üble NACHREDE - RUFMORD IN FOREN

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte folgendes in einem Internetforum posten:

Die XXX - GmbH hat nach meiner Ansicht bei mir aus einem Fluglehrervertragsverhältnis von Juli 2008 - Oktober 2008 Schulden idHv 2341,00 EUR zzgl. Zinsen. Bis dato hat mich kein Vertreter der XXX - GmbH angeschrieben. Ich denke das ist auch eine Frage von verletztem Stolz. Der Fall wird am 9. April 2010, 10.45 Uhr (bis voraussichtl. 11.15 Uhr), Imbergstraße 20, EG, Saal im Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht verhandelt.

*************

oder wäre das legale freie Meinungsäußerung ohne Untergriffe?

Ich kann die Schuldenfrage belegen durch eine Ladungs als Geschädigter vor Gericht, ich denke mir die Zahlen nicht aus.

LG HR

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte folgendes in einem Internetforum posten:

Die XXX - GmbH hat nach meiner Ansicht bei mir aus

einem

Fluglehrervertragsverhältnis von Juli 2008 - Oktober

2008

Schulden idHv 2341,00 EUR zzgl. Zinsen. Bis dato hat

mich kein

Vertreter der XXX - GmbH angeschrieben. Ich denke das

ist auch

eine Frage von verletztem Stolz. Der Fall wird am 9.

April

2010, 10.45 Uhr (bis voraussichtl. 11.15 Uhr),

Imbergstraße

20, EG, Saal im Landesgericht Salzburg als Arbeits-

und

Sozialgericht verhandelt.

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oder wäre das legale freie Meinungsäußerung ohne

Untergriffe?

Ich kann die Schuldenfrage belegen durch eine Ladungs

als

Geschädigter vor Gericht, ich denke mir die Zahlen

nicht aus.

LG HR

Ich bin kein Experte dafür, sehe aber formell auch
keinen Grund so eine Frage zu veröffentlichen! Außer
vlt. die Termine des Gerichts!

Hi.

Ich denk dass kannst du getrost Posten, da du ja nur deine Meinung kund tust. Es empfiehlt sich jedoch, dies nach der Verhandlung zu Posten, da es im schlimmsten Fall gegen dich verwendet werden könnte!

Meine erachtens nach bist du aber auf der sicheren Seite!

Sehr geehrter Herr Rogoll,
zu Beginn möchte ich ihnen sagen das ich Deutscher Rechsnanwalt bin und somit mich nicht genau mit den Gesetzen von Östereich auskenne. Ich denke aber sie sind nicht all so nterschiedlich. Leider kann nicht bei der Gerichtsverhandlung teilnehmen.
Der Sachverhalt ist mir nicht ganz verstänflich, die Firma XXX hatte mit ihnen ein Fluglehrerverhältnis, das heißt sie sind Fluglehrer und die Firma hat Schulen bei ihnen. In diesem Falle kann man nicht von verletzem Stolz reden. Die legale freie Meinungsäüßerung gibt es in Deutschland nicht, jedoch haben Sie ja schon ein Gerichtsverfahren und somit sicherlich einen Ansprechpartner in Österreich der ihnen mehr helfen kann.
Sofern Sie noch hilfe brauchen können Sie mir den genauen Fall nochmal erläutern und wenn möglich auch ein Gerichtsschreiben vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Braun

War das nicht ein Tippfehler als Sie schreiben „keine freie Meinungsäußerung in Deutschland?“ Das ist doch ein Grundrecht!

Die Person hat Schulden bei mir und ich habe einen (derzeit) nicht erreichbaren RA in Österreich und brauche „Zwischentipps“.

Die Schuldnerperson redet mir in Foren übel nach und ich will wissen inwieweit ich Dinge über ihn verbreiten kann, die wahr, aber schwer erweislich sind, damit ich nicht im Web Opfer von solchen Attacken werde.

Was ist im Forum xxx freie Äußerung, was Rufmord, was üble Nachrede?

Haben Sie schöne Grenzfallbeispiele die einleuchten?

Ich danke! HR

Hallo,

natürlich ist freie Meinungsäüßerung bei uns ein Grundrecht, endschuldigung.
In Österreich wird Üble Nachrede im Gesetz so festgelgt:
§ 111 Absatz 1 StGB:
Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Wenn die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, erhöht sich der Strafrahmen auf ein Jahr ; die Tat ist straffrei, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird.

Jedoch sieht es in Foren wegen der Beweispflicht bei ihnen sogar gut aus, kopieren Sie die drohungen und drucken Sie es aus. Mit gedrucktem Datum. Sofern ihnen das möglich ist können Sie einen Notar das schreiben beglaubigen lassen. Sie können auch Zeugen hinzuziehen.

„Der Wahrheitsbeweis spielt in vielen Ehrenschutzverfahren eine erhebliche Rolle. Er ist schrankenlos zugelassen.“ laut deutschem BGB.

Es gibt keinen Unterschied zwischen üble Nachrede und Rufmord, da der Rufmord in der üble Nachrede inhalten ist.

Leider behandle ich als Medienrechtsanwalt bei einer Rundfunkanstalt nicht. Aus diesem Grund leigen mir keine Grenzfälle vor.

Mfg
Matthias Braun

Hallo, danke für die Tipps.

Was ist, wenn das Forum inzwischen gelöscht ist und zwar, weil sich die Betreiber das Gerede dort nicht angeschaut haben.

Wie ist das überhaupt, wenn ein deutscher Staatsbürger mit deutschem Internetanschluss von D aus auf einem österr. Forum postet und einen Österreicher „Rufmordet“ …, muss der Österreicher, wenn er den Rufmörder in D kennt, diesen in D oder in A anklagen? Kann ein Austria Gericht einen Deutschen wegen Rufmordverdachts wirkungsvoll aus D nach A laden?? Denn das Tippen im Forum von dem PC in D aus hatte ja Wirkung in A und dann weltweite Sichtbarkeit.

lg

Hallo,

kontakieren Sie den Betreiber der Homepage, schauen Sie auch mal in die AGB’s, wahrscheinlich hat er noch die Daten. Sofern er sie nicht mehr hat, sieht es schlecht aus. Da keinerlei Beweise vorliegen. Das Gericht kann nur durch eigen Recherche heruasfinden, wer gegen wenn ist. Da die Person aber bei ihnen Schulen hat wird auch davon ausgegangen das er Sie betrodt.

Eine Verhandlung findet immer dorf statt wo die Straftat begangen wurde. Dasheißt das Österreiche Gericht kann denjenigen auch zu sich holen (übrigens alle entstanden Kosten z.B. müssen dann vom Gericht bezahlt werden).

Viele Grüße

Hallo,
so pauschal ohne Hintergrund in welchem Internetforum du dies veröffentlichen willst ist deine Anfrage nicht zu beantworten. Der erste Teil ist aus meiner Sicht jedoch okay. Jedoch würde ich darauf verzichten, Tag, Ort und Zeit der Gerichtsverhandlung mit anzugeben. Wenn jemand es ganz konsequent darauf anlegt die Parteien der Verhandlung raus zu bekommen, ist dies mit diesen Angaben kein so großes Hinternis.
LG Kleiner Elch

Sehr geehrter Herr Rogoll,

leider kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten, weil das Rechtssystem von Österreich involviert ist. Sie brauchen deshalb einen Fachmann, der sich mit dem Recht aus Österreich auskennt.

MfG
Jimmy