Hallo liebe Wissenden,
was würdet ihr in folgendem hypothetischen Fall raten?
Eine Familie stellt sich dem Jugendamt als Pflegefamilie für Bereitschafts- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Bei einem Einsatz ist als „Nebenpfleger“ auch ein bundesweit agierender CARITAtiver Verein involviert, da die Familie der Pflegekinder von diesem bereits seit Jahren im Rahmen von Familienhilfe betreut wird.
Nach Beendigung der Pflege, also nach Rückkehr der Kinder in ihre häusliche Umgebung, behaupten diese, sie seien schlecht betreut und vernachlässigt worden. Der Mitarbeiter des CARITAtiven Vereins stellt zu dieser Behauptung keine weiteren Nachforschungen an, sondern verbreitet diese Aussage der Kinder in großem Maße in diversen Ämtern und natürlich innerhalb des CARITAtiven Vereins.
Das Jugendamt nun gibt diese Behauptungen an die Pflegefamilie weiter. Nach ausführlicher mündlicher Schilderung der Geschehnisse während dieser Pflege geht das Jugendamt davon aus, dass es sich bei den Vorwürfen um üble Nachrede bzw. Verleumdung handelt - zumal der Mitarbeiter des CARITAtiven Vereins diese Vorwürfe nie bei der Pflegefamilie hinterfragt hat - und rät zu einer offiziellen Beschwerde beim Vorstand des CARITAtiven Vereins und unternimmt auch selber beschwerdeähnliche Schritte beim Vorgesetzten des Mitarbeiters des CARITAtiven Vereins.
Die Pflegefamilie nun schreibt einen offiziellen Beschwerdebrief an den Vorstand des CARITAtiven Vereins und legt unter Berücksichtigung des Personenrechts der Pflegekinder dar, dass weder von schlechter Betreuung noch von Vernachlässigung die Rede sein kann, dass zum Nachweis für diese Tatsache auch diverse Zeugen bereitstehen und dass sie sich gegen diese üble Nachrede / Verleumdung durch den Mitarbeiter des Vereins mittels Strafantrag/Klage wehren werden, wenn keine Prüfung stattfindet und keine Klarstellung erfolgt.
Dieses Schreiben ist nun seit 14 Tagen unbeantwortet.
Welche Schritte könnte die Pflegefamilie weiter unternehmen?
Ist der Mitarbeiter des CARITAtiven Vereins persönlich haftbar zu machen mittels Strafantrag/Verleumdungsklage? Oder ist der CARITative Verein zu belangen?
Der Pflegefamilie geht es darum, dass die Vorwürfe überprüft und klargestellt werden und dass eine offizielle Gegendarstellung bei den Stellen stattfindet, an die diese falschen Aussagen bisher weitergegeben wurden.
Muß so etwas privatrechtlich eingeklagt werden oder kann die Pflegefamilie einen Strafantrag stellen?
Und: müssen Fristen beachtet werden? Wie lange sollte dem Vorstand des CARITAtiven Vereins Zeit gegeben werden, den Fall intern zu klären?
Viele Grüße
Sophia