Hallo,
Person A hat eine psychische Erkrankung. Person B behauptet bei einer Betreuungsbehörde, das Person A bereits seit Xx.XX.xx mit zunehmenden Psychosen herumliefe und nennt sogar Zeugen die das bestätigen könnten. Person A hat aber schriftliche Beweise, das das nicht stimmt.
a) Ist das üble Nachrede oder Unterstellung ?
Person A hat einen kranken Bruder. Person A hat aber nicht diesselbe Krankheit wie der Bruder. Person B behauptet allerdings, das Person A dem kranken Bruder schon seit Jahren viele Dinge glaubt und ihn deckt, ausgehend davon, das Person A ja eine ähnliche Erkrankung hat.
b) Ist das üble Nachrede oder Unterstellung. ?
Person A ist verheiratet und krank, hat eine akute Psychose. Der Ehemann von Person A eignet sich ohne Wissen seiner kranken Frau Krankenunterlagen an, gibt sie Person B, welche sie wiederum an eine Betreuungsbehörde mitteilt für eine Betreuung. Zumindest werden Details aus diesen Krankenunterlagen zitiert und sogar erklärt, die Krankenunterlagen lägen bei Person B auch vor.
c) Hat der Ehemann sich strafbar gemacht durch Datenschutzverletzung,
da er ohne Zustimmung Krankenunterlagen der Ehefrau weiterreichte. ? auch wenn diese sich in einem Zustand befindet, wo sie die Realität wohl nicht ganz mitbekommt. ?
Hat Person B sich strafbar gemacht durch Datenschutzverletzung. ?
Ich hoffe jetzt kann man alles besser verstehen.
Danke
Dagmar