hat auch erfahren,dass ihre Angehörigen (schwester usw.) das wohl auch tun.Das letzte Mal ca 2001.
Nun rächt sich dieser Freund, indem er via Blog, ziemlich über sie und ihre Familie herzieht.(ca 2005/2006) Die Ex zeigt ihn wegen übler Nachrede an. Der Polizist, der dann später die Aussage des Freundes zu Protokoll nimmt, in der auch steht, dass er dieses nur wegen des Geredes getan hat, zeigt drei Möglichkeiten auf, wie die Sache enden könnte:
a) Einstellung mit Hinweis auf Privatklage (Schiedsmann)
b) Strafbefehl
c)Gerichtsverhandlung, wenn der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse sehen könnte.
Der Polizist meint nun, aus seiner Erfahrung herraus, käme es zu einer Einstellung mit eben jener Privatklage…
Den Freund hat den Eintrag übrigens gleich gelöscht, als er von der Anzeige erfuhr. Er sagt auch, dass er an diesen Eintrag gar nicht mehr gedacht hat.
Und wie lautet die Frage?
o.w.T.
o.w.T.
Die Frage, die dieser Freund dazu hat ist einfach, was ihn in solch einem Fall real erwarten könnte. Ein Strafbefehl oder doch eine Gerichtsverhandlung…
Hallo,
wie der Polizist schon bemerkt hat, ist theoretisch von Einstellung bis Gerichtsverhandlung alles dabei.
Eine pauschale Antwort was davon am wahrscheinlichsten ist gibt es nicht. Zwar kann man der Meinung des Polizisten durchaus beipflichten, dass es in den meisten solchen Fällen wohl zu einer Einstellung kommen wird, im Übrigen ist es aber wohl abhängig von den Umständen des Einzelfalles, z.B. wie lang der Blog online war, wieviele Menschen das gelesen haben, ob die Person gegen die sich die Beleidigungen oder unwahren Tatsachen richten bekannt ist, wie groß der Ort ist, in dem sie wohnt, ob eventuelle der Arbeitgeber davon erfahren hat, oder ob sonst gewichtige Nachteile zu besorgen sind.
Ebenso von Belang sind Art und Umfang der Beleidigungen bzw. unwahren Tatsachen. Schreibt jemand nur Person XY ist doof, kann man strafrechtlich gesehen wohl ein Auge zudrücken. Behauptet jemand Person XY hätte einen Straftatbestand verwirklicht, wiegt das schon schwerer.
Unabhängig vom Strafverfahen steht es der Gegenseite natürlich frei ein zivilrechtliches Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren anzustrengen, welches dann in jedem Fall in einer Verhandlung münden wird, da ich in solchen Fälle nicht von einer gütlichen Einigung ausgehen würde.
Tut mir leid, dass ich dazu nichts genaueres sagen kann, aber das wird man wohl abwarten müssen. Außerdem hätte man sich das auch vorher überlegen können.
Viele Grüße
Bernhard
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Der Freund hat auch von einer sehr hohehn Schmerzensgeldforderung gehört. Die Rede ist dabei von Zehn bis Zwanzigtausend Euro