Üble Nachrede/ Unterstellung/ Datenschutzverletzun

Hallo,

Person A hat eine psychische Erkrankung. Person B behauptet bei einer Betreuungsbehörde, das Person A bereits seit Xx.XX.xx mit zunehmenden Psychosen herumliefe und nennt sogar Zeugen die das bestätigen könnten. Person A hat aber schriftliche Beweise, das das nicht stimmt.
a) Ist das üble Nachrede oder Unterstellung ?

Person A hat einen kranken Bruder. Person A hat aber nicht diesselbe Krankheit wie der Bruder. Person B behauptet allerdings, das Person A dem kranken Bruder schon seit Jahren viele Dinge glaubt und ihn deckt, ausgehend davon, das Person A ja eine ähnliche Erkrankung hat.
b) Ist das üble Nachrede oder Unterstellung. ?

Person A ist verheiratet und krank, hat eine akute Psychose. Der Ehemann von Person A eignet sich ohne Wissen seiner kranken Frau Krankenunterlagen an, gibt sie Person B, welche sie wiederum an eine Betreuungsbehörde mitteilt für eine Betreuung. Zumindest werden Details aus diesen Krankenunterlagen zitiert und sogar erklärt, die Krankenunterlagen lägen bei Person B auch vor.
c) Hat der Ehemann sich strafbar gemacht durch Datenschutzverletzung,
da er ohne Zustimmung Krankenunterlagen der Ehefrau weiterreichte. ? auch wenn diese sich in einem Zustand befindet, wo sie die Realität wohl nicht ganz mitbekommt. ?
Hat Person B sich strafbar gemacht durch Datenschutzverletzung. ?

Ich hoffe jetzt kann man alles besser verstehen.

Danke
Dagmar

Hallo Dagmar,

wenn ich das richtig verstehe, gibt es zwei Personen (Ehemann und Person B), die versuchen, Person A gegenüber Behörden als so krank darzustellen, dass man sie unter Betreuung stellt?

Die Ehefrau weiß, dass sie an einer psychischen Krankheit leidet, aber sie beurteilt die Erkrankung selbst als nicht so gravierend, dass sie es als zutreffend sehen würde, wenn ihr Mann (oder Person B) sagen, sie sei zunehmend psychotisch?

Dabei könnte aber auch die Möglichkeit bestehen, dass die Person A aufgrund ihrer Erkrankung momentan nicht unbedingt realistisch einschätzen kann, wie schwer sie erkrankt ist? Dann würde sie zwar denken, dass einige Personen sie als kranker, als sie wirklich ist, darstellen, aber das wäre dann ja keine üble Nachrede/ Verleumdung, sondern eine Tatsache.

Sie könnte Anzeige erstatten, denn üble Nachrede bzw. Verleumdung stellen Straftaten dar, siehe Wikipedia.

Welches Ziel hat der Ehemann eigentlich damit? Er kann sich doch auch scheiden lassen und wäre seine erkrankte Frau dann auch los? Oder denke ich da zu naiv?

Gruß - iceage