Hallo,
wenn in einem Arbeitsvertrag des Buchhandelsgewerbes als Kündigungsfrist die „übliche Kündigungsfrist“ angegeben ist, welche Regelung gilt dann?
Gruß
Max
Hallo,
wenn in einem Arbeitsvertrag des Buchhandelsgewerbes als Kündigungsfrist die „übliche Kündigungsfrist“ angegeben ist, welche Regelung gilt dann?
Gruß
Max
Das BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
es sei denn, ein als allgemein gültig erklärter Tarifvertrag würdie dies überbieten.
Das findest Du in der FAQ zu diesem Brett.
Gruß
Stefan