üble Nachrede, kann man das anzeigen?

Person A hat was angestellt was zur Anzeige kam und verurteilt wird (also noch nicht ist!) und Person B auf seiner Arbeit ( also bei Person A) anruft oder B in A seinem Freundeskreis erzählt was da passiert ist, ist das üble Nachrede? Kann man denjenigen dafür zur Rechenschaft ziehen? Wenn A nun deswegen seinen Job verloren hat? Was kann man tun??

erzählt was da passiert ist, ist das üble
Nachrede?

Nein.

§ 186 StGB Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist , mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also wenn nur das erzählt wurde, was wirklich passiert ist (so wie du schreibst) ist es keine Üble Nachrede. Wenn dort allerdings erzählt wird, dass derjenige schon verurteilt sei (was er ja nicht ist) sieht die Sache anders aus.

Aber: IANAL

LG Timi

Person A hat was angestellt was zur Anzeige kam und
verurteilt wird (also noch nicht ist!) und Person B auf seiner
Arbeit ( also bei Person A) anruft oder B in A seinem
Freundeskreis erzählt was da passiert ist, ist das üble
Nachrede?

Wenn es stimmt, dann kann allenfalls in der Vorbringensweise Beleidigung vorliegen.
§185StGB
Das kommt auch darauf an ob der B ein berechtigtes Interesse an der Weitergabe hatt. Z.B. A ist Kassierer und hat woanders geklaut.

Sonst kann B von A verklagt werden Beleidigung im StGB bzw mglw Kreditgefährdung, Sittenwidrige Schädigung, finden sich im BGB

http://jserv.rrzn.uni-hannover.de/meta/cgi-bin/meta-…

Hier mal versuchen

Jakob

Kann man denjenigen dafür zur Rechenschaft ziehen?
Wenn A nun deswegen seinen Job verloren hat? Was kann man
tun??